FAQ: 9 Monate Fahrverbot
Ein 9-monatiges Fahrverbot gibt es als Nebenstrafe im Verkehrsrecht nicht. Fahrverbote bzw. wie lange diese dauern, ist in § 25 Straßenverkehrsgesetz (StVG) definiert. Demnach kann ein Fahrverbot bei einer Ordnungswidrigkeit maximal drei Monate und bei einer Straftat höchstens sechs Monate betragen.
Es kann durchaus möglich sein, dass in einem Strafverfahren ein Fahrerlaubnisentzug mit einer Sperrfrist für neun Monate ausgesprochen wird. Dabei handelt es sich dann aber nicht mehr um ein Fahrverbot, bei dem nur der Führerschein angegeben werden muss und Sie diesen nach Ablauf automatisch zurückerhalten. Hier müssen Sie die Wiedererteilung beantragen. Mehr dazu lesen Sie hier.
Das ist je nach Einzelfall geregelt und nicht pauschal festgelegt. Wird in einem Strafverfahren einen Sperre für die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis bestimmt, kann diese laut § 69a Strafgesetzbuch (StGB) zwischen sechs Monaten und fünf Jahren liegen.
Inhaltsverzeichnis
Ist ein Fahrverbot für 9 Monate möglich?
Ein Fahrverbot kann im Verkehrs- und Strafrecht als Nebenstrafe verhängt werden. Im Bußgeldkatalog ist bestimmt, wann ein Fahrverbot als Sanktion bei Ordnungswidrigkeiten droht. Bei Strafverfahren obliegt es dem Richter, ein Fahrverbot als Teil des Strafmaßes zu verhängen.
In beiden Fällen müssen Betroffene ihren Führerschein für eine bestimmte Zeit abgeben und erhalten ihn nach Ablauf automatisch wieder zurück. Die Fahrerlaubnis bleibt davon unberührt. Doch wie lange kann ein Fahrverbot dauern? Sind auch 9 Monate bei einem Fahrverbot möglich?
Die rechtliche Grundlage für die Dauer eines Fahrverbots findet sich unter anderem in § 25 Straßenverkehrsgesetz (StVG). Demnach gilt für Ordnungswidrigkeiten Folgendes:
[…] kann ihr die Verwaltungsbehörde oder das Gericht in der Bußgeldentscheidung für die Dauer von einem Monat bis zu drei Monaten verbieten, im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge jeder oder einer bestimmten Art zu führen.
Bei Straftaten greift unter anderem § 44 Strafgesetzbuch (StGB). Demzufolge sind Fahrverbote zwischen einem und sechs Monaten möglich.
9 Monate sind bei einem Fahrverbot also keine Option. Anders kann das allerdings aussehen, wenn es sich nicht mehr um ein Fahrverbot, sondern um die Sperrfrist bei einem Fahrerlaubnisentzug handelt.
9 Monat Fahrverbot durch Fahrerlaubnisentzug
Wird die Fahrerlaubnis entzogen, müssen Betroffene eine Sperrfrist abwarten, bevor sie die Wiedererlangung beantragen können. Diese kann, je nach Einzelfall, auch mal 9 Monate betragen. Ein Fahrverbot liegt dann zwar nicht vor, aber fahren dürfen Sie ohne Fahrerlaubnis ebenfalls nicht. Im übertragenen Sinn ist es also doch eine Art Fahrverbot.
In § 69a StGB ist bezüglich der Sperrfrist Folgendes definiert:
Entzieht das Gericht die Fahrerlaubnis, so bestimmt es zugleich, daß für die Dauer von sechs Monaten bis zu fünf Jahren keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf (Sperre).
Es ist also im Einzelfall durchaus möglich, dass Sie 9 Monate ein Fahrverbot einhalten müssen und erst nach Ablauf dieser eine Fahrerlaubnis neu erteilt werden kann. Den Antrag für eine Wiedererteilung können Sie jedoch bereits vor Ablauf der Sperrfrist stellen.