Mit 0,3 Promille Auto zu fahren, kann unter bestimmten Umständen durchaus Folgen haben. Auch wenn die offizielle Promillegrenze in Deutschland bei 0,5 liegt, können Werte darunter zu Sanktionen führen. Die nachfolgende Tabelle bieten einen Überblick zu den möglichen Konsequenzen:
Bußgeldrechner: Welche Strafe droht bei 0,3 Promille am Steuer?
Wie viel Promille habe ich eigentlich?
Hier können Sie mit unserem Promillerechner ermitteln, wie viel Promille Sie nach bestimmten Getränken haben könnten.
0,3 Promille: Diese Grenze hat Bedeutung
Verkehrsteilnehmern ist in der Regel bewusst, dass sie unter Alkoholeinfluss nicht am Verkehr teilnehmen sollten. Da in Deutschland eine Promillegrenze von 0,5 gilt, gehen viele davon aus, dass bei Werten darunter keine Sanktionen drohen. Das ist allerdings ein Trugschluss. Denn ab 0,3 Promille ist eine Strafe möglich. Doch wann ist das Fall und warum sind dann keine Bußgelder mehr zu erwarten, sondern Strafen?
Ob 0,3 oder 0,5 Promille bei einem Alkoholverstoß von Bedeutung sind, hängt von gewissen Umständen ab. Welche das sind und ob diese nur für Autofahrer gelten oder auch auf dem Rad wichtig sind, erläutert der nachfolgende Ratgeber näher.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: 0,3 Promille
Offiziell gibt es eine solche Promillegrenze nicht. Allerdings ist definiert, dass bereits 0,3 Promille eine Straftat vorliegen kann. Welche Folgen das hat, bestimmt das Strafgesetzbuch (StGB) in §§ 315c und 316.
Gilt eine Trunkenheitsfahrt als Straftat, müssen Verkehrsteilnehmer ab 0,3 Promille mit einer Geld- oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr rechnen. Welche weiteren Folgen das nach sich ziehen kann, erfahren Sie hier.
Da für Fahrer unter 21 Jahren und während der Probezeit ein striktes Alkoholverbot gilt, hat jeder Verstoß Folgen. Bei 0,3 Promille in der Probezeit werden mindestens 250 Euro fällig. Hinzu kommt ein Punkt in Flensburg. Welche weiteren Sanktionen drohen, zeigt unsere Tabelle hier auf.
0,3 Promille: Ein Unfall oder eine Gefährdung werden teuer
Jeder Mensch reagiert anders auf Alkohol und baut diesen auch unterschiedlich schnell wieder ab. Daher können bei einigen schon geringe Mengen zu Ausfallerscheinungen führen und das Führen eines Fahrzeugs zu einem gefährlichen Unterfangen machen. Es gilt daher nicht von Ungefähr, dass Fahrer, die mit Werten unter 0,5 Promille auffällig werden, ebenfalls mit Konsequenzen rechnen müssen. Insbesondere, wenn es zu einem Unfall kommt oder eine Gefährdung des Straßenverkehrs vorliegt, drohen Sanktionen.
In einem solchen Fall ist dann nicht mehr der Bußgeldkatalog heranzuziehen, sondern die Regelungen im Strafgesetzbuch (StGB). Wichtig in diesem Zusammenhang ist unter anderem § 315c StGB. Dieser besagt bezüglich der Gefährdung im Straßenverkehr, dass diese unter anderem unter folgenden Umständen anzunehmen ist:
Wer im Straßenverkehr
1. ein Fahrzeug führt, obwohl er
a) infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel oder
b) infolge geistiger oder körperlicher Mängel
nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Sind Fahrer also schon bei geringen Mengen Alkohol nicht mehr in der Lage ein Fahrzeug sicher zu führen, können 0,3 Promille am Steuer empfindliche Strafen nach sich ziehen. Sind Fahrer beeinträchtigt, geht die Rechtsprechung in der Regel auch hier schon von einer relativen Fahruntüchtigkeit aus. Alkohol kann bei Werten unter 0,5 Promille unter anderem die Sehleistung und das Hörvermögen schon leicht einschränken. Auch die Reaktionsfähigkeit oder die Aufmerksamkeit sinken, im gleichen Zug kann sich die Risikoeinschätzung ebenfalls verändern.
Kommt es zu einer Gefährdung oder einem Unfall mit 0,3 Promille sind rechtliche Folgen also doch sehr wahrscheinlich. Welche Strafen auf den Verkehrsteilnehmer zukommen, ist dann vom jeweiligen Einzelfall abhängig. Ein unverschuldeter Unfall mit 0,3 Promille hat weniger Auswirkungen als ein Unfall, der auf den Alkoholgenuss zurückzuführen ist.
Wichtig: 0,3 Promille auf dem E-Scooter oder Fahrrad haben die gleichen strafrechtlichen Folgen wie hinterm Steuer, wenn Ausfallerscheinungen zu einem Unfall oder einer Gefährdung führen. Mehr dazu erfahren Sie in in unserem Video:
Probezeit: 0,3 Promille sind keine gute Idee
In Deutschland müssen Kraftfahrer unter 21 Jahren und in der Probezeit ein striktes Alkoholverbot beachten. Jeder Verstoß gegen die Null-Promillegrenze wird geahndet und hat Sanktionen zur Folge. Zunächst handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, welche ein Bußgeld von 250 Euro zur Folge hat. Sind allerdings die Voraussetzungen für eine Straftat erfüllt, droht auch jungen Fahrern und Fahranfängern eine Geld- oder eine Freiheitsstrafe.
Ein Alkoholverstoß, auch bei 0,3 Promille, gilt in der Probezeit als A-Verstoß und hat die Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre zur Folge. Zudem kann auch ein Aufbauseminar angeordnet oder im schlimmsten Fall die Fahrerlaubnis entzogen werden.