Das Lasermessgerät LTI 20.20 TS/KM ist eine mobile Laserpistole. Es ermittelt die Geschwindigkeit eines Fahrzeugs nach dem Dopplerprinzip und hat mit den üblichen Schwächen der Lasertechnik im Bereich der Verkehrsüberwachung zu kämpfen.
Im Folgenden geben wir zunächst einen Einblick in die Funktionsweise einer Laserpistole, wobei wir uns auf die Besonderheiten des LTI 20.20 konzentrieren. Anschließend gehen wir der Frage nach, ob sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt, wenn das LTI 20.20 darin als Beweismittel angegeben wird und welche Fehlerquellen angenommen werden können.
Inhaltsverzeichnis
Wie die Geschwindigkeit eines Kfz mit einem Laser gemessen wird
Um das Tempo von Fahrzeugen mit Lasertechnik zu messen, kommt grundsätzlich bei allen Lasermessgeräten ein ähnliches Verfahren zum Einsatz, welches dem von Radaranlagen ähnelt.
- Das Messgerät sendet Infrarot-Laserstrahlen aus.
- Die Strahlen werden vom Fahrzeug reflektiert.
- Die Antenne des Lasermessgerätes empfängt die reflektierten Lichtimpulse.
- Im Computer wird nach dem Dopplerprinzip die Geschwindigkeit des Fahrzeugs errechnet.
Bei einer Laserpistole, wie das LTI 20.20 eine ist, ergeben sich verschiedene Probleme bei der Messung. So ist es beispielsweise leicht möglich, dass es bei der manuellen Übertragung der gemessenen Daten in ein Messprotokoll durch die Beamten zu Fehlern kommt.
Lassen Sie sich deshalb die Daten auf dem Display der Laserpistole zeigen, wenn Sie nach der Messung aus dem Verkehr gezogen werden! So können Sie mögliche Übertragungsfehler später besser beurteilen.
Besonderheiten des LTI 20.20 TS/KM
Das LTI 20.20 ist ein relativ altes Gerät. Es ist seit Mitte der 1990er Jahre auf deutschen Straßen im Einsatz. Daher kommt es bei diesem Modell eher zu Messfehlern, wenn die Pistole während des Messvorgangs nicht absolut still gehalten wird. Die Beamten müssen eine entsprechende Schulung durchlaufen, um das LTI 20.20 in einer Weise anzuwenden, die es erlaubt, aufgrund des Messergebnisses Bußgeldbescheide auszusenden.
Doch zunächst werden die Messbeamten sich direkt an den Fahrer des Fahrzeuges wenden, da dieser Laser kein Blitzer ist – es handelt sich um ein reines Messgerät. Es wird kein Blitzerfoto angefertigt, das als Beweismittel dienen könnte.
Die Personalien werden deshalb in aller Regel direkt nach der Messung aufgenommen. Das hat aus Sicht der Behörden den Vorteil dass der Fahrer direkt kontaktiert werden kann, ohne dass zunächst der Halter des Fahrzeugs befragt werden muss.
Fehler bei der Geschwindigkeitsmessung mit LTI 20.20 TS/KM
Wie oben ausgeführt, können bei fehlerhafter Bedienung des LTI 20.20 falsche Messergebnisse zustande kommen. Der „Faktor Mensch“ ist also als erste Fehlerquelle in Betracht zu ziehen. Auch technische Fehler können sich einschleichen, etwa wenn
- das Gerät nicht geeicht war.
- an Straßen mit zu vielen Autos gemessen wurde.
- die Messung direkt hinter einer Kurve stattfand.
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid? Besser mit Anwalt
Wenn auf Ihrem Bußgeldbescheid als Beweismittel die Laserpistole LTI 20.20 TS/KM angegeben wird, kommen also verschiedene Möglichkeiten in Betracht, wie sich Fehler bei der Messung Ihrer Geschwindigkeit eingeschlichen haben können. Für einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid bleibt Ihnen nach Erhalt des Schreibens zwei Wochen Zeit.
Im Zweifel sollten Sie diese Zeit nutzen, um einen Anwalt für Verkehrsrecht zu konsultieren. Dieser kann das Messprotokoll einsehen und einschätzen, ob Sie eine Chance haben, einen anschließenden Gerichtsprozess zu gewinnen.
FAQ: LTI 20.20 TS/KM
Hinter diesem komplizierten Namen verbirgt sich ein Gerät zur Geschwindigkeitskontrolle, das häufig bei der Verkehrsüberwachung zum Einsatz kommt.
Es handelt sich hierbei um ein Laser-Messgerät. Dieses sendet Laserstrahlen aus, die von einem nahenden Fahrzeug reflektiert werden. Über die Veränderung der empfangenen Lichtimpulse kann das Gerät die Position des Fahrzeugs bestimmen und so dessen Geschwindigkeit berechnen.
Fehler können z. B. bei der manuellen Übertragung der Daten ins Messprotokoll auftreten oder bei falscher Handhabung durch die Beamten während der Geschwindigkeitsmessung.