FAQ: 1 Jahr Fahrverbot
Ein Fahrverbot, welches 1 Jahr dauert, gibt es in Deutschland nicht. Bei Ordnungswidrigkeiten sind maximal 3 Monate, bei Straftaten höchstens 6 Monate möglich. Ein Fahrverbot und wie lange es dauern kann, sind in den §§ 25 StVG und 44 StGB definiert.
Den Führerschein für ein Jahr abgeben, müssen Sie dann, wenn es sich um einen Fahrerlaubnisentzug mit einer Sperrfrist von einem Jahr handelt. Was der Unterschied zwischen einem Fahrverbot und einem Fahrerlaubnisentzug ist, haben wir hier zusammengefasst.
Bei einem Entzug der Fahrerlaubnis zeigt die Sperrfrist den Zeitraum an, in dem die Wiedererteilung nicht möglich ist. Erst mit Ablauf der Frist kann die Fahrerlaubnis neu erteilt werden. Eine Sperrfrist kann zwischen sechs Monaten und fünf Jahren dauern. Mehr dazu lesen Sie hier.
Inhaltsverzeichnis
12 Monate Fahrverbot: Was ist damit gemeint?
Fahrverbote sind übliche Nebenstrafen für Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten. Während für Verkehrsordnungswidrigkeiten im Tatbestandskatalog bzw. im Bußgeldkatalog festgelegt ist, welcher Verstoß ein Fahrverbot nach sich zieht, sieht das bei einer Straftat etwas anders aus.
Im Prozess entscheiden Richter je nach Einzelfall, ob ein Fahrverbot ausgesprochen wird oder nicht. Wie lange ein solches dauern kann, ist gesetzlich bestimmt und hängt von der Schwere des Verstoßes oder des Vergehens ab. Ist 1 Jahr Fahrverbot demnach möglich oder nicht?
Grundsätzlich können Fahrverbote bei Ordnungswidrigkeiten gemäß § 25 Straßenverkehrsgesetz (StVG) maximal drei Monate dauern. Für Straftaten ist in § 44 Strafgesetzbuch (StGB) dann Folgendes festgelegt:
Wird jemand wegen einer Straftat zu einer Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe verurteilt, so kann ihm das Gericht für die Dauer von einem Monat bis zu sechs Monaten verbieten, im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge jeder oder einer bestimmten Art zu führen.
Das bedeutet, dass 1 Jahr Fahrverbot rein rechtlich nicht möglich ist. Das bedeutet aber nicht, dass Sie den Führerschein nicht doch für ein Jahr abgeben müssen. Dann handelt es sich allerdings nicht mehr um 1 Jahr Fahrverbot, sondern um die Sperrfrist beim Entzug der Fahrerlaubnis.
Fahrerlaubnisentzug: Hier greift eine Sperrfrist
Betroffene sprechen oft davon, dass sie 12 Monate Fahrverbot bekommen haben und verwechseln das mit dem Entzug der Fahrerlaubnis. Es besteht tatsächlich ein Fahrverbot. Aber während Sie beim eigentlichen Fahrverbot den Führerschein abgeben und diesen nach Ablauf automatisch zurückerhalten, sieht das in diesem Fall doch anders aus. Denn neben der Sperrfrist, die beim Entzug zu beachten ist, müssen Sie die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis beantragen und dürfen so lange nicht fahren, bis Ihnen diese erneut erteilt wurde.
Also auch wenn die Sperrfrist mindestens 1 Jahr Fahrverbot bedeutet, kann sich der Zeitraum, in dem Sie nicht fahren dürfen, durch die Bearbeitung der Wiedererteilung durchaus verlängern. Gleiches gilt, wenn Sie eine MPU absolvieren müssen, um die Fahrerlaubnis wiederzubekommen.
Die rechtliche Grundlage für die Dauer der Sperrfrist findet sich unter anderem in § 69a StGB. Demnach gilt:
- Sperrfrist zwischen sechs Monaten und fünf Jahren
- in Einzelfällen lebenslange Sperrfrist möglich
Ob Sie bei einem Fahrerlaubnisentzug 1 Jahr Fahrverbot absitzen müssen, obliegt der Entscheidung des Gerichts. Je nach Sachlage des Einzelfalls kann die Sperrfrist kürzer oder auch länger ausfallen. Den Antrag auf eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis können Sie bereits sechs Monate vor Ablauf der Frist stellen, sofern Sie, falls notwendig, alle Auflagen erfüllt haben.