Die Straßenverkehrsordnung (StVO) bestimmt in § 3 die allgemeinen Vorgaben für die Geschwindigkeiten. Demnach darf der Tacho bei Gespannen und Reisebussen auf der Autobahn oder außerorts maximal 80 km/h anzeigen. Das kann für einige doch etwas zu langsam sein. Bevor Autofahrer allerdings ein Bußgeld riskieren oder die Sicherheit andere aufs Spiel setzen, kann eine 100er-Zulassung eine Option darstellen.
Wie Busse und Anhänger für 100 km/h eine Zulassung erhalten, welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen und mit welchen Kosten in diesem Zusammenhang zu rechnen ist, betrachtet der nachfolgende Ratgeber näher.
Inhaltsverzeichnis
Kurz & Knapp Im Video: Die 100er Zulassung für Anhänger
Tempo 100: Eine Zulassung für Anhänger und Busse ist möglich
Geschwindigkeitsüberschreitungen bringen nicht nur Bußgelder, Punkte oder Fahrverbote mit sich, sondern stellen auch ein Sicherheitsrisiko dar. Das umso mehr, wenn die Fahrzeuge für höhere Geschwindigkeiten nicht ausgelegt sind oder sich die Fahreigenschaften dann deutlich ändern. Dennoch ist es unter bestimmten Umständen möglich, dass die gesetzlich festgelegten Höchstgeschwindigkeiten für Gespanne und Busse geändert werden können.
Mit der sogenannten 100er-Zulassung können die zuständigen Behörden Fahrern mit bestimmten Anhängern, Wohnwagen oder von Bussen dazu ermächtigen, außerorts sowie auch auf Autobahnen Tempo 100 zu fahren. Erfüllen die Fahrzeuge die Voraussetzungen, wird eine Erlaubnis für Tempo 100 durch eine Plakette am Anhänger bzw. am Fahrzeug angezeigt.
Allerdings gelten diese Ausnahmen nur auf deutschen Straßen. Fahren Urlauber 100 km/h mit deutscher Zulassung am Anhänger im Ausland, gelten trotzdem die Verkehrsvorschriften des jeweiligen Landes. Wer im Ausland also schneller unterwegs sein will, muss sich erkundigen, ob ähnliche Zulassungen erhältlich sind.
Anhänger mit Zulassung für 100 km/h: Welche Voraussetzung ist zu erfüllen?
Nicht jeder Anhänger erhält eine 100er-Zulassung, wenn Halter eine solche beantragen. Doch was muss ein Anhänger leisten bzw. aufweisen, damit er eine Erlaubnis für 100 km/h erhält? Gesetzlich ist das relativ eindeutig festgelegt. In § 1 der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO ist bestimmt, unter welchen Bedingungen ein Anhänger 100 km/h fahren darf, damit dieser weiterhin sicher im Straßenverkehr unterwegs ist. So ist definiert, dass das ziehende Fahrzeug ein Gewicht von 3,5 t nicht zu überschreiten hat und zudem ein Antiblockiersystem (ABS) aufweisen muss.
Zudem ist auch festgehalten, welches Gewicht das Gespann maximal haben darf. Diesbezüglich ist die Ausstattung des Anhängers entscheidend. Ist er beispielsweise mit einer Bremse oder hydraulischen Schwingungsdämpfern ausgestattet, kann das Einfluss darauf haben, ob er für eine 100er-Zulassung geeignet ist.
Bezüglich des Anhängers ist in bestimmt § 3 der Ausnahmeverordnung außerdem auch Folgendes festgehalten:
Die Reifen des Anhängers müssen zum Zeitpunkt der jeweiligen Fahrt, erkennbar am eingeprägten Herstellungsdatum, jünger als sechs Jahre und mindestens mit der Geschwindigkeitskategorie L (= 120 km/h) gekennzeichnet sein.
Möchten Halter also eine 100er-Zulassung für den Wohnwagen oder Anhänger beantragen, ist wichtig, welche Reifen aufgezogen sind. Doch wie zuvor beschrieben, spielt neben der Ausstattung auch das Gewicht eine Rolle. So kann beispielsweise ein ungebremster Anhänger von 750 kg für 100 km/h eine Zulassung üblicherweise nur dann erhalten, wenn das ziehende Fahrzeug mindestens 2,5 kg wiegt.
