1,1 Promille: Eine Strafe ist so gut wie sicher

Betrunken Auto zu fahren ist nicht nur gefährlich, sondern hat auch rechtliche Folgen. Das trifft insbesondere dann zu, wenn durch die Trunkenheitsfahrt ein Straftatbestand vorliegt. Die nachfolgende Tabelle zeigt mögliche Sanktionen bei Alkoholverstößen:

Tat­bestandBußgeldPunkteFahr­verbotLohnt ein Einspruch?
Verstoß gegen die 0,0 Promille­grenze bei weniger als 0,5 Promille250 EUR1
Verstoß gegen die 0,5 Promille­grenze beim ersten Mal500 EUR21 MonatHier prüfen **
Verstoß gegen die 0,5 Promille­grenze beim zweiten Mal1.000 EUR23 MonateHier prüfen **
Verstoß gegen die 0,5 Promille­grenze ab dem dritten Mal1.500 EUR23 MonateHier prüfen **
Straßen­verkehrs­gefähr­dung unter Alkohol­einfluss3Bemer­kung:
Entziehung der Fahrer­laubnis, Freiheits­strafe oder Geld­strafe
Hier prüfen **

Bußgeldrechner: Strafen bei Alkoholverstößen


Wie viel Promille habe ich eigentlich?

Hier können Sie mit unserem Promillerechner ermitteln, wie viel Promille Sie nach bestimmten Getränken haben könnten.

1,1 Promille am Steuer gilt üblicherweise als Straftat

Ab 1,1 Promille liegt in Deutschland eine Straftat vor.
Ab 1,1 Promille liegt in Deutschland eine Straftat vor.

Nicht in jedem Fall ist ein Alkoholverstoß eine Ordnungswidrigkeit. Kommen bestimmte Umstände wie eine Gefährdung oder hohe Promillewerte zum Tragen, wird von einer strafbaren Handlung ausgegangen. Führen Kraftfahrer zum Beispiel ein Fahrzeug, sind dazu jedoch nicht mehr in der Lage, da sie 1,1 Promille oder mehr aufweisen, werden die Sanktionen nicht mehr aufgrund des Bußgeldkatalogs ermittelt.

Mit welcher Strafe bei 1,1 Promille Verkehrsteilnehmer üblicherweise rechnen müssen und welche rechtliche Grundlage für die Sanktionen besteht, erläutert der nachfolgende Ratgeber. Darüber hinaus geht er auch näher auf die Konsequenzen von 1,1 Promille in der Probezeit ein.

FAQ: 1,1 Promille als Straftat

Mit welchen Konsequenzen müssen Sie ab und über 1,1 Promille rechnen?

Missachten Sie die Promillegrenze und weisen Werte ab 1,1 Promille auf, wird von einer absoluten Fahruntüchtigkeit ausgegangen. In diesem Fall handeln Sie strafbar, wenn Sie ein Fahrzeug führen. Hier droht eine Anklage wegen Trunkenheit im Verkehr. Neben Geld- oder Freiheitsstrafen droht der Entzug der Fahrerlaubnis, zumindest jedoch ein Fahrverbot.

Ist gesetzlich geregelt wie eine Gefährdung und Trunkenheit im Verkehr zu ahnden sind?

In den §§ 315a bis 315c Strafgesetzbuch ist definiert, welche Sanktionen bei einer Gefährdung sowie bei Trunkenheit im Verkehr ausgesprochen werden. Welche Strafe bei 1,1 Promille oder mehr hinterm Steuer droht, ist dann jeweils vom Einzelfall abhängig.

Ist bei 1,1 Promille eine MPU zu erwarten?

Führt die Trunkenheit im Verkehr zur Entziehung der Fahrerlaubnis, ist bei Werten ab 1,1 Promille die Anordnung einer MPU in der Regel sehr wahrscheinlich.

1,1 Promille: Der Führerschein ist in Gefahr

1,1 Promille: Welche Strafe droht, ist einzelfallabhängig.
1,1 Promille: Welche Strafe droht, ist einzelfallabhängig.

Werden Fahrer mit 1,1 Promille erwischt, handelt es sich in Deutschland also nicht mehr nur um eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr, sondern gemäß den Regelungen des Strafgesetzbuches (StGB) um eine Straftat.

Ab diesem Wert wird in der Regel ein Strafverfahren eingeleitet, welches dann Strafen anstelle eines Bußgeldes zur Folge hat. Welche Bestimmungen des StGB hier greifen, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.

So kann gemäß § 315c StGB eine Gefährdung im Straßenverkehr ebenso geahndet werden wie die Trunkenheit im Verkehr nach § 316 StGB. Ist die Trunkenheitsfahrt eine Gefährdung bestimmt § 316 StGB Folgendes:

(1) Wer im Verkehr (§§ 315 bis 315e) ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 315a oder § 315c mit Strafe bedroht ist.

Wie hoch ab oder über 1,1 Promille die Strafe letztendlich ausfällt, legt das zuständige Gericht fest. Neben der Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr, ist zudem auch mit verkehrsrechtlichen Sanktionen zu rechnen. Hier sind sowohl ein Fahrverbot als auch die Entziehung der Fahrerlaubnis möglich. Letzteres ist auch aufgrund der Regelungen in § 69 StGB als Nebenstrafe eine Option. Des Weiteren ordnen die zuständigen Behörden oftmals auch eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) an bzw. knüpfen diese als Voraussetzung an die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis.

1,1 Promille: Was passiert in der Probezeit?

1,1 Promille haben in der Probezeit Folgen für die Fahrerlaubnis. Eine Entziehung ist wahrscheinlich.
1,1 Promille haben in der Probezeit Folgen für die Fahrerlaubnis. Eine Entziehung ist wahrscheinlich.

Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren müssen in Deutschland ein striktes Alkoholverbot beachten. Für sie ist also Alkohol hinterm Steuer grundsätzlich tabu.

Werden sie mit 1,1 Promille erwischt, droht auch ihnen eine Anklage. Der Entzug der Fahrerlaubnis ist dann üblicherweise sehr wahrscheinlich.

Den Führerschein ist bei 1,1 Promille meist weg, da sowohl die Behörden und Gericht dann davon ausgehen, dass der Betreffende nicht geeignet ist, ein Fahrzeug zu führen. Welche Auflagen dann zur Wiedererlangung zu erfüllen sind, hängt vom Einzelfall ab.

Mehr zur Promillegrenze im Video

Mit wieviel Promille dürfen Sie noch fahren?
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Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

Dörte - Redakteurin
Dörte L.

Dörte studierte an der Uni Potsdam Anglistik und Germanistik. Seit 2016 ist sie Teil des Redaktionsteams von bussgeld-info.de. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie ausländische Verkehrsregeln, Vorschriften für Lkw-Fahrer und Bußgelder im Bereich Freizeit und Umwelt.

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