Im alltäglichen Sprachgebrauch kommt es immer wieder zu Verwechslungen der beiden Begriffe Führerscheinentzug und Fahrverbot. Dabei sind dies eigentlich zwei verschiedene Paar Schuhe. Zwar haben beide Gegebenheiten die Gemeinsamkeit, dass der Betroffene über einen kurzen oder langen Zeitraum kein Fahrzeug im Straßenverkehr bedienen dürfen, aber dennoch sind beide Begrifflichkeiten nicht als Synonyme zu verwenden.
Welcher Unterscheid besteht nun also genau zwischen einem Fahrverbot und einem Führerscheinentzug? Gibt es besondere Vorschriften, wie der Führerschein wiedererlangt werden kann? Das und mehr erfahren Sie im nachfolgenden Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
Video: Das Wichtigste zum Führerscheinentzug
Fahrverbot und Führerscheinentzug: Unterschied und Definition
Da beide Begriffe nicht exakt dasselbe darstellen, ist es wichtig, eine klare Trennlinie zu definieren, wodurch Unterschiede und Gemeinsamkeiten von Führerscheinentzug und Fahrverbot hervorgehoben werden. Dazu finden Sie nachfolgend beide Kategorien separat erläutert:
Fahrverbot
Ein Fahrverbot ist vor allem dazu gedacht, einen Verkehrssünder damit zu strafen, dass dieser über einen angemessenen Zeitraum seinen Führerschein bei der Behörde abgeben muss und bis er diesen wiedererlangt kein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr bedienen darf.
Vor allem aber ist ein Fahrverbot dadurch gekennzeichnet, dass es als Nebenstrafe in einem Bußgeldbescheid verhängt wird. Zumeist wird es also in Kombination mit einem Bußgeld und Punkten in Flensburg erteilt.
Führerscheinentzug
Ein Führerscheinentzug bzw. ein Entzug der Fahrerlaubnis ist hingegen eine Strafe, die langfristig verhängt wird. Die Behörde verhängt solch eine Strafe vorwiegend bei schweren Verstößen im Straßenverkehr.
Beispiele hierfür sind Delikte mit Alkohol und Drogen am Steuer oder Situationen, in denen eine Gefährdung gegeben ist.
Nach einer bestimmten Sperrfrist hat der Betroffene die Möglichkeit, seinen Führerschein wieder neu zu beantragen.
Er muss komplett von vorn noch einmal neu gemacht werden und wird nicht einfach von der Führerscheinstelle wieder ausgehändigt. Wurde einmal ein Führerschein entzogen, ist die Fahrerlaubnis erloschen. Oftmals ist er verbunden mit einer MPU.
Fahrverbot oder Führerscheinentzug: Wann setzt es ein?
Auch in Bezug auf den Beginn der Strafe gibt es einen Unterschied zwischen dem Fahrverbot oder einem Entzug der Fahrerlaubnis. Damit verbunden ist immer die Rechtskraft der jeweiligen Strafe.
- Bei einem Führerscheinentzug müssen Sie Ihren Führerschein direkt aushändigen, sobald das Urteil darüber rechtskräftig geworden ist. Ab dem Zeitpunkt der Abgabe beginnt außerdem eine sogenannte Sperrfrist. Diese kann eine Dauer von einigen Monaten bis hin zu mehreren Jahren besitzen. Erst wenn sie abgelaufen ist, darf der Betroffene einen neuen Führerschein beantragen.
- Beim Fahrverbot ist das Prozedere nicht ganz so strikt. Hier wird vor allem zwischen Erst- und Wiederholungstätern unterschieden. Haben Sie sich innerhalb der vergangenen 24 Monate nichts zu Schulden kommen lassen, was ein Fahrverbot beinhaltete, gelten Sie als Ersttäter und dürfen sich innerhalb einer viermonatigen Frist den Beginn Ihres Fahrverbots aussuchen. Wiederholungstäter haben diese Option nicht. Ihnen wird der Führerschein direkt entzogen, nachdem das Fahrverbot bzw. der Bußgeldbescheid rechtskräftig wird.
FAQ: Fahrverbot oder Führerscheinentzug?
Das Fahrverbot ist ein vorübergehendes Verbot, ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr zu führen – ausgesprochen durch die Verkehrsbehörde oder ein Gericht. Die Fahrerlaubnis bleibt dabei zwar bestehen, ruht jedoch für diese Zeit. Und der Betroffene muss seinen Führerschein abgeben.
Dabei handelt es sich um einen umgangssprachlichen Begriff – meistens für den Entzug der Fahrerlaubnis. Diese erlischt damit. Der Betroffene darf erst nach Ablauf der Sperrfrist erneut einen Führerschein beantragen. Oft muss er zuvor noch eine MPU bestehen.
Bei schwerwiegenderen Ordnungswidrigkeiten wie den Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze oder einem qualifizierten Rotlichtverstoß droht ein Fahrverbot. Der Fahrerlaubnis wird bespw. entzogen, wenn Kraftfahrer sich wegen Trunkenheit oder einer Gefährdung im Straßenverkehr strafbar gemacht haben.
Hallo,
Ich mußte meinen Führerschein aufgrund einer Aussage vor Gericht abgeben. Hintergrund ich habe 2018 über einen Zeitraum von 4Monaten ca 50g Haschisch im Netz gekauft. Den Typen haben sie hoch genommen, der hatte Listen von all seinen Kunden und ich eine hausdurchsuchung. Abstreiten ging leider nicht. Ich wurde öfters angehalten, natürlich Drogentest, aber immer alles negativ..jetzt 2021 wollte die Führerscheinstelle eine mpu von mir. Ohne ein Jahr Speere, ohne Drogentest Nachweis…einfach nur mpu. Da keine mpu stelle mit einer Ratenzahlung einverstanden war. Blieb mir nix anderes übrig, als mich dem zu beugen.
Habe ich denn irgendwelche Möglichkeit außer 800€ für die mpu zu zahlen, mit der Wahrscheinlichkeit das der Psychologe nö sagt und ich das ganze nochmal zahlen muß..hab es leider nicht so dicke…
Deswegen bin ich für alle Alternativen dankbar
Vg
Benni
Hallo
ich habe eine Anzeige wegen Nötigung,angeblichen zeigen des Mittelfingers und angeblichen widerrechtlichen Filmens des anzeigenden gemacht.
Ich hatte davor noch nie Berrührungen mit dem Gesetz gehabt.Bin im Aussendienst in Deutschland. tätig. Was erwartet mich jetzt
ich hatte im August dee vergangenen jahres eine Unfallbeteiiligung und habe mich danach unerlaubt vom Unfallort entfern ca 500 meter entfernt
bin danach aber zur polizei gefahren und habe den Unfall angezeigt. ich wurde mit 11 monaten fahrverbot belegt und darf 900 € strafe zahlen. Und jetzt kommt das lustige als ich meinen Füherschein abgeben sollte habe ich vesehentlich meinen Personal ausweis abgegeben und das hatte keiner von der Behörde bemerkt wenn ich nicht ehrlich gewesen wäre und den Füherschein abgegeben hätte könnte ich bis heute Auto fahren denn ein schriftliches Urteil liegt bis heute nicht bei mir vor