Bußgeldkatalog: Innerorts oder außerorts bis 20 km/h zu schnell
Bußgelder für Pkw
Verstoß (Pkw) | aktuelle Sanktionen |
---|---|
Innerhalb geschlossener Ortschaften | |
1-10 km/h zu schnell | 30 € |
11-15 km/h zu schnell | 50 € |
16-20 km/h zu schnell | 70 € |
Außerhalb geschlossener Ortschaften | |
1-10 km/h zu schnell | 20 € |
11-15 km/h zu schnell | 40 € |
16-20 km/h zu schnell | 60 € |
Bußgelder für Lkw
Verstoß (Lkw) | aktuelle Sanktionen seit 09.11.2021 |
---|---|
Innerhalb geschlossener Ortschaften | |
1-10 km/h zu schnell | 40 Euro |
11-15 km/h zu schnell | 60 Euro |
16-20 km/h zu schnell | 160 Euro, 1 Punkt |
Außerhalb geschlossener Ortschaften | |
1-10 km/h zu schnell | 30 Euro |
11-15 km/h zu schnell | 50 Euro |
16-20 km/h zu schnell | 140 Euro, 1 Punkt |
Bußgelder für kennzeichnungspflichtige Kfz und Kraftomnibusse mit Fahrgästen
Verstoß (kennz.pfl. Kfz, Busse, Gefahrguttransporter) | Buß-/Verwarngeld | Punkte |
---|---|---|
Innerhalb geschlossener Ortschaften | ||
1-10 km/h zu schnell | 35 Euro | |
11-15 km/h zu schnell | 60 Euro | 1 |
16-20 km/h zu schnell | 160 Euro | 1 |
Außerhalb geschlossener Ortschaften | ||
1-10 km/h zu schnell | 30 Euro | |
11-15 km/h zu schnell | 35 Euro | |
16-20 km/h zu schnell | 120 Euro | 1 |
Bußgeldrechner für Tempoverstöße
Warum der Fahrzeugtyp bei 1-20 km/h zu schnell eine Rolle spielt
Im bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog bzw. durch Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) sind die Bußgelder für Tempoverstöße schrittweise gestaffelt. So kostet es beispielsweise immer 30 Euro, wenn Sie mit Ihrem Pkw 7 oder 8 km/h zu schnell fahren.
Es macht allerdings einen wesentlichen Unterschied, mit welchem Kfz Sie unterwegs sind. Im Tatbestandskatalog wird zwischen Pkw, Lkw (über 3,5 t) und kennzeichnungspflichtigen Kfz bzw. Kraftomnibussen mit Fahrgästen und Gefahrguttransportern. Das liegt daran, dass basierend auf Gewicht, Größe und Ladung von jedem dieser Kfz ein anderes Gefahrenpotenzial ausgeht.
Während Pkw mit 17 oder 18 km/h zu schnell noch mit einem vergleichsweise geringen Bußgeld davonkommen, kassieren Lkw für selbigen Verstoß bereits einen Punkt in Flensburg. Dieser Ratgeber befasst sich mit der Frage, was passiert, wenn Sie mit Ihrem Kfz bis zu 20 km/h innerorts oder außerorts zu schnell fahren.
Inhaltsverzeichnis
FAQ – 1 bis 20 km/h zu schnell
Das kommt auf den Ort des Tempoverstoßes (innerorts, außerorts oder Autobahn) sowie auf das Kfz selbst an. Pkw-Fahrer müssen mit einem Bußgeld in Höhe von 20 bis 70 Euro rechnen. Klicken Sie hier, um unseren kostenlosen Bußgeldrechner zu nutzen.
Ja, bereits geringe Tempoverstöße können geahndet werden. Bei bis zu 10 km/h zu schnell droht mit 20 Euro außerorts und 30 Euro innerorts ein noch relativ niedriges Bußgeld.
Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von über 20 km/h droht auch Pkw-Fahrern ein Punkt in Flensburg. Für Fahranfänger bedeuten mehr als 20 Stundenkilometer zu schnell sogar einen A-Verstoß und damit eine Probezeitverlängerung oder andere Probezeitmaßnahmen.
Tempoverstöße je nach zu schnell gefahrenen km/h
Im Video: Alles zu Sanktionen für 1 bis 20 km/h zu schnell
20 km/h zu schnell auf Landstraße, Autobahn oder innerorts: Das Tempolimit ist entscheidend
Ob Sie zu schnell fahren oder nicht, hängt natürlich in erster Linie von der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ab. Diese wird üblicherweise durch ein Verkehrsschild angezeigt. Falls nicht, gelten die allgemeinen Geschwindigkeitsbegrenzungen, die jeder Autofahrer kennen sollte: 50 km/h innerorts, 100 km/h außerorts und Richtgeschwindigkeit 130 km/h auf der Autobahn.
Wie bereits angedeutet, richtet sich das Tempolimit jedoch auch nach dem Kfz:
- Sie dürfen nur 80 km/h fahren, wenn Sie einen Kfz über 3,5 bis 7,5 Tonnen (nicht Pkw), einen Pkw mit Anhänger, einen Transporter oder ein Wohnmobil bis 3,5 Tonnen mit Anhänger oder einen Kraftomnibus nutzen.
