Missachten Verkehrsteilnehmer die geltenden Vorschriften, müssen sie mit damit rechnen, dass ihr Fehlverhalten Konsequenzen hat. Bei Ordnungswidrigkeiten im Verkehr kommen neben einem Bußgeld und Punkten in Flensburg grundsätzlich auch Fahrverbote als Sanktion infrage.
Bei letzterem handelt es sich um das Verbot ein Kraftfahrzeug zu führen, welches von der zuständigen Behörde für einen bestimmten Zeitraum verhängt wird. Für eine Ordnungswidrigkeit sieht der Bußgeldkatalog dabei maximal ein 3 Monate währendes Fahrverbot vor.
Doch in welchen Fällen müssen Sie wegen einem Fahrverbot für 3 Monate auf Ihren Führerschein verzichten? Lässt sich die Zeit ohne Führerschein ggf. aufteilen oder durch ein höheres Bußgeld umgehen? Und können 3 Monate Fahrverbot zum Beispiel bei einer Krankheit angeordnet werden? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
Fahrverbot im Video erklärt: Definition, Dauer, Beginn
Wann ist der Führerschein für 3 Monate weg?
Ein 3 Monate andauerndes Fahrverbot sieht der Bußgeldkatalog in der Regel nur bei schwerwiegenden Ordnungswidrigkeiten vor. Worum es sich dabei im Einzelnen handeln kann, zeigt die nachfolgende Auflistung:
- Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts mit über 60 km/h
- Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts mit über 70 km/h
- Abstandsunterschreitung von weniger als 1/10 des halben Tachowertes bei mehr als 100 km/h
- Überquerung des Bahnübergangs mit einem Kfz trotz geschlossener Schranken
- Wiederholter Verstoß gegen die Promillegrenze
- Wiederholte Verstöße gegen das Drogengesetz im Straßenverkehr
Übrigens! Allgemeiner Sprachgebrauch und Juristendeutschen geraten im Alltag immer wieder durcheinander. So ist teilweise auch von einem 3 Monate andauernden Führerscheinentzug die Rede. Allerdings beschreibt dieser Begriff den Entzug der Fahrerlaubnis, der zum Beispiel nach dem dauerhaften Verlust der Fahreignung oder bei 8 Punkten in Flensburg droht. Einen Führerscheinentzug für 3 Monate gibt es bei einer Ordnungswidrigkeit daher nicht.
Können bei einer Erkrankung 3 Monate Fahrverbot drohen?
Erkrankungen und Unfälle können weitreichende Auswirkungen auf die Fahreignung haben. Daher geht die Bundesanstalt für Straßenwesen in den „Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung“ zum Beispiel davon aus, dass nach einer Schädelhirnverletzung oder einer Hirnoperation für einen Zeitraum von 3 Monaten kein Fahrzeug geführt werden sollte. Ebenso kann es sinnvoll sein, ein mindestens 3 Monate andauerndes Fahrverbot nach einem Schlaganfall einzulegen.
Allerdings werden die zuständigen Behörden in der Regel nicht über mögliche Ausfallerscheinungen und Beeinträchtigung der Verkehrsteilnehmer informiert, sodass eine Anordnung oder Überprüfung nicht möglich ist. Gleichzeitig gilt gemäß § 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG):
Geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist, wer die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllt […].
FAQ: 3 Monate Fahrverbot
Einige Ordnungswidrigkeiten, für die der Bußgeldkatalog Fahrverbote mit der Dauer von 3 Monaten vorsieht, haben wir in dieser Liste aufgeführt.
Grundsätzlich besteht bei Härtefällen die Möglichkeit, anstelle des Fahrverbots ein höheres Bußgeld zu zahlen. Hierbei handelt es sich allerdings um eine Einzelfallentscheidung der Bußgeldstelle bzw. des Richters.
Sieht der Bußgeldkatalog für eine Geschwindigkeitsüberschreitung bereits ein dreimonatiges Fahrverbot vor, kann sich dieses ggf. auf 4 Monate verlängern, wenn es sich bei dem Verkehrssünder um einen sogenannten Wiederholungstäter handelt. Darüber hinaus ist es bei einer Straftat möglich, ein Fahrverbot von bis zu 6 Monaten zu verhängen.