Frische Luft, Bewegung und unabhängig sein von der Parkplatzsuche oder von öffentlichen Verkehrsmitteln. Das verbinden wohl die meisten mit dem Thema Fahrradfahren. Vor allem in der Stadt ist es auch sehr praktisch und wird vielerorts immer beliebter, um zur Arbeit zu kommen oder ein paar Einkäufe zu erledigen.
Hier finden Sie den aktuellen Bußgeldkatalog Fahrrad 2024, der die spezifischen Bußgelder einzelner Verstöße mit dem Rad im Straßenverkehr definiert.
Tatbestand | Bußgeld | mit Behinderung | Gefährdung | mit Unfallfolge |
---|---|---|---|---|
Abbiegen ohne das Vorhaben rechtzeitig und deutlich anzukündigen | 10 € | 10 € | 30 € | 35 € |
trotz schlechter Sichtverhältnisse ohne Beleuchtung unterwegs | 20 € | 20 € | 25 € | 35 € |
Beleuchtungseinrichtungen nicht vorhanden oder nicht betriebsbereit | 20 € | 20 € | 25 € | 35 € |
Kind über 7 Jahre auf einsitzigem Fahrrad befördert | 5 € | - | - | - |
Kind ohne Sicherheitsvorrichtung befördert | 5 € | - | - | - |
Gehör durch Geräte bei der Fahrt beeinträchtigt | 10 € | - | - | - |
freihändiges Fahren | 5 € | - | - | - |
Missachtung der roten Ampel | 60 € | 60 € | 100 € | 120 € |
... die beim Überfahren länger als eine Sekunde leuchtete | 100 € | 100 € | 160 € | 180 € |
entgegen der vorgeschriebenen Richtung gefahren | 20 € | 25 € | 30€ | 35 € |
Fahren im Fußgängerbereich | 55 € | 70 € | 80 € | 100 € |
Fahrrad ohne Klingel | 15 € | - | - | - |
Fahrrad ohne funktionierende Bremsen | 10 € | - | - | - |
Vorhandenen Radweg nicht benutzt | 20 € | 25 € | 30 € | 35 € |
Bußgeldrechner: Fahrrad
Inhaltsverzeichnis
Einzelne Bußgeldkataloge und Bußgeldrechner zum Thema „Fahrrad“
Was umfasst der Bußgeldkatalog für das Fahrrad?
Radfahrer sollten sich wie alle anderen Verkehrsteilnehmer an die Straßenverkehrsordnung (StVO) halten; zum Schutz ihrer selbst und für die Sicherheit anderer. Für Pkw- und Lkw-Fahrer gilt auch, dass bei einem Verstoß ein Bußgeld drohen kann. Somit gibt es auch einen Bußgeldkatalog für das Fahrrad. Die aktuelle Version gilt seit dem 01. Mai 2014 und enthält zahlreiche Verstöße mit den dazugehörigen Geldstrafen.
Folgende Themenschwerpunkte greift der Bußgeldkatalog für Radfahrer auf:
- Abbiegen mit dem Fahrrad
- Straßenbenutzung für Radfahrer
- Beleuchtung am Fahrrad
- Personenbeförderung mit dem Rad
- Verstöße an einer roten Ampel
- Handy-Benutzung auf dem Fahrrad
- sonstige Pflichten (wie das Anbringen einer Klingel)
- Anweisungen durch die Polizei
- Vorschriftzeichen für Radfahrer
Zwar listet der aktuelle Bußgeldkatalog für das Fahrrad eine Reihe von Verstößen mit dem dazugehörigen Verwarn- oder Bußgeld auf, aber nicht alles ist dort verzeichnet. Für weitere Ordnungswidrigkeiten gilt der Grundsatz, dass das Bußgeld beim Fahrrad in der Regel nur halb so hoch ist für die gleichen Verstöße mit dem Kraftfahrzeug. Diese Maßnahme gilt grundsätzlich ab einem Betrag von 55 Euro. Sollte die Ermäßigung dann unter 60 Euro liegen können sich die Beamten auch dazu entscheiden, ein Verwarnungsgeld einzufordern. Dies liegt im Speziellen laut Bußgeldkatalog für das Fahrrad bei 15 Euro.
In Deutschland besteht keine allgemeine Helmpflicht für Radfahrer. Somit kann das Nicht-Tragen auch nicht geahndet werden.
