Für Verstöße gegen die geltenden Verkehrsvorschriften sieht der Bußgeldkatalog unterschiedliche Sanktionen vor. Neben einer Geldsanktion (Verwarn- oder Bußgeld) und Punkten in Flensburg, kann auch ein Fahrverbot drohen.
Bei letzterem muss der Verkehrssünder für 1 bis 3 Monate auf seinen Führerschein verzichten. Wie lange die Auszeit dauert, hängt dabei von der Schwere der Ordnungswidrigkeit ab. So ziehen Verkehrsverstöße, die mit einer Gefährdung des Straßenverkehrs einhergehen, meist ein 2 Monate währendes Fahrverbot nach sich.
Doch wann sieht der Bußgeldkatalog eine solche Sanktion genau vor? Können sich Autofahrer von einem 2 Monate andauernden Fahrverbot freikaufen? Und unter welchen Umständen kann sich ein Fahrverbot sogar noch verlängern? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
Fahrverbot im Video erklärt: Definition, Dauer, Beginn
Wann drohen 2 Monate Fahrverbot?
Welche Sanktionen eine Ordnungswidrigkeit in der Regel nach sich zieht, ergibt sich aus dem Bußgeldkatalog. Dieser sieht ein 2 Monate langes Fahrverbot in folgenden Fällen vor:
- Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts zwischen 51 und 60 km/h
- Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts zwischen 61 und 70 km/h
- Abstandunterschreitung von 2/10 des halben Tachowertes bei 100 bzw. 130 km/h
Darüber hinaus kann sich durch die Regelung für Wiederholungstäter ein bestehendes Fahrverbot auf insgesamt 2 Monate erhöhen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Autofahrer innerorts mit 44 km/h zu schnell erwischt wurde. Denn in diesem Fall sieht der Bußgeldkatalog 1 Monat Fahrverbot vor. Hat der Verkehrssünder allerdings innerhalb der letzten 12 Monate bereits eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 25 km/h begangen, erhält er als Wiederholungstäter einen weiteren Monat, sodass er insgesamt ein 2 Monate langes Fahrverbot verbüßen muss.
Müssen Verkehrssünder ggf. für 2 Monate mit einem Führerscheinentzug rechnen? In der Regel ist dies nicht möglich, denn anders als beim Fahrverbot wird beim Führerscheinentzug die Fahrerlaubnis entzogen. Diese Maßnahme droht unter anderem bei 8 Punkten in Flensburg.
Gibt es Möglichkeiten, ein Fahrverbot zu umgehen?
Bei Härtefällen können Sie unter Umständen ein 2 Monate langes Fahrverbot umwandeln und stattdessen ein höheres Bußgeld zahlen. Diese Option besteht aber in der Regel nur, wenn der zeitweise Verzicht auf den Führerschein die Existenz des Verkehrssünders gefährdet.
Ob dies auch tatsächlich der Fall ist, muss im jeweiligen Einzelfall ein Gericht entscheiden. Um die Chancen auf Erfolg zu erhöhen bzw. im Vorfeld eine realistische Einschätzung zu erhalten, sollten Sie in einem solchen Fall den Rat eines Anwalts für Verkehrsrecht einholen.
Übrigens! Splitten lässt sich ein 2 Monate langes Fahrverbot nicht. Denn ein solches Vorgehen würde die erzieherische Funktion dieser Sanktion mindern. Darüber hinaus wäre die ständige Ab- und Herausgabe der Führerscheine für die Behörden mit einem großen Aufwand verbunden.
FAQ: 2 Monate Fahrverbot
Beispiele, bei denen die Dauer des Fahrverbots laut Bußgeldkatalog 2 Monate beträgt, finden Sie hier.
Nein, es ist grundsätzlich nicht möglich, ein Fahrverbot aufzuteilen.
In Härtefällen – zum Beispiel wenn die berufliche Existenz am Führerscheinbesitz hängt – besteht ggf. die Möglichkeit ein 2 Monate langes Fahrverbot zu umgehen und dafür ein höheres Bußgeld zu erhalten. Hierbei handelt es sich allerdings um eine Einzelfallentscheidung.