Bußgelder bei Verstößen gegen § 37 StVO
Tatbestand | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Überfahren einer roten Ampel mit dem Fahrrad / E-Scooter | 60 Euro | 1 |
…mit Gefährdung anderer | 100 Euro | 1 |
…mit Unfallfolge oder Sachbeschädigung | 120 Euro | 1 |
Überfahren einer roten Ampel mit dem Fahrrad / E-Scooter, die länger als eine Sekunde rot anzeigte | 100 Euro | 1 |
…mit Gefährdung anderer | 160 Euro | 1 |
…mit Unfallfolge oder Sachbeschädigung | 180 Euro | 1 |
Verstoß | Bußgelder | Punkte | Fahrverbot in Monaten |
---|---|---|---|
Sie missachteten das Dauerlichtzeichen „rote gekreuzte Schrägbalken“ | 90 EUR | 1 | |
... mit Gefährdung | 200 EUR | 2 | 1 |
... mit Unfallfolge | 240 EUR | 2 | 1 |
Sie missachteten als Radfahrer das Dauerlichtzeichen | 60 EUR | 1 |
Bußgeldrechner zum Rotlichtverstoß
FAQ: § 37 StVO
In der StVO unter Paragraph 37 ist definiert, was die Lichtzeichen an einer Ampel, Dauerlichtzeichen und der Grünpfeil bedeuten und welche Verhaltensweise diese von Verkehrsteilnehmern verlangen. Zudem ist bestimmt, das Lichtzeichen Vorrang vor anderen Verkehrszeichen haben und somit immer zuerst beachtet werden müssen.
In Absatz 2 ist definiert, welche Farbfolge bei einem Wechsellichtzeichen möglich ist und wo sich die Farben an der Anlage befinden. Es gilt, das Rot oben, Gelb mittig und Grün unten angebracht sind. Welche Farbfolge möglich ist und was die Farben bezüglich des richtigen Verhaltens bedeuten, haben wir hier zusammengefasst.
Sanktionen im Zusammenhang mit § 37 StVO können sowohl Verwarn- als auch Bußgelder zwischen 15 Euro und 240 Euro sowie Punkte und Fahrverbote beinhalten. Wann Sie mit welchen Sanktionen rechnen müssen, können Sie den Tabellen hier entnehmen.
Inhaltsverzeichnis
Video: Bedeutung der Dauerlichtzeichen
Lichtzeichen gemäß § 37 StVO: Welche gibt es?
Ampeln und andere Lichtzeichen gehören im Straßenverkehr zum Alltag. Sie regeln üblicherweise den Verkehr an Kreuzungen oder Einmündungen oder weisen auf Gefahren wie zum Beispiel an Bahnübergängen hin. Was sie bedeuten und wie sich Verkehrsteilnehmer bei bestimmten Anzeigen verhalten müssen, lernen die meisten schon als Vorschulkind.
Auch wenn jeder wissen muss, was bei den verschiedenen Lichtzeichen zu tun ist, kann es nicht schaden, auch die gesetzliche Grundlage dieser Regelungen zu kennen. Von Bedeutung ist hier unter anderem § 37 Straßenverkehrsordnung (StVO). In diesem ist definiert, was Lichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil im Straßenverkehr bedeuten, welche Farben es an den Lichtzeichenanlagen geben kann und welches Verhalten bei diesen vorgeschrieben ist.
In Absatz 1 ist zunächst bestimmt, das Lichtzeichen immer Vorrang vor anderen Verkehrszeichen haben und dementsprechend zuerst beachtet werden müssen. Sind Ampeln ausgeschaltet, gelten Verkehrszeichen bzw. die allgemeinen Verkehrsregeln an einer Kreuzung, wenn keine Zeichen vorhanden sind. Des Weiteren ist es Verkehrsteilnehmern untersagt, bis zu 10 Meter vor einem Lichtzeichen zu parken, wenn sie dadurch das Zeichen verdecken würden. Ampeln und andere Lichtzeichen müssen also immer sichtbar sein.
Was ist in Paragraph 37 Abs. 2 StVO definiert?
