Die Folgen eines Unfalls können unterschiedliche Ausmaße annehmen. Egal ob es sich um leichte Blechschäden oder einen Totalschaden handelt, in jedem Falle haben Sie als Unfallgeschädigter Anspruch auf die Erstattung bestimmter Unfallkosten (Stichwort: Schadensregulierung). Diese umfassen in der Regel jedoch mehr als nur die einfachen Instandsetzungskosten für die Unfallschäden. Neben den Kosten für einen Mietwagen oder einem Schmerzensgeld kann auch der finanzielle Aufwand für die Ab- und Anmeldung sowie für einen möglichen Erwerbsschaden erstattet werden.
Neben den zahlreichen Ansprüchen infolge eines Unfalls ist unter anderem auch immer wieder die Rede von den sogenannten Richtbank-Kosten. Doch was ist darunter zu verstehen? Wann fallen diese an? Und wie hoch können sie sein?
Inhaltsverzeichnis
In welchem Zusammenhang entstehen Kosten für die Richtbank?
Entstehen zum Beispiel Schäden im Zuge eines Parkunfalls oder beim Auffahren, handelt es sich häufig um Blechschäden, die in der Regel schnell behoben sind. In einem solchen Fall kann es auch sein, dass der Fahrzeughalter auf eine Instandsetzung vollkommen verzichtet.
Verursacht ein Unfall größere Schäden, muss das Fahrzeug auf die Richtbank. Denn es kann sein, dass es zu Verformungen gekommen ist. Hat sich die Karosserie verzogen, stimmt die gesamte Fahrzeuggeometrie nicht mehr und verheerende Folgeschäden können entstehen.
Wurde der Rahmen des Autos deformiert, muss dieser wieder gerichtet werden. Für diesen Zweck haben einige ausgewählte Werkstätten eine sogenannte Richtbank. Wie hoch die Richtbank-Kosten sind, die für den Unfallbeteiligten anfallen, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab.
Neben der Fahrzeugart, dem Modell oder Hersteller spielt ebenso das Ausmaß des Schadens eine Rolle. Außerdem wird der finanzielle Aufwand für das Richten auch davon bestimmt, welche Teile beschädigt wurden.
Prinzipiell wird zum Ziehen beziehungsweise Richten der Autokarosserie auf der Richtbank ein hydraulisches Zuggerät angesetzt – der Richtbalken. Über Ketten und Zugklemmen kann der Rahmen dann zurückverformt werden. Es können zwei unterschiedliche Arten von Richtbänken dabei zum Einsatz kommen. Die einen arbeiten mit einem Richtwinkelsatz. Die anderen setzen ein Messsystem ein.
Können Sie Richtbank-Kosten in einer fiktiven Abrechnung geltend machen?
Muss ein Auto auf die Richtbank, entstehen Kosten, die klar zu beziffern sind, wenn das Fahrzeug tatsächlich auf diese Weise repariert wird.
Dabei ist die Höhe der Richtbank-Kosten von verschiedenen Einflussfaktoren und den individuellen Umständen eines Unfalls abhängig. Doch viele fragen sich, was mit diesen Kosten passiert, wenn es zu einer fiktiven Abrechnung kommt.
Leider kann auf diese Frage keine pauschale Antwort gegeben werden. Denn in der Vergangenheit waren sich diesbezüglich die Gerichte nicht einig. Die Amtsgerichte in Augsburg (zfs 1989, 377) und Würzburg (zfs 1987, 237) haben entschieden, dass Sie auch in einer fiktiven Abrechnung des Unfallschadens auf die Geltendmachung der Richtbank-Kosten Anspruch haben. Wohingegen das Amtsgericht in Krefeld (SP 1996, 385) sich dagegen aussprach.
FAQ: Richtbank-Kosten
Das ist der Fall, wenn nach einem Unfall Blechschäden entstehen oder sogar die Karosserie verformt wurde (z. B. Parkschaden).
Was die fiktive Abrechnung angeht, so herrscht in der Rechtssprechung Uneinigkeit. Es muss also stets im Einzelfall entschieden werden.
Wie alle anderen Unfallkosten, kommt die Versicherung des Unfallverursachers dafür auf.