Ebenfalls von Bedeutung ist, dass das Gespann überhaupt als solches zugelassen bzw. kompatibel ist. Das ist zum Beispiel auch dann wichtig, wenn Halter Wohnwagen oder Anhänger für eine 100 km/h-Zulassung nachrüsten wollen. Besonders dann muss darauf geachtet werden, dass die nachgerüsteten Teile passen und ein Gutachten des TÜVs, der DEKRA oder einer anderen anerkannten Prüfstelle vorliegt.
100er-Zulassung für Anhänger erhalten
Für Anhänger und Wohnwagen ist die 100-km/h-Zulassung bei der zuständigen Zulassungsbehörde zu beantragen. Ist der Anhänger geeignet, reichen die entsprechenden Papiere, wurde er nachgerüstet, muss das zuvor genannte Gutachten vorgelegt werden. Erfüllt der Anhänger alle Anforderungen werden die Fahrzeugpapiere von der Behörde ergänzt und die notwendige Plakette ausgehändigt. Ein Aufkleber weist eine 100-km/h-Zulassung aus und ist Pflicht. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass ein amtliches Siegel auf der Plakette vorhanden ist, andernfalls ist diese nicht gültig.
Doch wo müssen Halter am Wohnwagen bzw. am Anhänger das 100-km/h-Schild anbringen? Der Anhänger, welcher über eine 100er-Zulassung verfügt, muss entsprechend gekennzeichnet sein. Der Aufkleber ist hinten gut sichtbar anzubringen. Am ziehenden Fahrzeug muss keine Plakette angebracht sein, da sich die Zulassung auf den Anhänger bezieht.
Für ein Gespann aus PKW und Anhänger bringt eine 100-km/h-Zulassung Kosten mit sich. So fallen Gebühren für die amtliche Plakette und das Ändern der Fahrzeugpapiere an. Wird der Anhänger nachgerüstet, kommen die Kosten für die Umbauten sowie die für das notwendige Gutachten noch oben drauf. Je nach Region und Gutachtenanbieter, fallen die Gebühren unterschiedlich hoch aus.
Sonderfall: 100er-Zulassung für einen Bus
Behörden können Anhänger auf 100 km/h zulassen, wenn diese, wie erwähnt, bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Gleiches gilt auch für Reisebusse. Um, wie Anhänger oder Wohnwagen, eine 100er-Zualssung zu erhalten, müssen bei Bussen unter anderem die folgenden Vorgaben vorhanden sein:
- Es wird kein Anhänger gezogen.
- Die Zulassungsbescheinigung Teil I weist eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h aus.
- Die Fahrgastbeförderung findet hauptsächlich auf Sitzplätzen statt.
- Alle Sitzplätze und Rollstuhlplätze sind mit Sicherheitsgurten ausgestattet.
- Die Fahrzeuge besitzen einen Geschwindigkeitsbegrenzer mit max. 100km/h.
- Auf der Vorderachse sind keine nachgeschnittenen Reifen aufgezogen.
FAQ – 100er-Zulassung
Nein, der Anhänger muss gesetzlich bestimmte Vorgaben erfüllen, damit er eine solche Zulassung erhält. Die notwendige Plakette muss zudem amtlich ausgestellt sein.
Ja, sofern das Tempo nicht durch Verkehrszeichen reduziert ist, kann eine 100er-Zulassung auch auf der Landstraße gültig sein.
Ja, auch Reisebusse können eine 100er-Plakette erhalten, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Ich find es irgendwie komisch als wir damals den Vereinsanhänger angemeldet hatten, haben wir nach der 100km/h Zulassung gefragt, da der Anhänger eine entsprechende Ausrüstung hat. Da hieß es nur wenn alles passt also Zugfahrzeug und Anhänger, brauchen Sie keine neue Genehmigung / Gutachten. Und dürfen denn die 100km/h ausfahren. Zugelassen wurde das Fahrzeug im Kreis Hzgtm. Lauenburg.