Dass das Telefonieren beim Fahren verboten ist, wird den meisten wohl bekannt sein. Doch wie sieht es eigentlich aus, wenn Sie das Handy oder Smartphone einfach in der Hand halten oder aufnehmen, um auf die Uhr zu schauen? Müssen Sie in einem solchen Fall wie beim allgemeinen Handyverstoß auch mit einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro rechnen sowie mit einem Punkt in Flensburg?
Auf diese und weitere Fragen zu diesem Thema finden Sie im nachstehenden Ratgeber ausführliche Informationen. Dabei werfen wir auch einen Blick darauf, was zu berücksichtigen ist, wenn Sie mit dem Handy in der Hand geblitzt werden.
Inhaltsverzeichnis
Video: Was ist ein Handyverstoß?
Droht ein Bußgeld, wenn Sie das Handy einfach in der Hand halten und am Steuer sitzen?
Prinzipiell besagt § 23 Abs. 1a Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), dass das Benutzen eines Mobiltelefons beim Fahren untersagt ist. Das schließt laut Ordnung das Halten und Aufnehmen zum Zwecke der Nutzung mit ein.
Zentrale Frage ist, wenn Sie mit dem Handy in der Hand am Steuer sitzen und fahren, was unter dem Begriff „benutzen“ zu verstehen ist. Einige Gerichte mussten sich in den letzen Jahren dieser Fragestellung widmen. Dabei ist sich die Rechtsprechung weitestgehend einig, dass zum Beispiel das bloße Aufheben, um das Handy an einen Ort zu legen, nicht zu dem Verstoß Handy in der Hand am Steuer zählt.
Haben Sie das Handy am Steuer in der Hand und geben es an Ihren Beifahrer weiter, ist dies keine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet wird.
Am Steuer mit dem Handy in der Hand – Welches Bußgeld erwartet Sie?
Sitzen Sie mit dem Handy in der Hand am Steuer und benutzen dieses ebenfalls, verstoßen Sie gegen § 23 Abs. 1a StVO und Sie müssen ein Bußgeld von 100 Euro bezahlen.
Das Betätigen der Bedienfunktion ist ausschlaggebend. Bei folgenden Situationen hat ein Gericht einen derartigen Verstoß bestätigt:
- Das ist laut Urteil des Oberlandesgerichts in Hamm der Fall, wenn Sie das Handy festhalten und als Navigationshilfe benutzen (Az. III-5 RBs 11/13).
- Bei einem anderen Mal hat ein Fahrzeugführer das Handy aufgenommen, um einen Anruf wegdrücken zu können (Oberlandesgericht Köln, Az. III-1 RBs 39/12).
- Halten Sie das Handy in der Hand am Steuer, um eine Telefonnummer vom Display abzulesen, handelt es sich gemäß Urteil des Oberlandesgericht Hamm (Az. 2 Ss OWi 402/06) um einen Verstoß, der geahndet werden muss.
- Halten Sie das Handy in der Hand beim Autofahren, um es als Diktiergerät zu benutzen, ist dies ebenso untersagt (Oberlandesgericht Jena, Az. 1 Ss 82/06).
- Gleiches gilt, wenn Sie mit dem Handy in der Hand am Steuer sitzen und dieses zum Aufladen anschließen. Das bestätigte das Oberlandesgericht in Oldenburg (Az. 2 Ss (OWi) 290/15).
Werden Sie mit dem Handy in der Hand am Steuer geblitzt, ist dies laut Gesetzgebung eine Tateinheit – zwei Ordnungswidrigkeiten finden an einem Ort statt. Demnach müssen Sie das Bußgeld, welches nach dem geringeren Regelsatz anfällt, nur zur Hälfte zahlen. Die Nebenfolgen wie etwa Punkte in Flensburg bleiben davon unberührt.
FAQ: Bei der Fahrt das Handy in der Hand
Das kommt stark auf den Einzelfall an. Einige Urteile aus der bisherigen Rechtsprechung geben eine Orientierung. Sie können sie hier nachlesen.
Ein Bußgeld für einen Handyverstoß droht beispielsweise, wenn Sie das Handy festhalten und als Navigationsgerät benutzen. Einen Anruf wegdrücken, dürfen Sie auch nicht.
Ja, gilt der Verstoß als erfüllt, fallen 100 Euro Bußgeld sowie ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg an.
Auf privatgrund mit abgestellten Motor telefoniert und ein bussgeldbescheid bekommen
Handy in der Hand,nicht geblitz worden