- Maximal 60 km/h sind erlaubt, wenn Sie mit einem Kfz über 7,5 Tonnen oder einem anderen Kfz mit Anhänger oder einem Bus fahren, in dem nicht alle Fahrgäste einen Sitzplatz haben.
- Auf 100 km/h sind alle Fahrten mit Pkw und Kfz bis 3,5 Tonnen beschränkt (gilt nicht auf der Autobahn).
Wer Schneeketten aufgezogen hat oder bei starkem Nebel unterwegs ist, fährt bereits mit einer Geschwindigkeit von 70 km/h auf der Autobahn 20 km/h zu schnell. Das liegt daran, dass nach § 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ein Tempolimit von 50 km/h vorgeschrieben ist, wenn …
- die Sichtweite aufgrund von Nebel, Regen- oder Schneefall bei unter 50 Metern liegt oder
- Autofahrer mit Schneeketten fahren (unabhängig von den tatsächlichen Witterungsbedingungen).
Des Weiteren spielt natürlich der Ort eine Rolle. In einem verkehrsberuhigten Bereich oder beim Überholen eines Busses mit Warnblinkanlage an einer Haltestelle sind Sie unter Umständen bereits mit 14 km/h zu schnell, da eigentlich nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt ist.
Deutschland galt bisher als ein vergleichsweise günstiges Bußgeldland. In anderen Ländern werden geringe Tempoverstöße bis 20 km/h zu schnell teils sehr viel strenger sanktioniert. In Frankreich kosten 10 oder 20 km/h zu schnell schon 90 oder 135 Euro, um nur ein Beispiel zu nennen.
Was bedeutet es für Fahranfänger, mit bis zu 20 km/h zu schnell geblitzt zu werden?
Wenn Fahranfänger mit 20 km/h zu schnell erwischt werden, fürchten sie schnell um ihren gerade erst erworbenen Führerschein. Das ist allerdings nicht zwingend der Fall. Zunächst fallen für Fahranfänger in der Probezeit dieselben Sanktionen an, wie für erfahrene Autofahrer, also Bußgeld sowie ggf. Punkte und ein Fahrverbot.
Ob sich die 20 km/h zu schnell auf die Probezeit oder sogar langfristig auf den Führerschein auswirken, ist von der Kategorisierung solch geringer Überschreitungen abhängig. Wird dies als A-Verstoß (schwere Zuwiderhandlungen) gewertet, zieht schon eine erstmalige Geschwindigkeitsübertretung eine Probezeitverlängerung auf vier Jahre nach sich. Sollte es sich um einen B-Verstoß (weniger schwere Zuwiderhandlungen) handeln ist dies erst bei mehrmaligem Vorkommen der Fall.
Grundsätzlich sind Geschwindigkeitsverstöße bis 20 km/h zu schnell keine B-Verstöße. Um festzustellen, ob es sich um einen A-Verstoß handelt, müssen wir erneut genauer hinsehen und zwischen Pkw, Lkw und kennzeichnungspflichtigen Kfz unterscheiden.
- Pkw: Kein A-Verstoß
- Lkw: Innerorts und außerorts jeweils ab 16 km/h zu schnell als A-Verstoß zu werten
- Kennzeichnungspflichtige Kfz, Kraftomnibusse mit Fahrgästen und Gefahrguttransporte: A-Verstoß ab 11 km/h zu schnell innerorts und ab 16 km/h zu schnell außerorts.
Für die letzteren beiden Fahrzeuggruppen kann jedoch bereits bei Tempoverstößen von weit unter 20 km/h zu schnell (bis 15 km/h zu schnell) ein A-Verstoß vorliegen, wenn …
- seit Fahrtantritt bereits mindestens zwei Geschwindigkeitsüberschreitungen begangen wurden oder
- Betroffene mehr als fünf Minuten zu schnell fuhren.
Zwar sind die Bußgelder für Lkw und kennzeichnungspflichtige Kfz wesentlich höher, ein Fahrverbot ist jedoch bei Verstößen von bis zu 19 oder 20 km/h zu schnell in der Regel nicht vorgesehen.
Über 20 km/h zu schnell: Härtere Sanktionen auch für Pkw-Fahrer
Während geringe Geschwindigkeitsverstöße bis 20 km/h zu schnell nur für Lkw und andere schwere Kfz mit hohen Bußgeldern zu Buche schlagen, kommen Pkw-Fahrer noch relativ günstig weg. Dies ändert sich, sobald Sie noch einen km/h schneller sind.
Mit über 20 km/h zu schnell in der 50er-Zone (bzw. innerorts) müssen auch Pkw-Fahrer mit einem Punkt in Flensburg sowie einem Monat Fahrverbot und einem Bußgeld von mindestens 115 Euro rechnen, außerorts beginnen die Bußgelder ab 100 Euro. Für Fahranfänger bedeutet dies außerdem einen A-Verstoß und damit Probezeitmaßnahmen.
Bei geringen Tempoverstößen lohnt sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid noch nicht unbedingt. Sie sollten hier Erfolgschance, Kosten und Nutzen genauer abwägen. Werden Sie jedoch mit mehr als 20 km/h geblitzt und droht sogar ein Fahrverbot, können Sie einen Einspruch in Erwägung ziehen.