Passiert ein Unfall, kann dies schnell teuer werden, selbst wenn nur ein kleiner Schaden entstanden ist. Denn, was viele nicht bedenken, nach einem Verkehrsunfall entstehen Ihnen nicht nur Kosten für die Instandsetzung oder für ein mögliches Schmerzensgeld. Auch Telefonate mit dem Anwalt oder das Ab- und Neuanmelden des Fahrzeugs müssen bezahlt werden.
Zwar übernimmt grundsätzlich die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers im Rahmen der Schadensregulierung die Kosten, doch dies nicht in jedem Falle vollumfänglich. Dies gilt insbesondere dann, wenn Sie eine Teilschuld tragen.
Wenn Sie jedoch beruflich unterwegs sind und in einen Unfall geraten, können Sie die Unfallkosten unter Umständen absetzen. Was es dabei zu beachten gilt? Und wann Unfallkosten als sogenannte Werbungskosten steuerlich absetzbar sind, erfahren Sie im folgenden Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
Wann können Sie Unfallkosten von der Steuer absetzen?
Wie erwähnt, übernimmt die Haftpflichtversicherung sämtliche Kosten, die Autofahrer bei einem Unfall verursachen können. In welchem Umfang dies geschieht, legt der Versicherer fest. Der Geschädigte Verkehrsteilnehmer muss die Rechnungen zunächst selbst tragen und leitet diese in der Regel an die Versicherung des Verursachers weiter, um eine Rückerstattung zu bekommen.
Geht dies nicht, weil eine Teilschuld am Unfall festgestellt wurde oder der Unfallverursacher nicht haftpflichtversichert ist, können Sie die Unfallkosten als Werbungskosten absetzen.
Grundlegende Voraussetzung hierfür ist, dass der Fahrer auf dem Weg zur beziehungsweise von der Arbeit war oder sich auf einer Dienstreise befand.
Wichtig! Um die Kosten nach einem Unfall steuerlich absetzen zu können, müssen Sie den finanziellen Aufwand bis dato selbst getragen haben und der Unfall muss auf einer beruflichen Fahrt erfolgt sein. Dies gilt im Übrigen auch für Unfälle bei parkenden Autos, die während der Arbeitszeit beschädigt werden.
Was sollten Sie unbedingt beachten, wenn Sie die Unfallkosten absetzen möchten?
Die Kosten nach einem Autounfall sind steuerlich absetzbar, wenn die oben genannten Bedingungen erfüllt sind. Außerdem erkennt das Finanzamt die Unfallkosten nur dann an, wenn Sie alle entsprechende Quittungen sowie Rechnungen aufbewahrt haben. Zudem sollte ein Unfallbericht der Polizei vorliegen.
Die genannten Unterlagen sind ausnahmslos der Steuererklärung beizulegen. Handelt es sich um Unfallkosten, die als Werbungskosten absetzbar sind, müssen Sie die Gesamtsumme in der Anlage N des Steuererklärungsformulars unter dem Punkt „Sonstiges“ eintragen.
Unfallkosten als Werbungskosten steuerlich absetzbar?
Sie können Werbungskosten nach einem Autounfall steuerlich absetzen, wenn Sie sich auf
- dem Arbeitsweg (Hin- und Rückfahrt)
- der Familienheimfahrt
- einer Leerfahrt oder
- auf einer Dienstreise befinden.
Passiert bei diesen Fahrten ein Unfall, können Sie die Kosten steuerlich absetzen. Dies gilt im Übrigen auch für bestimmte Umwege, die Sie tätigen, wie zum Beispiel um zu tanken oder um weitere Mitfahrer für eine Fahrgemeinschaft abzuholen. Der Grund für die Fahrt muss mit Ihrer Berufstätigkeit verknüpft sein.
Sie können die Unfallkosten auch absetzen, wenn Sie Ihren Ehepartner, der eine Auswärtstätigkeit wahrnehmen muss, zum Bahnhof oder Flughafen bringen und auf dem Rückweg in einen Unfall verwickelt werden.
Unfallkosten als Sonderausgaben absetzen
Unter bestimmten Umständen werden Unfallkosten als Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen definiert. Dies erfolgt zum Beispiel in folgenden Fällen:
- wenn Sie auf dem Weg von oder zur Ausbildungsstätte in einen Unfall verwickelt sind.
- wenn ein Verkehrsunfall passiert, während Sie einen Menschen mit Handicap zum Arzt oder zur Arbeit fahren.
- wenn Sie bedingt durch eine Scheidung auf dem Weg zum Anwalt oder Gericht einen Autounfall verursachen.
Sonderausgaben sowie außergewöhnliche Belastungen müssen im sogenannten Mantelbogen der Steuererklärung angegeben werden.
FAQ: Unfallkosten absetzen
Das ist nur möglich, wenn der Unfall auf einer Fahrt geschah, die für Ihre Arbeit relevant war.
In bestimmten Fällen, können Sie die Unfallkosten als Sonderausgaben gelten machen. Wann das geht, erfahren Sie hier.
Ja, das geht aber nur, wenn der Unfall auf einer dieser Fahrten geschah.