Nach einem Unfall mit Sach- oder gar Personenschäden ist auf einiges zu achten und die Kosten sind in vielen Fällen kaum noch zu überblicken.
Denn nicht nur die Reparaturkosten für das Fahrzeug fallen an, sondern eventuell auch Mietwagenkosten, Abschleppkosten oder Schmerzensgeld. Die Kosten nach einem Autounfall sind vielfältig und von einer Vielzahl unterschiedlicher Faktoren abhängig, ob Umfang des Schadens oder Auswirkungen beziehungsweise Folgen für den jeweils Betroffenen.
Doch was gehört zu den Unfallkosten? Mit welchen Schadensposten müssen Sie rechnen? Und wer übernimmt im Zweifelsfall die Unfallkosten? Denn die meisten gehen wohl davon aus, dass sie diese immer selbst tragen müssen. Ob das stimmt, erfahren Sie im nachstehenden Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
Weiterführende Ratgeber über Unfallkosten
Wer übernimmt die Unfallkosten?
Wenn es darum geht, wer nach einem Verkehrsunfall die Kosten trägt, ist immer die Schuldfrage entscheidend. In der Regel greift die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers ein. Doch die Schuld ist nicht immer eindeutig zuzuordnen und nicht selten weigert sich die Versicherung bestimmte Kostenfaktoren zu übernehmen.
Haben beide an einem Unfall Schuld, werden die Unfallkosten entsprechend geteilt. In einigen Fällen muss vor Gericht festgestellt werden, wer den Unfall verursacht hat. In diesem Zusammenhang entstehen auch Kosten, die der Schuldige dann meist mittragen muss.
Die Haftpflichtversicherung springt jedoch nur dann ein, wenn Sie der Unfallverursacher sind. Andernfalls übernimmt die Voll- oder Teilkaskoversicherung die Unfallkosten.
Was zählt zu den Unfallkosten?
Ist von den Unfallkosten die Rede, geht es um mehr als den finanziellen Aufwand für die Instandsetzung oder für ein Kfz-Gutachten, das möglicherweise erstellt werden muss. Doch viele Positionen auf dieser Rechnung sind den meisten Unfallbeteiligten gar nicht bewusst.
Folgende Kostenfaktoren können nach einem Verkehrsunfall auf Sie zukommen:
Abschleppkosten: Nicht nur das Abschleppen des verunfallten Wagens ist hier zu erwähnen, sondern auch die Standkosten müssen an dieser Stelle aufgeführt werden. Diese entstehen, wenn das Fahrzeug bei dem Abschleppdienst, der Werkstatt oder einem Autohof abgestellt wird und über die Reparatur noch entschieden werden muss.
Instandsetzung: Neben der Reparatur selbst verursacht bereits die Inaugenscheinnahme bei einer Werkstatt Kosten, wenn das Fahrzeug auf die Richtbank muss, um sich einen genaues Bild vom Schadensausmaß zu machen. Für die Höhe der Unfallkosten sind Wertminderung, Rest- und Wiederbeschaffungswert ebenso von Bedeutung wie die Frage nach dem Totalschaden.
Nutzungsausfallentschädigung: Kommt es durch die Nichtbenutzbarkeit des Fahrzeugs zu Problemen im Alltag und entstehen Ihnen zum Beispiel Kosten für öffentliche Verkehrsmittel, kann eine Entschädigung in Geld erfolgen. Der Vermögensschaden, der durch den Unfall entsteht, ist ersatzfähig.
Kosten für einen Mietwagen: Als Alternative zum Nutzungsausfall können Unfallbeteiligte für die Dauer der Wiederbeschaffung oder Reparatur auf einen Mietwagen zurückgreifen. Die Schuldfrage entscheidet, wer diese Unfallkosten letztlich übernehmen muss.
Schmerzensgeld: Werden Personen bei einem Autounfall verletzt, steht ihnen in aller Regel ein Schmerzensgeld zu. In diesem Zusammenhang können aber auch andere Unfallkosten relevant sein wie der finanzielle Aufwand für Schockschäden, Schadensersatz bei einem Todesfall oder Rente bei schwerwiegenden Folgeschäden.
Weitere Faktoren von Unfallkosten
- Anwaltskosten
- Verdienstausfall
- Entsorgungskosten
- Kosten für die Ab-, Um- und Neuanmeldung des Kfz
- Auslagenpauschale
- Tankfüllung
- Gerichtsgebühren
FAQ: Unfallkosten
Üblicherweise zahlt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Tragen beide Unfallgegner eine Teilschuld, werden die Kosten entsprechend geteilt.
Das kommt immer auf das Ausmaß des Schadens an. Außerdem zählen z. B. Abschleppkosten, Instandsetzung und eine etwaige Nutzungsausfallentschädigung zu den Unfallkosten dazu.
Zusätzlich können z. B. Anwaltskosten zu den Unfallkosten zählen. Eine Liste weiterer Kostenpunkte finden Sie hier.