Promillegrenze für Busfahrer – Alkoholisiert im Fahrerhaus?

Busfahrer, die alkoholisiert den Dienst antreten, haben, neben den üblichen Folgen für Alkohol im Straßenverkehr, außerdem mit folgender Bußgeldforderung zu rechnen:

TatbestandBußgeld
Busfahrer trinkt während des Dienstes Alkoholbis zu 10.000 Euro

Video: Alkohol am Steuer – was droht?

Mit Alkohol am Steuer erwischt? Erfahren Sie in diesem Video, mit welchen Konsequenzen Sie rechnen müssen.
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Welche Promillegrenze gilt für Busfahrer?

Promillegrenze: Busfahrer riskieren nicht nur ihren Führerschein fürs Auto, sondern auch ihren Job, wenn sie zuviel Promille im Blut haben.
Promillegrenze: Busfahrer riskieren nicht nur ihren Führer­schein fürs Auto, sondern auch ihren Job, wenn sie zuviel Promille im Blut haben.

Auf den Straßen Deutschlands herrscht bekanntermaßen die 0,5 Promille-Regel. Demnach ist es zulässig, wenn Autofahrer über 21 und nach ihrer Probezeit bis zu 0,5 Promille Alkohol im Blut haben, insofern sie keinerlei Auffälligkeiten zeigen.

Sobald ein Verkehrsteilnehmer mehr als 0,3 Promille intus hat und die geringste Auffälligkeit seines Fahrstils zu erkennen ist, drohen Führerscheinentzug und bis zu sieben Punkte in Flensburg.

Gilt dieselbe Promillegrenze für Busfahrer? Ist Alkohol für Fahrer von öffentlichen Verkehrsmitteln also in kleinen Mengen erlaubt? Wir beantworten diese Frage und zeigen auch auf, ob Unterschiede für Fahrer von Linienbussen und Reisebussen bestehen.

Zusätzliche Promillegrenze für Busfahrer

Jeder Busfahrer wird während seiner Ausbildung mit der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) vertraut gemacht. Sie bestimmt, wie Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) auf Busfahrer des Linienverkehrs und Taxifahrer anzuwenden sind.

In Paragraph 8 der BOKraft sind Details zum „Verhalten im Fahrdienst“ getroffen. Absatz 3 besagt:

Im […] Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen ist dem im Fahrdienst eingesetzten Betriebspersonal untersagt, während des Dienstes und der Dienstbereitschaft alkoholische Getränke […] zu sich zu nehmen oder die Fahrt anzutreten, obwohl es unter der Wirkung solcher Getränke […] steht[.]

Für Busfahrer ist Alkohol am Steuer tabu. Die Grenze liegt für sie bei null Promille.
Für Busfahrer ist Alkohol am Steuer tabu. Die Grenze liegt für sie bei null Promille.

Es gilt für Busfahrer des Linienverkehrs (genauso wie für Taxifahrer) also ein absolutes Alkoholverbot. Busfahrer, die Alkohol trinken, verstoßen gegen diese Vorschrift und begehen eine Ordnungswidrigkeit.

Demnach gilt eine 0-Promillegrenze für Busfahrer im Linienverkehr. Wie sieht es allerdings mit ihren Kollegen im Reisebusverkehr aus? Ach hier gibt es eindeutige Regelungen, die von den Berufskraftfahrern zu beachten sind.

Fahrer von Reisebussen sind ebenfalls an § 8 BOKraft gebunden

Der Wortlaut von Paragraph 8 BOKraft mach deutlich: Fahrer des Reisebusverkehrs sind ebenfalls angesprochen. Denn in Absatz 4 wird der Gelegenheitsverkehr, zu dem Reisebusverkehr in der Regel zählt, explizit benannt:

Im Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen finden die Vorschriften des Absatzes 3 Nr. 1, 3 und 5 entsprechende Anwendung

Deshalb gilt die verschärfte Promillegrenze für Busfahrer auch bei Reisebussen. Anders sieht das bei privaten Fahrten außerhalb der Dienstzeit aus. Die Führer solcher Busse haben sich lediglich an die übliche 0,5-Promilleregelung zu halten.