In der StVO unter Paragraph 37 Absatz (Abs.) 2 ist festgelegt, welche Farbfolge es beim Wechselzeichenanlage wie Ampeln geben darf. Gemäß diesen Regelungen haben:
Wechsellichtzeichen […] die Farbfolge Grün – Gelb – Rot – Rot und Gelb (gleichzeitig) – Grün.
Darüber hinaus ist bestimmt, wie die Farben angeordnet sein müssen und was sie bedeuten. Demnach gilt:
- Oben Rot: „Halt vor der Kreuzung“
- Mitte Gelb: „Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten“
- Unten Grün: „Der Verkehr ist freigegeben“
Ist ein grüner Pfeil angebracht oder leuchtet ein solcher auf, ist der Verkehr gemäß § 37 StVO nur für die angezeigte Richtung freigegeben. Solch ein Pfeil kann auch nur für bestimmte Gruppen von Verkehrsteilnehmern gelten und ist dann durch ein entsprechendes Zeichen ausgewiesen.
So ist es beispielweise möglich, dass Radfahrer auch bei rotem Lichtzeichen abbiegen dürfen, wenn der Pfeil vorhanden ist. Des Weiteren gilt, sind Lichtzeichen speziell für den Radverkehr vorhanden, müssen Radfahrer diese beachten. Sind keine angebracht, gelten die Lichtzeichen für den Kfz-Verkehr.
Laut § 37 StVO können Lichtzeichenanlagen aber auch nur die Farbfolge Gelb-Rot aufzeigen. In diesem Fall ist der Verkehr freigegeben, wenn die Lichter ausgehen. Ein grünes Lichtzeichen ist hier nicht notwendig. Darüber hinaus kann eine Lichtzeichenanlage für jede Fahrspur einzeln vorhanden sein.
§ 37 Abs. 3 StVO. Dauerlichtzeichen
Neben den Wechsellichtzeichen gibt es auch Dauerlichtzeichen, die, wie der Name schon sagt, dauerhaft leuchten, wenn sie den Verkehr regeln. Laut § 37 StVO können Dauerlichtzeichen Fahrspuren für den Verkehr sperren oder freigeben.
Folgende Anzeigen sind bei Dauerlichtzeichen möglich:
- rote gekreuzte Balken sperren den Fahrstreifen
- ein grüner, nach unten gerichteter Pfeil gibt den Verkehr auf dem Fahrstreifen frei
- ein gelber, schräg nach unten gerichteter Pfeil, der blinkt, ordnet einen Wechsel des Fahrstreifens in die anzeigte Richtung an
Wird der Verkehr auf einer Fahrspur durch Dauerlichtzeichen geregelt, gilt auf diesem gemäß § 37 Abs. 5 StVO ein absolutes Haltverbot.
Mögliche Sanktionen bei Verstößen gegen § 37 StVO
Missachten Sie die Vorschriften aus § 37 StVO müssen Sie mit Verwarn- und Bußgeldern rechnen. Aber auch Punkte und Fahrverbote sind möglich. Befahren Sie beispielsweise einen durch ein Dauerlichtzeichen gesperrten Fahrstreifen, ist dies nicht nur gefährlich, sondern bedeutet auch ein Bußgeld von mindestens 90 Euro und einen Punkt in Flensburg.
Überfahren Sie eine rote Ampel, müssen Sie ebenfalls mit mindestens 90 Euro und einem Punkt rechnen. Zeigte die Ampel bereits länger als eine Sekunde Rot, steigt das Bußgeld auf 200 Euro. Auch hier wird ein Punkt eingetragen. Hinzukommt ein einmonatiges Fahrverbot.
Halten Sie näher als 10 Meter vor einer Lichtzeichenanlage und verdecke diese, bedeutet dies ein Verwarngeld von 10 Euro. 15 Euro kostet dies, wenn Sie dadurch andere behindern. Ebenfalls 15 Euro werden fällig, wenn Sie vor einem Lichtzeichen parken und dieses verdecken. Weitere mögliche Sanktionen können Sie den Tabellen hier entnehmen.