Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsverstöße von 21 bis 30 km/h zu schnell
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Bußgeldrechner: Ermitteln Sie, welches Bußgeld z. B. bei 22 oder 24 km/h zu schnell auf der Autobahn zu erwarten ist
Weil große und schwere Kfz mehr Schaden im Straßenverkehr verursachen können, spielt es für den Bußgeldkatalog eine Rolle, ob Sie eine Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem Pkw, Lkw oder z. B. einem Gefahrtguttransporter begehen.
Die Bußgelder für Lkw und kennzeichnungspflichtige Kfz sind daher üblicherweise höher und die fahrzeugbedingten Höchstgeschwindigkeiten etwas niedriger als bei Pkw. Nicht unerheblich ist außerdem die Probezeit, denn wenn Führerscheinanfänger mit 21 bis 30 km/h zu schnell geblitzt werden, liegt ein A-Verstoß vor, der Probezeitmaßnahmen nach sich zieht.
Welche Maßnahmen das sind und was Autofahrer sonst bei einem Tempoverstoß von 21 bis 30 km/h zu schnell erwartet, erfahren Sie im Nachfolgenden.
Inhaltsverzeichnis
FAQ – 21 bis 30 km/h zu schnell
Für Pkw-Fahrer ist ein Geldbuße in Höhe von 115 Euro (innerorts) und 100 Euro (außerorts) vorgesehen. Außerdem gibt es jeweils einen Punkt in Flensburg.
Ab 21 km/h zu schnell kann die Probezeit auf vier Jahre verlängert werden, da es sich um einen A-Verstoß handelt. Außerdem steht ein Aufbauseminar an.
Womit Sie rechnen müssen, wenn Sie z. B. 22 km/h zu schnell waren, können Sie mit unserem kostenlosen Bußgeldrechner in Erfahrung bringen, den Sie hier finden. Er verrät Ihnen ebenfalls, was auf Sie zukommen kann, wenn Sie beispielsweise 30 km/h zu schnell auf der Autobahn waren.
Tempoverstöße je nach zu schnell gefahrenen km/h
Wie wirken sich 21 bis 30 km/h zu schnell auf die Probezeit aus?
Fahranfänger wissen, dass je nach Verkehrsordnungswidrigkeit neben den üblichen Sanktionen (Bußgeld, Punkte, Fahrverbot) unter Umständen Probezeitmaßnahmen angeordnet werden können, darunter:
- Probezeitverlängerung um zwei Jahre (auf insgesamt vier Jahre)
- Aufbauseminar
- Verwarnung
- Verkehrspsychologische Beratung
- Fahrerlaubnisentzug
Dabei kommt es auf die Art der Verstöße und deren Häufigkeit an. Bis 20 km/h zu schnell ist nicht mit Probezeitmaßnahmen zu rechnen. Ab 21 km/h zu schnell liegt jedoch ein sogenannter A-Verstoß vor (schwere Zuwiderhandlung). Wenn ein Fahranfänger mit 21 bis 30 km/h zu schnell unterwegs ist, kann direkt eine Verlängerung der Probezeit drohen, auch wenn er zum ersten Mal geblitzt wurde.
Fährt der Betroffene erneut mit z. B. 23 oder 24 km/h zu schnell innerorts in der Probezeit, erhält er eine Verwarnung und die Empfehlung, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Ein drittes Mal sollte er sich mit 21 bis 30 km/h zu schnell nicht erwischen lassen, denn dann droht der Fahrerlaubnisentzug.
Beachten Sie: Trotz eines ausgewiesenen Tempolimits kann die zulässige Höchstgeschwindigkeit fahrzeug- oder situationsbedingt für Sie niedriger sein. So dürfen Sie bei einer durch Nebel, Regen oder Schnee auf 50 Meter beschränkten Sichtweite maximal 50 km/h fahren. Außerdem gelten je nach Kfz (z. B. Pkw mit Anhänger oder Kraftomnibusse mit Fahrgästen) weitere Geschwindigkeitsbegrenzungen von 100, 80 oder 60 km/h.
Video: 21 km/h zu schnell – was passiert nun?
Häufiger mit 21 bis 30 km/h zu schnell auf der Autobahn, Landstraße oder innerorts unterwegs?
Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten und wundern sich über das darin angekündigte Fahrverbot? Wie Sie obiger Bußgeldtabelle entnehmen können, kann ein Verstoß gegen die geltenden Tempolimits neben dem Bußgeld auch Punkte und eventuell ein Fahrverbot bedeuten.
In der Regel ist dies für Wiederholungstätern der Fall. Diese Vorschrift beruht auf § 4 Abs. 2 der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), aus der außerdem hervorgeht, wann ein Geschwindigkeitsverstoß als Wiederholungstat zu werten ist. Dies ist der Fall, …
[…] wenn gegen den Führer eines Kraftfahrzeugs wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist und er innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft der Entscheidung eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begeht.
Wenn Sie also z. B. mit 26 oder 27 km/h zu schnell innerorts geblitzt werden und innerhalb von 12 Monaten erneut mit 30 km/h zu schnell einem Blitzer in die Falle gehen, müssen Sie den Führerschein für einen Monat abgeben.