Bußgeldvorschrift für Busfahrer, die alkoholisiert ihren Dienst antreten

Wie alle Autofahrer haben auch Busfahrer mit Alkohol im Blut mit hohen Strafgeldern, Führerscheinentzug und Punkten in Flensburg zu rechnen, wenn sie mit mehr als 0,3 Promille Auffälligkeiten zeigen oder gar einen Unfall verursachen.

Busfahrer, die alkoholisiert ihren Dienst antreten, müssen unter Umständen zur MPU.
Busfahrer, die alkoholisiert ihren Dienst antreten, müssen unter Umständen zur MPU.

Darüber hinaus begehen sie laut Paragraph 45 Absatz 2 Nummer 3 Buchstabe a der BOKraft eine Ordnungswidrigkeit, wenn sie auch nur geringste Mengen Alkohol zu sich nehmen, bevor sie den Dienst antreten. Dieses Verhalten kann nach Paragraph 61 Absatz 2 des PBefG mit bis zu 10.000 Euro Bußgeld belegt werden.

Die Promillegrenze für Busfahrer des Linienverkehrs sollte also unbedingt eingehalten werden, denn eine Zuwiderhandlung kann teuer werden. Während der Ruhezeit gilt auch für Busfahrer die übliche Regelung – sie riskieren also nicht ihren Beruf, wenn sie mit weniger als 0,5 Promille Alkohol im Blut privat Auto fahren und keine Auffälligkeiten zeigen. Neben Alkoholgenuss gibt es auch den unerlaubten Konsum von Drogen.

FAQ – Promillegrenze für Busfahrer

Welche Promillegrenze gilt für Busfahrer im Linienverkehr?

Für Busfahrer gilt ein absoulutes Alkoholverbot am Steuer, sie müssen eine 0-Promillegrenze einhalten.

Welche Promillegrenze müssen Fahrer von Reisebussen einhalten?

Für Reisebusfahrer besteht ebenfalls ein striktes Alkoholverbot am Steuer. Auch für sie gilt die 0,0-Promillegrenze.

Was droht Busfahrern, die gegen die Promillegrenze verstoßen?

Trinken Busfahrer während des Dienstes Alkohol, kann ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro die Folge sein.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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4 Kommentare zu “Promillegrenze für Busfahrer – Alkoholisiert im Fahrerhaus?

  1. Thomas F

    Ich habe in den Medien gerade gelesen, das ein Schulbusfahrer einen schweren Unfall, an dem er nicht Schuld war, mit wahrscheinlich schweren Folgen durch eine Vollbremsung verhindert hat, dabei verletzten sich mehrere Kinder. Während den Ermittlungstätigen der Polizei wurde beim Fahrer ein Alkoholgeruch festgestellt. Dieser musste dann einen Alkoholtest machen der einen Messwert von 0,42 Promille ergab. Eine Blutprobe wurde angeordnet. Wie lange muss der Busfahrer mit Führerscheinentzug rechnen wenn er Alkohol im Blut hat. Wie hoch wird die Geldstrafe sein.

  2. Peter

    Hallo, schon mal den Abs. 4 des § 8 BO Kraft gelesen? Ein Blick ins Gesetz erleichtert manchmal die Rechtsfindung…

  3. Rainer

    Meiner Meinung nach gibt es zwischen Reise- und Gelegenheitsverkehr keinen Unterschied! Dies ist definiert im PersBefG § 49 in dem steht, dass Gelegenheitsverkehr alles ist, was nicht dem Linienverkehr zuzuordnen ist (Also auch der umgangssprachliche Reiseverkehr) der übrigens dort auch aufgeführt ist (Ausflugs- und Fernzielreisen).
    Somit gilt auch für Reisebusfahrer die 0,0-Promille Grenze.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Rainer,
      vielen Dank für Ihren Kommentar. Wir haben den Ratgeber erneut geprüft, die Angaben entsprechen den gesetzlichen Vorschriften.

      Ihr Bussgeld-Info Team

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