Fahrrad-Ratgeber auf Bussgeld-Info.de
Exkurs: Verkehrszeichen für das Fahrrad
Neben der StVO gibt es auch unmittelbare Zeichen, die speziell für Fahrradfahrer gelten und auf ein bestimmtes Verhalten in Form eines Ge- oder Verbots hinweisen. Vor allem die Vorschriftzeichen 237, 240 und 241 zeigen dem Fahrradfahrer, welchen ausgewiesene Weg Sie nutzen sollten.
Aber auch auf Zusatzzeichen wie „Radfahrer frei“ sollte besonders geachtet werden, die unter anderem unter das Einbahnstraßen-Schild angebracht werden können. In diesem Falle können Sie die Straße in entgegengesetzter Richtung befahren.
Wie werden die Verstöße im Bußgeldkatalog für das Fahrrad geahndet?
Bußgelder für das Fahrrad belaufen sich in der Regel auf Beträge zwischen fünf und 180 Euro. Dies ist jedoch nur dann der Fall, wenn weder eine Behinderung noch Gefährdung vorliegen. Wie bei den Pkw-Fahrern erhöht sich unter solchen Umständen das Bußgeld. Besondere teuer wird es bei Verstößen mit Unfallfolge oder Sachbeschädigung. Hierbei ist richtigerweise von einem Verwarngeld zu sprechen, da ein Bußgeldverfahren erst ab einem Betrag von 60 Euro eingeleitet wird.
Dann kann es auch passieren, dass Sie gemäß Bußgeldkatalog „Fahrrad“ Punkte in Flensburg bekommen. Eine Eintragung in das Fahreignungsregister und ein Punkt drohen ab einem Bußgeld von 60 Euro. Dies kann unter anderem geschehen, wenn Sie mit dem Fahrrad eine rote Ampel überfahren oder den Fußgängerüberweg behindern.
Mit weitaus mehr Punkten ist zu rechnen, wenn Sie betrunken Fahrrad fahren. Wie beim Pkw muss sich der Verkehrsteilnehmer auf dem Fahrrad an die Vorschriften bezüglich Alkohol und Drogen halten. An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass derartige Verstöße nicht Teil vom Fahrrad-Bußgeldkatalog sind, sondern als Straftat gewertet werden.
Dabei gilt die für Verkehrsteilnehmer auf dem Fahrrad eine derartige Strafe ab einer Promillegrenze von 1,6. Dann sollten Sie mit einem hohen Bußgeld und drei Punkten in Flensburg rechnen. Zudem wird eine MPU angeordnet.
Ratgeber zum Thema Verkehrssicherheit auf dem Fahrrad
Bedenken Sie, dass auch für Sie als Fahrradfahrer beim schriftlichen Bußgeldbescheid Gebühren und Zustellungskosten anfallen (in Höhe von 28,50 Euro). Ebenso wie andere Verkehrsteilnehmer haben Sie nach Erhalt zwei Wochen Zeit, um auf den Bescheid zu reagieren; diesen zu bezahlen oder Einspruch einzulegen.
FAQ: Fahrrad-Bußgeldkatalog
Auch Radfahrer können etwa einen Rotlichtverstoß begehen. Dieser wird mit 60 Euro Bußgeld geahndet. Das Handy sollte ebenso wie beim Autofahren nicht benutzt werden. 55 Euro drohen hier.
Ja, das ist bspw. beim Rotlichtverstoß der Fall. Neben dem Bußgeld erhalten Sie einen Punkt in Flensburg.
Ja, auch hier schreibt die StVO feste Regeln vor. Wer mit dem Fahrrad fährt, muss unter 1,6 Promille bleiben, um in der Regel ohne Strafe fahren zu können.
Hallo, ich fahre irgendwann mit meinem BMX auf kurzer Strecke in der Stadt. Es hat keine Bremse, wie die meisten BMX (wir brechen, indem wir mit unserem Schuh Druck auf den Hinterreifen ausüben).
Was kann passieren, wenn die Polizei mich aufhält?
Ich sehe, dass die Fehlfunktion der Bremsen aufgeführt ist, aber nicht das Fehlen von Bremsen.
danke!
Vorsicht mit „Nicht-Benutzung des vorhandenen Radwegs“. §2 StVO insb. Abs. 4 und §16 StVZO insb. Abs. 1 regeln eindeutig die gleichberechtigte Nutzung der Fahrbahn durch Radfahrende. Die Nutzung des Radwegs ist nur dann verpflichtend, wenn der Weg entsprechend beschildert ist (weißes Fahrrad auf blauem Schild oder Fahrbahn): „Eine Pflicht, Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, besteht nur, wenn dies durch Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist.“