Um nach einem Unfall den entsprechenden Schadensersatz von der Versicherung zu bekommen, bedarf es in der Regel eines Sachverständigen. Dieser stellt unter anderem fest, welche Schäden auf den Unfall zurückzuführen sind. Dabei ist maßgeblich für die Schadensregulierung, wie hoch der Restwert des beschädigtes Fahrzeugs ist, welche Wertminderung vorliegt sowie mit welchem Wiederbeschaffungswert zu rechnen ist.
All diese Faktoren tauchen in einem Kfz-Gutachten nach einem Autounfall auf, das ab einer bestimmten Schadenshöhe erforderlich ist und von einem Sachverständigen erstellt werden muss.
Doch viele fragen sich, ob Sie nach dem Unfall einen Gutachter auch selber wählen können beziehungsweise dürfen oder ob dieser immer von den Versicherungen beauftragt wird. Mehr zu diesem Sachverhalt im folgenden Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
Haben Sie das Recht auf einen eigenen Gutachter nach dem Unfall?
Als Geschädigter steht es Ihnen grundsätzlich immer frei, einen Gutachter Ihrer Wahl zur Sicherung der Beweise und zum Feststellen des Schadenumfangs sowie der konkreten Schadenshöhe zu beauftragen.
Ein derartiges Gutachten ist erstattungspflichtig. Das heißt, die Kosten müssen von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernommen werden, wenn es sich um einen unverschuldeten Unfall handelt. Hierbei ist einschränkend zu berücksichtigen, dass dies nicht bei den sogenannten Bagatellschäden gilt. Die Grenze der Schadenshöhe liegt in einem solchen Falle bei 750 Euro.
Handelt es sich um einen Unfall, an dem Sie mindestens eine Teilschuld tragen, springt unter Umständen eine Teil- oder Kaskoversicherung ein. Für diese Versicherer sind all jene Bagatellschäden, die weniger als 2.000 Euro kosten.
Selbst wenn ein Sachverständiger der Versicherung den Schaden bereits begutachtet hat oder dieser zumindest bereits beauftragt wurde, haben Sie immer noch die Möglichkeit, einen Unfall-Gutachter selber zu wählen.
Wichtig! Ein einfacher Kostenvoranschlag durch die Werkstatt kann ein Kfz-Gutachten nicht ersetzen. Denn dieser besitzt keinerlei Beweiskraft. Beharren Sie notfalls auf der Beauftragung eines Sachverständigen, wenn Sie der Versicherung den Schaden melden.
Warum ist es wichtig, einen eigenen Gutachter zu beauftragen?
Damit die Versicherung einen Unfallschaden am Fahrzeug vollständig anerkennt und der Versicherte vollen Schadensersatzanspruch geltend machen kann, muss die Schadenshöhe in ihrer Gänze bekannt sein.
Dies umfasst nicht nur die vermeintlichen Reparaturkosten, sondern auch den Restwert des Fahrzeugs, die Wertminderung und die zu erwartenden Ausfallzeiten. Letztere ist für die Bewertung der Nutzungsausfallentschädigung von Bedeutung. Nur wenn auch diese Faktoren berücksichtigt werden, lässt sich der Schaden in vollem Umfang beziffern.
Deshalb ist es wichtig, den Unfall-Gutachter selber zu wählen und ihn mit der Feststellung dieser Punkte zu beauftragen. Ein unabhängiges Gutachten gibt Ihnen außerdem einen Beweis an die Hand, sollte es zu Unstimmigkeiten mit der Werkstatt oder der Versicherung kommen.
Auch mit Blick auf den Verkauf eines reparierten Autos, kann ein Schadensgutachten hilfreich sein. Denn der Käufer kann somit den genauen Schadensumfang sowie den Reparaturweg nachvollziehen.
Worauf sollten Sie achten?
Wenn Sie sich einen Unfall-Gutachter selber wählen, steht die Frage im Raum, woran ein guter und vor allem seriöser Sachverständiger zu erkennen ist.
- Bestenfalls ist der Gutachter ein Kfz-Meister oder Diplom-Ingenieur.
- Von Vorteil ist es, wenn er in einem anerkannten Berufsverband Mitglied ist wie beim BVSK.
- Eine Zertifizierung wie ZAK sollte vorliegen.
- Andernfalls sollte der Gutachter wenigstens öffentlich bestellt oder vereidigt sein.
FAQ: Nach dem Unfall den Gutachter selber wählen
Ja. Als Geschädigter steht es Ihnen immer frei, selbst einen Kfz-Gutachter zu beauftragen.
Die Gutachterkosten werden in der Regel nicht von der Versicherung übernommen, wenn es sich um einen Bagatellschaden handelt (unter 750 Euro Schadenshöhe)
Einige Tipps für die Suche nach einem guten Gutachter haben wie hier für Sie aufgelistet.
Hallo, Versicherung akzeptiert nach Wildschaden Gutachten nicht, und will jetzt den eigenen Gutachter schicken. Wie soll ich mich verhalten?
Bora ca.17 Jahre alt Fremdschaden muss da ein Gutachten erstellt werden schaden ca 1500€ ?
Hallo JENS W.,
die Frage nach der Notwendigkeit eines Gutachtens kann nicht pauschal beantwortet werden.
Ihr Bussgeld-Info Team