Infotexte über spezifische Lasermessgeräte
Laser und Blitzer: Mit geballter Technik gegen Raser
Der Bußgeldkatalog kennt Sanktionen von der Geldbuße bis zum Führerscheinentzug, wenn sich Autofahrer partout nicht an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halten wollen. Doch zunächst muss freilich festgestellt werden, wer zu schnell fährt. Neben Blitzern, die mit Lichtschranken oder Radar funktionieren, hat die Polizei auch Laser für die Geschwindigkeitsmessung im Einsatz.
Im Normalfall funktionieren Laser ohne Blitzer. Die Polizei lasert selbst mit entsprechenden Pistolen. Die Laser sind von ähnlicher Messgenauigkeit wie andere Blitzersysteme, wobei feste Laserstationen natürlich genauere Ergebnisse erziehen können, als es ein Beamter mit bloßer Hand vermag.
Wir klären Sie im Folgenden darüber auf, was Laser von Radar- oder Lichtschranken-Blitzern unterscheidet, wie die Geschwindigkeitsmessung mit einem Laser funktioniert und welche Fehlerquellen bekannt sind. Denn davon hängt es oftmals ab, ob sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt.
Inhaltsverzeichnis
Wie funktioniert die Lasermessung?
Wenn ein Laser zur Geschwindigkeitsmessung eingesetzt wird, kommt nicht der Doppler-Effekt zum Einsatz, wie es etwa beim Radar der Fall ist. Denn anstelle einer flächigen Bestrahlung werden beim Laser gezielte Lichtimpulse verschossen.
Anvisiert wird ein Fahrzeug, dessen Entfernung berechnet werden soll. Das Gerät sendet die Laser jedoch nicht nur, sondern empfängt sie auch wieder. Denn die Lichtsignale prallen vom Fahrzeug ab und werden zurückgeworfen. Durch die Differenz mehrerer Lichtimpulse kann die Laserpistole eine Geschwindigkeitsmessung vornehmen. Denn es wird sehr genau registriert, in welcher Zeit sich die Entfernung des Gerätes zum Fahrzeug verringert.
Nutzen Polizeibeamte einen Laser zur Geschwindigkeitsmessung, so ziehen die Verkehrsbeamten den Temposünder in der Regel direkt aus dem Verkehr, um seine Personalien aufzunehmen.
Welche Fehlerquellen können Lasergeschwindigkeitsmessgeräte aufweisen?
Auch beim Laser kann die Messung gewissen Fehlern unterliegen. Wenn die Lasergeschwindigkeitsmessgeräte beispielsweise nicht frontal auf die zu kontrollierenden Fahrzeuge gerichtet werden, kann das Ergebnis nicht mehr exakt ausfallen. Deshalb wird ein Laser zur Geschwindigkeitsmessung oftmals hinter Kurven oder auf Brücken eingesetzt.
Außerdem gibt es sogenannte Laserstörer, die das Lichtsignal mehrfach reflektieren, was das Messen mit dem Laser praktisch unmöglich macht.
Bei Zuwiderhandlung riskieren Sie ein Bußgeld von 75 Euro nebst einem Punkt in Flensburg. Die Beamten können die Technik zudem vorerst konfiszieren. Denn wenn sie einen Laser zum Messen des Tempos einsetzen, soll dieser auch das gewünschte Ergebnis liefern.
Des Weiteren muss die Technik des Lasers natürlich funktionstüchtig sein und korrekt bedient werden.
In den meisten Fällen werden bei einer Lasermessung die üblichen drei km/h (bei unter 100 km/h) bzw. drei Prozent (über 100 hm/h) an Messtoleranz gewährt. Diese Toleranz kann jedoch höher ausfallen, wenn die Messbedingungen beispielsweise nicht optimal waren.
Lohnt sich ein Einspruch nach einer Geschwindigkeitskontrolle mit dem Laser?
Während einer Geschwindigkeitskontrolle mit dem Laser sind Sie gut beraten, wenn Sie sich den Beamten gegenüber freundlich und kooperativ verhalten. Den Einspruch können Sie nach Erhalt des Bußgeldbescheides einlegen. Dafür haben Sie wie üblich zwei Wochen Zeit.
Da Sie im Gegensatz zum Blitzer beim Laser kein Blitzerfoto erhalten, kann die Frage nach der Identität des Fahrers nicht für den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid herangezogen werden. Doch auch ein Laser kann die Geschwindigkeit falsch berechnen, wie wir zuvor aufgezeigt haben. Es kann sich also lohnen, einen Anwalt für Verkehrsrecht aufzusuchen, welcher die Optionen mit Ihnen bespricht.
FAQ: Geschwindigkeitsmessung mit Laser
Der Blitzer sendet Lichtimpulse aus, die vom Kfz reflektiert werden. Das Gerät ermittelt nun, wie lange das Signal braucht, um wieder im Gerät einzutreffen. Anhand der Weg-Zeit-Berechnung lässt sich so die Geschwindigkeit herausfinden.
Typische Laser-Blitzer sind z. B. der Leivtec XV3, Laser Patrol, Riegl FG21-P.
Problematisch ist es, wenn der Laser nicht frontal (also z. B. wegen einer Kurve) auf das Kfz trifft.
Wissen Sie, wie hoch der Akkuzustabd des Lasergerätes sein muss, damit er als „funktionstüchtig“ gilt bzw. spielt das überhaupt eine Rolle beim Widerspruch?
Ein Beispiel:
Zwei Beamte führen eine Geschwindigkeitskontrolle mit einem Laser durch. Der eine Beamte bedient den Laser und „winkt“ die zu schnellen raus. Danach begibt er sich wieder zum Laser und führt die nächsten Messungen durch.
Der zweite Beamte sitzt im Transporter auf der anderen Straßenseite und hat keine Einsicht auf den Laser. Er nimmt nur die Personalien auf.
Nachdem ich zu schnell gemessen und raus gewunken wurde, kam hinter mir jedoch schon der nächste Verkehrssünder. Somit konnte der erste Beamte mir das Messergebins nicht mehr zeigen. Es gab also keinen weiteren Zeugen als Beamter 1.
Lohnt sich hier ein Einspruch?
Kann mich die Polizei büssen,
wenn sie mich von vorne auf dem Roller gemessen haben ?
Das Nummernschild ist ja hinten.
Ab was für einer Strecke ( Meter ) erfolgt die Geschwindigkeitsmessung mit mob. Laser und wie lang ist die gemessene Strecke . Gibt es einen Messkorridor ?
Hallo Manfred,
Sie meinen sicher die Geschwindigkeitsmessung mit einem Videonachfahrsystem. Auf dieser Seite finden Sie Informationen dazu: https://www.bussgeld-info.de/geschwindigkeitsmessung-durch-nachfahren/#einhaltung-von-vorgaben
Ihr Bussgeld-Info Team
Wie wird die Lasermessung bei einer mehrspurigen Fahrbahn , durch neben einander fahrende Fahrzeuge (PKW)
beeinflusst ???
mfG
Hallo Detlef,
im Idealfall sollte dies auf die Messung keinen Einfluss haben. Oft wird aber ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid in Erwägung gezogen, wenn sich mehrere Fahrzeuge auf einem Blitzerfoto befinden, da eine eindeutige Zuordnung möglicherweise nicht stattfinden kann.
Die Redaktion von bussgeld-info.de
Wo sind da die Rechtsgrundlagen dafür zu finden?
Hallo Alexander,
leider wissen wir nicht, worauf Sie Ihre Frage beziehen.
Ihr Bussgeld-Info Team