Fahrverbot antreten: Wann und wie sollte das passieren?

Den Führerschein abgeben: Ab wann das obligatorisch ist, sagt Ihnen dieser Ratgeber.
Den Führerschein abgeben: Ab wann das obligatorisch ist, sagt Ihnen dieser Ratgeber.

Ob ein Ampelblitzer, ein Alkoholverstoß oder eine Geschwindigkeitsübertretung der Auslöser war: Wird ein Fahrverbot verhängt, muss dieser Aufforderung natürlich auch irgendwann nachgekommen werden. Neben einem Bußgeld sind auch Punkten in Flensburg oder ein Fahrverbot im Bußgeldbescheid vor allem für die Leute eine problematische Angelegenheit, die beruflich auf ihren Führerschein angewiesen sind.

Wann muss ein Verkehrssünder also sein erteiltes Fahrverbot antreten? Gibt es eine Schonfrist? Kann man ein Fahrverbot verschieben oder splitten?

Antworten auf diese Fragen und noch mehr nützliche Hinweise finden Sie in diesem Ratgeber.

Spezifische Informationen zum Antreten eines Fahrverbotes

Fahrverbot im Video erklärt: Definition, Dauer, Beginn

In diesem Video erfahren Sie die wichtigsten Infos zum Fahrverbot.
In diesem Video erfahren Sie die wichtigsten Infos zum Fahrverbot.

Beim Fahrverbot einen bestimmten Zeitraum wählen – Geht das?

Ab wann Sie ein Fahrverbot antreten müssen, ist unter anderem abhängig davon, ob Sie als Erst- oder Wiederholungstäter gelten.

Verhängt Ihnen die zuständige Behörde nämlich zum ersten Mal ein Fahrverbot, gilt eine Vier-Monatsfrist, in welcher Sie sich den Antritt für Ihr Fahrverbot selbst aussuchen dürfen. In diesem Sinne können Sie demnach innerhalb eines bestimmten Spielraums Ihr Fahrverbot verschieben.

Wichtig zu wissen: Gelten Sie als Wiederholungstäter, dürfen Sie für Ihr Fahrverbot den Zeitraum nicht frei wählen. Das trifft auf Sie zu, wenn Sie in den letzten zwei Jahren bereits ein Fahrverbot verhängt bekommen haben.

Fahrverbot aufteilen oder verkürzen: Mögliche Optionen?

Fahrverbot: Die Frist für Ersttäter liegt bei vier Monaten.
Fahrverbot: Die Frist für Ersttäter liegt bei vier Monaten.

Die Frist für die Führerscheinabgabe richtet sich allerdings auch nach der Rechtskräftigkeit vom zugehörigen Bußgeldbescheid.

Legen Sie beispielsweise Einspruch dagegen ein, schiebt sich natürlich auch die Wirksamkeit nach hinten.

Erst wenn ein endgültiges Urteil darüber gefällt wurde, muss der Führerschein abgegeben werden. Auf diese Weise kann beispielsweise ein Anwalt ein drohendes Fahrverbot auch etwas hinauszögern.

Aber Achtung: Einen Monat Fahrverbot aufteilen, ist nicht möglich – egal ob als Erst- oder Wiederholungstäter. Es muss immer an einem Stück abgeleistet werden. Auch das Fahrverbot zu verkürzen, ist nicht gestattet.

In seltenen Fällen kann ein Anwalt für Sie ein Fahrverbot abwenden bzw. in eine Geldstrafe umwandeln. Dies geschieht jedoch nur unter der Prämisse einer besonderen Härte, wenn beispielsweise die Existenz des Verkehrssünders auf dem Spiel steht.

Existiert eine Schonfrist?

Fahrverbot: Wann Sie den Führerschein abgeben müssen, richtet sich nach der Rechtskraft Ihres Bußgeldbescheids.
Fahrverbot: Wann Sie den Führerschein abgeben müssen, richtet sich nach der Rechtskraft Ihres Bußgeldbescheids.

Wenn Sie sich bei einem Fahrverbot also fragen: „Wann muss ich den Führerschein abgeben?“, dann steht dies mit einigen Faktoren im Zusammenhang.

Vor allem aber richtet sich das Datum, wann Sie Ihr Fahrverbot antreten, nach den Vorgaben des Straßenverkehrsgesetzes.

Dieses teilt Täter nämlich in zwei verschiedene Gruppen ein: jene, die bereits ein Fahrverbot in der Vergangenheit erhalten haben bzw. antreten musstenund jene, die vor dem jetzigen Fahrverbot im Prinzip mit einer reinen Weste am Straßenverkehr teilgenommen haben.

Eine Schonfrist bekommt dementsprechend nur die zuletzt genannte Gruppe.

Fazit: Wann Sie den Führerschein abgeben müssen bei einem Fahrverbot

Zusammengefasst ist zum Fahrverbot, auch ab wann Sie es antreten müssen, Folgendes zu sagen:

  1. Sind Sie Ersttäter, können Sie die Abgabe Ihres Führerscheins innerhalb einer viermonatigen Frist selbst wählen.
  2. Als Wiederholungstäter müssen Sie das Fahrverbot direkt nach der Wirksamkeit des Bußgeldbescheids antreten.
  3. Ein Fahrverbot zu splitten oder zu verkürzen, ist nicht möglich.
  4. Die Abgabe des Führerscheins kann durch einen erfolgreichen Einspruch abgewendet werden.

FAQ: Fahrverbot antreten

Wann müssen Sie das Fahrverbot antreten, wenn Sie als Ersttäter angesehen werden?

Ersttäter haben die Möglichkeit, innerhalb einer 4-Monats-Frist selbst zu entscheiden, wann Sie das Fahrverbot antreten.

Wann müssen Sie das Fahrverbot als Wiederholungstäter antreten?

Wiederholungstäter müssen Ihren Führerschein an dem Datum abgeben, das im Bußgeldbescheid vermerkt ist.

Können Sie das Fahrverbot aufteilen?

Nein, es ist nicht möglich ein Fahrverbot zu splitten.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (81 Bewertungen, Durchschnitt: 3,81 von 5)
Loading ratings...Loading...

Über den Autor

Male Author Icon
Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

Bildnachweise

56 Kommentare zu “Fahrverbot antreten: Wann und wie sollte das passieren?

  1. Achim

    Ich habe ein einmonatiges Fahrverbot erhalten.
    Den Führerschein schickte ich am 28.9. per Einschreiben/Rückschein an die Bussgeldstelle. Ab diesem Zeitpunkt war ich nicht mehr im Besitz der Fahrerlaubnis und durfte somit kein Kraftfahrzeug jeglicher Art im Straßenverkehr führen.
    Dann bekam ich heute meinen Führerschein postalisch zurück mit dem Vermerk, dass ich erst nach Ablauf des 28.10. wieder am Straßenverkehr teilnehmen darf.
    Das kann nicht sein, dass die Bussgeldstelle ab Eintreffen der Fahrerlaubnis rechnet. Denn dann wären es 1 Monat und ein Tag. Wie würde im Falle von : 24.12. verschickt, eingetroffen am 28.12.d.J. Berechnung ab wann?

Hinterlasse einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert