Die Baden-Württembergische Firma ESO hat sich auf Geräte zur Verkehrsüberwachung durch Lichtschranken spezialisiert. Die ESO-Blitzer stellen also eine Weg-Zeit-Messung an. Der ESO µP 80 wurde bereits 1985 vom Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) für die behördliche Nutzung zur Geschwindigkeitsüberprüfung des laufenden Verkehrs zugelassen.
In diesem Artikel beschreiben wir die Bestandteile und Funktionsweise des ESO µP 80. Auch Fehlerquellen des Gerätes werden wir thematisieren. Denn es ist nicht selten, dass Gerichte die Messung mit einem solch antiquierten Messgerät von ESO als eher unglaubwürdig einschätzen.
Die Drillinglichtschranke gibt es in zwei Ausführungen: Einmal als ESO µP 80/VI-4, bei welchem eine Kabelverbindung zwischen der Recheneinheit und der Kamera besteht. Und einmal als ESO µP 80/VIII-4, bei welchem eine Funkverbindung zur Kamera besteht, um das Foto auszulösen. Heute wird praktisch nur noch Letztere eingesetzt, da ein Blitzer ohne Kabelsalat praktischer ist.
Inhaltsverzeichnis
So ermittelt ESO µP 80 Ihre Geschwindigkeit
Das ESO µP 80 ist eine sogenannte Drillingslichtschranke:
- Auf der einen Fahrbahnseite stehen drei Lichtwerfer, die im 90-Grad-Winkel Infratrotlichtschranken über die Straße werfen.
- Ihnen gegenüber stehen drei Lichtempfänger.
- Durchfährt ein Fahrzeug die erste Lichtschranke, so startet die Messung von dessen Geschwindigkeit durch das Weg-Zeit-Prinzip. Gemessen wird, wie lange die einzelnen Lichtschranken unterbrochen werden und in welcher Zeit das Kfz die gesamte Wegstrecke zurücklegt.
- Sollte die eingebaute Recheneinheit eine Geschwindigkeitsüberschreitung registrieren, so kommt der (durch ein Kabel oder über Funk verbundene) Blitzer zum Einsatz: Ein kurzes Blitzlicht zuckt durch den Äther und der Fahrer wurde samt Kennzeichen auf Film gebannt – das Blitzerfoto wird als Beweismittel verwendet.
Mögliche Fehlerquellen beim ESO µP 80
Wenn auf Ihrem Bußgeldbescheid als Beweismittel „ESO Drillingslichtschranke“ steht, dann können Sie sicher sein, dass es sich eben nicht um die modernen Geräte ES 1.0 oder ES 3.0 handelt, sondern beispielsweise um die fehleranfällige Anlage ESO µP 80.
Warum soll ESO µP 80 „fehleranfällig“ sein? Die Antwort liegt unter anderem darin, dass die mobile Anlage einer besonders genaue Kalibrierung der Lichtwerfer und Lichtempfänger bedarf. Die Lichtschranken müssen genau im 90-Grad-Winkel über die Fahrbahn geworfen und auf der anderen Seite wieder empfangen werden.
Bevor die Messung stattfinden kann, muss durch Testläufe sichergestellt werden, dass das ESO µP 80 korrekt justiert wurde.
Die Installation ist also besonders aufwendig und kann dazu sogar gefährlich sein – denn die Messbeamten müssen unter Umständen mehrmals die Straße überqueren, um das ESO µP 80 aufzubauen und auszurichten.
Dazu kommt,dass ESO µP 80 praktisch nicht zwischen zwei nebeneinander fahrenden Kfz unterscheiden kann. Falsche Zuordnungen sind, beispielsweise bei Überholmanövern, keine Seltenheit.
ESO µP 80 wird in der Regel nicht stationär genutzt, da die einzelnen Teile ein leichtes Ziel für Manipulatoren wären. Der Koffer mit der Batterie und der Rechenanlage steht außerdem in der Regel neben dem Stativ mit dem Sensorenkopf auf dem Boden und könnte relativ leicht entwendet werden.
Das ESO µP 80 entspricht nicht dem standardisierten Messverfahren
Aufgrund ihres Alters und den oben beschriebenen Komplikationen beim Aufbau der Lichtschrankenanlage ESO µP 80, ist diese nicht mehr im Kanon der „standardisierten Messverfahren“ enthalten. Messverfahren mit diesem Label können von Richtern prinzipiell als technisch einwandfrei vorausgesetzt werden, wenn kein Grund zur gegenteiligen Annahme besteht.
Dies ist also beim ESO µP 80 nicht der Fall: Das Gericht ist eher geneigt, den Zweifeln an der Messmethode zuzustimmen und die Messung als ungültig zu bewerten, wenn der Betroffene hierfür glaubwürdige Argumente liefert. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie diesbezüglich beraten.
FAQ: ESO µP 80
Hierbei handelt es sich um ein Gerät zur Verkehrsüberwachung, das für die Geschwindigkeitsmessung eingesetzt wird.
Der ESO µP 80 ist ein Lichtschrankenmessgerät.
Mitunter ja, da das Gerät schon recht alt ist und nicht mehr den standardisierten Messverfahren entspricht. Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid kann sich also lohnen.