Bußgeldtabelle für über 50 bis 60 km/h zu schnell
52, 53, 54 km/h zu schnell: Außerorts und innerorts gelten unterschiedliche Bußgelder
Je schlimmer die Verkehrssünde, desto härter die Sanktionen. So jedenfalls lautet die allgemeine Annahme. Sie ist insofern richtig, dass die Bußgeldkatalog-Verordnung natürlich berücksichtigt, ob und wie sehr eine Geschwindigkeitsüberschreitung die Verkehrssicherheit beeinträchtigt.
Gerade bei Temposünden gibt es aber gewisse Abstufungen. Bis 30 km/h zu schnell finden diese in 5-km/h-Schritten statt. Danach erhöhen sich Bußgeld und Nebenfolgen jeweils in 10-km/h-Schritten. Das heißt, es spielt keine Rolle, ob Sie 51, 55 oder 60 km/h über dem Tempolimit liegen. Von 51 bis 60 km/h zu schnell gelten dieselben Sanktionen.
Diese sind aber nicht gerade niedrig, immerhin können 60 km/h zu schnell vor allem innerorts ein großes Risiko für andere Verkehrsteilnehmer bedeuten. Allerdings unterscheidet der Bußgeldkatalog bezüglich der Sanktionen nach Ort und Kfz. In diesem Ratgeber erklären wir die Hintergründe.
Inhaltsverzeichnis
FAQ – 51 bis 60 km/h zu schnell
Wer mit 51 bis 60 km/h zu schnell außerorts geblitzt wird muss 480 Euro zahlen, zwei Punkte einstecken und seinen Führerschein für mindestens einen Monat abgeben.
Bei jeder Geschwindigkeitsüberschreitung spielt der Ort eine Rolle. Tempoverstöße innerorts werden höher sanktioniert als außerorts. Pkw-Fahrer zahlen beispielsweise 480 Euro, wenn sie 54 km/h zu schnell außerorts sind. Innerorts zahlen sie dafür 560 Euro.
Neben den üblichen Sanktionen (Bußgeld, Punkte, Fahrverbot) ist auch mit Probezeitmaßnahmen zu rechnen (z. B. Probezeitverlängerung, Aufbauseminar).
Tempoverstöße je nach zu schnell gefahrenen km/h
Video: Geschwindigkeitsüberschreitung – was passiert nun?
Warum auch das Kfz für die Sanktionen eine Rolle spielt
Trotz aller verkehrsrechtlichen Maßnahmen kommt es auch in Deutschland oft zu schweren Unfällen. Ist dabei ein Lkw, ein Öltransporter oder gar ein Reisebus mit mehreren Insassen involviert, kann das Ausmaß des Schadens verheerend sein.
Deshalb bewertet der Bußgeldkatalog Geschwindigkeitsüberschreitungen schwerer Kfz und solcher mit empfindlicher Ladung besonders streng. Wenn ein Lkw-Fahrer mit 51 bis 60 km/h zu schnell außerorts geblitzt wird, droht ihm ein Bußgeldbescheid in Höhe von 600 Euro, außerdem landen zwei Punkte auf dem Punktekonto in Flensburg und der Führerschein ist für zwei Monate weg.
Ein Pkw-Fahrer zahlt für denselben Verstoß „nur“ 480 Euro. Weil aber auch hier bereits ein eher schwerer Tempoverstoß vorliegt, sind die Nebenfolgen dieselben (zwei Punkte, zwei Monate Fahrverbot).
Wenn Sie mit 51 bis 60 km/h zu schnell auf der Autobahn an einer Baustelle vorbeifahren und dabei geblitzt werden, kommen auf Sie die üblichen Sanktionen für Tempoverstöße außerorts zu. Höher fällt das Bußgeld nur aus, wenn Sie an der Gefahrenstelle aufgrund der erhöhten Geschwindigkeit andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder Sachen beschädigt haben.
51 bis 60 km/h zu schnell in der Probezeit
Fahranfänger haben nicht etwa ein höheres Bußgelder oder ein längeres Fahrverbot zu befürchten als andere Autofahrer, wenn sie mit 51 bis 60 km/h zu schnell erwischt werden. Grundsätzlich gelten in der Probezeit dieselben Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog.
Allerdings gibt es zusätzliche verkehrserzieherische Maßnahmen für Fahranfänger. Ab 21 km/h zu schnell gilt eine Geschwindigkeitsüberschreitung als A-Verstoß, das heißt als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Schon beim ersten Mal wird deshalb die Probezeit von zwei auf vier Jahre verlängert und ein Aufbauseminar angeordnet. Weiterhin gilt:
- Ein weiterer A- oder zwei weitere B-Verstöße (weniger schwere Zuwiderhandlungen) führen zu einer Verwarnung, außerdem wird die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung empfohlen.
- Der dritte A- oder zwei erneute B-Verstöße haben den Fahrerlaubnisentzug zur Folge.
Es spielt also auch eine Rolle, wie oft Fahranfänger mit 51 bis 60 km/h zu schnell einem Blitzer ins Netz gehen.