§ 11 StVO: Was sind besondere Verkehrslagen?

Missachten Sie Vorgaben aus Paragraph 11 Straßenverkehrsordnung (StVO) müssen Sie mit Sanktionen gemäß dem Bußgeldkatalog rechnen.

Ver­gehenBuß­geldPun­kteFahr­ver­botFVerbot
Auf der Au­to­bahn o­der ei­ner an­de­ren Stra­ße außer­orts ha­ben Sie trotz stock­en­dem Ver­kehr kei­ne Ret­tungs­gas­se für die Po­lizei oder an­dere Hilfs­fahr­zeuge ge­bildet, ob­wohl stock­ender Ver­kehr war.200 Eu­ro21 Monat1 M*
... mit Be­hin­der­ung240 Eu­ro21 Monat1 M
... mit Ge­fähr­dung280 Eu­ro21 Monat1 M
... mit Sach­scha­den320 Eu­ro21 Monat1 M
Unberechtigtes Nutzen einer Rettungsasse (außerorts)240 €21 Monat1 M
... mit Behinderung280 €21 Monat1 M
... mit Gefährdung300 €21 Monat1 M
... mit Sachbeschädigung320 €21 Monat1 M

FAQ: § 11 StVO

Was ist in der StVO unter § 11 definiert?

In § 11 StVO wird bestimmt, welches Verhalten von Verkehrsteilnehmern bei besonderen Verkehrslagen verlangt wird. So ist unter anderem definiert, dass unter bestimmten Umständen eine Rettungsgasse zu bilden ist und dass bei stockendem Verkehr and Ampeln diese nicht zugestellt werden dürfen. 

Wann müssen Sie gemäß § 11 Abs. 2 StVO eine Rettungsgasse bilden?

Gemäß den Regelungen der StVO aus § 11 Abs. 2 müssen Kraftfahrer außerhalb geschlossener Ortschaften bei stockendem Verkehr eine Rettungsgasse bilden. Welches Verhalten dann richtig ist, können Sie der Grafik hier entnehmen. Welchen Sanktionen bei einer Missachtung der Vorgaben drohen, zeigt die Tabelle hier.

Gibt es Regelung zum Befahren von Kreuzungen?

Ja. In Absatz 1 des Paragraphen ist definiert, dass bei einer grünen Ampel das Befahren der Kreuzung untersagt ist, wenn Sie auf dieser warten müssen. Sie müssen sicherstellen, dass der Verkehrsfluss nicht beeinträchtigt wird. Mehr dazu lesen Sie hier.

Wissenswertes zur Rettungsgasse – im Video

Wichtig Informationen zur Rettungsgasse erfahren Sie auch im Video.
Wichtig Informationen zur Rettungsgasse erfahren Sie auch im Video.

Besondere Verkehrslagen: Regelungen in § 11 StVO

In der StVO ist unter Paragraph 11 definiert, wann eine Rettungsgasse zu bilden ist.
In der StVO ist unter Paragraph 11 definiert, wann eine Rettungsgasse zu bilden ist.

Was besondere Verkehrslagen sind, wird im § 11 StVO nicht spezifisch definiert. Allerdings beziehen sich alle hier festgehaltenen Regelungen auf Verkehrssituationen mit stockendem Verkehr und Stau. Daher gelten diese demnach als besondere Verkehrslagen. Wichtig in allen Situationen ist, dass gegenseitige Rücksichtnahme im Fokus steht und sich Verkehrsteilnehmer entsprechend verhalten sollen.

Zunächst ist in § 11 StVO festgelegt, was gilt, wenn das Weiterfahren an einer grünen Ampel durch stockenden Verkehr oder Stau nicht möglich ist. In diesem Fall ist bestimmt, dass Verkehrsteilnehmer die Kreuzung nicht zustellen dürfen. Das bedeutet, auch wenn die Ampel grün ist, dürfen Sie erst dann die Kreuzung befahren, wenn Sie sicherstellen können, dass Sie diese nicht blockieren. Der Verkehrsfluss darf nicht behindert werden.

Das Gleiche gilt an Kreuzungen ohne Lichtzeichenanlage, an denen Verkehrsteilnehmer Vorfahrt haben. Hier dürfen Sie nicht auf Ihre Vorfahrt bestehen, wenn dies dazu führt, dass die Kreuzung blockiert ist. In beiden Situationen müssen Sie also gemäß § 11 StVO warten, wenn es nötig ist.

Rettungsgasse ist Pflicht

Sind Sie außerhalb geschlossener Ortschaften auf mehrspurigen Straßen unterwegs, müssen Sie bei stockendem Verkehr oder Stau eine Rettungsgasse bilden. Gemäß den Regelungen in § 11 StVO gilt diesbezüglich Folgendes:

Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden.

Wie Sie die Rettungsgasse richtig bilden, können Sie der nachfolgenden Grafik entnehmen:

Wie ein Rettungsgasse richtig gebildet wird, zeigt diese Grafik.
Wie ein Rettungsgasse richtig gebildet wird, zeigt diese Grafik.

Zusammenfassend gelten bezüglich der Vorschriften aus § 11 StVO folgende Regelungen zur Bildung der Rettungsgasse:

  • zweispurige Straße: zwischen linker und rechter Spur
  • dreispurige Straße: zwischen linker und mittlerer Spur
  • vierspurige Straße: linker Spur und Spur direkt daneben

Halten sich Verkehrsteilnehmer nicht an die Bestimmungen aus § 11 StVO, sind Bußgelder möglich. Bilden Sie beispielsweise keine Rettungsgasse, obwohl die Verkehrslage es verlangt, werden mindestens 200 Euro fällig. Zudem werden zwei Punkte eingetragen und der Führerschein ist für einen Monat weg.

Weitere Regelungen in § 11 StVO

§ 11 StVO: Ein Bußgeld droht bei der Missachtung der Regelungen.
§ 11 StVO: Ein Bußgeld droht bei der Missachtung der Regelungen.

Um eine besondere Verkehrslage handelt es sich gemäß § 11 StVO auch dann, wenn Verkehrsteilnehmer angehalten sind auf ihre Vorfahrt zu verzichten. Erfordert dies die Situation, sollten Fahrer nicht auf ihr Recht bestehen und die gegenseitige Rücksichtnahme als Leitsatz anwenden. Das kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn Sie bei stockendem Verkehr, die Kreuzung freihalten und andere sich einfädeln lassen.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang jedoch auch, dass andere nicht einfach darauf vertrauen, dass ein Fahrer auf seine Vorfahrt verzichtet. Stellen Sie immer sicher, dass durch Blickkontakt und mit Handzeichen bzw. Lichthupe ein solcher Verzicht auch wirklich angezeigt wird. Im Zweifel bleiben Sie lieber stehen. Denn im schlimmsten Fall kommt es zu einem Unfall und nicht selten bekommt derjenige eine Schuld bzw. Teilschuld, der die Verkehrsregeln missachtet hat.

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

Dörte - Redakteurin
Dörte L.

Dörte studierte an der Uni Potsdam Anglistik und Germanistik. Seit 2016 ist sie Teil des Redaktionsteams von bussgeld-info.de. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie ausländische Verkehrsregeln, Vorschriften für Lkw-Fahrer und Bußgelder im Bereich Freizeit und Umwelt.

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