Handy am Steuer – Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen

Wie können Sie gegen das Bußgeld wegen Handy am Steuer Einspruch einlegen?
Wie können Sie gegen das Bußgeld wegen Handy am Steuer Einspruch einlegen?

Nicht selten möchten Autofahrer nur kurz anrufen, um Bescheid zu geben, dass sie gleich ankommen oder sich zu einem Termin verspäten werden. Doch das Telefonieren am Steuer ist untersagt und wird mit einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro geahndet. Zudem ist ein Punkt in Flensburg zu erwarten, wenn Sie dabei erwischt werden.

Doch so simpel, wie dies klingen mag, ist es bei der Verkehrsordnungswidrigkeit „Handy am Steuer“ nicht immer. Zahlreiche Gerichte haben sich in der Vergangenheit damit auseinandersetzen müssen, wann ein Mobiltelefon wirklich benutzt wurde und wann nicht. Im Folgenden möchten wir Ihnen zeigen, wann ein Bußgeldverfahren eingeleitet wird und wie Sie am besten beim Vorwurf, mit dem Handy am Steuer gefahren zu sein, Einspruch einlegen können.

Video: Was ist ein Handyverstoß?

Wann liegt ein Handyverstoß vor? Erfahren Sie es in diesem Video.
Wann liegt ein Handyverstoß vor? Erfahren Sie es in diesem Video.

Wann könnte sich beim Verstoß „Handy am Steuer“ ein Einspruch lohnen?

Neben den genannten Situationen landeten in der Vergangenheit auch immer wieder Fälle vor Gericht, bei denen dem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid wegen Handy am Steuer stattgegeben wurde.

Wann war beim Handy am Steuer ein Einspruch erfolgreich?
Wann war beim Handy am Steuer ein Einspruch erfolgreich?
  • Das Oberlandesgericht in Köln (Az. 2 Ss Owi 528/06) hat einen Verstoß gegen das Handyverbot verneint in einem Fall, als das Mobiltelefon lediglich von der Seitenablage in die Mittelkonsole gelegt wurde. Dabei sei jedoch darauf hinzuweisen, dass das Handy ausgeschalten war.
  • In einer anderen Situation hielten Polizeibeamten eine Fahrerin mit Handy am Steuer an, die das klingelnde Telefon in ihrer Handtasche suchte, um es an den Beifahrer weiterzugeben. Das OLG Köln (Az. III-1 RBs 284/14) folgte der Begründung im Einspruch, weil die Fahrerin nicht auf das Display schaute. Die Frau musste letztlich kein Bußgeld bezahlen.
  • Auch wenn Sie das Telefon nur aufheben, weil es runtergefallen war, bedingt dies nicht zwangsläufig ein Bußgeld (siehe Oberlandesgericht Bamberg – Az. 3 Ss OWi 452/07). Werden Sie in einer solchen Situation von der Polizei angehalten und halten das Handy am Steuer, kann ein Einspruch erfolgsversprechend sein.

Wie legen Sie Einspruch gegen den Vorwurf „Handy am Steuer“ ein?

Bekommen Sie einen Bußgeldbescheid mit dem Verweis auf Handy am Steuer, ist der Einspruch innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Schreibens möglich. Inwiefern dies jedoch gerechtfertigt ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, zum einen von den individuellen Umständen, die in der entsprechenden Situation vorherrschten, und zum anderen von möglichen Fehlern im Bescheid. Dies sind zum Beispiel ein falsches Aktenzeichen oder eine fehlende Rechtsmittelbelehrung.

Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob beim Verstoß „Handy am Steuer“ ein Einspruch aussichtsreich ist, kontaktieren Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht, der Sie beim weiteren Vorgehen unterstützen kann. Des Weiteren können Sie Ihre Möglichkeiten auch prüfen lassen, indem Sie den kostenlosen Bußgeldcheck ** nutzen.

Im Video erklärt: Einspruch gegen den Bußgeldbescheid

Wann ist ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ratsam? Erfahren Sie es hier im Video!
Wann ist ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ratsam? Erfahren Sie es hier im Video!

Grundsätzliches zum Telefonieren mit dem Handy am Steuer

Gemäß § 23 Abs. 1a Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) dürfen Sie das Mobiltelefon, während Sie ein Fahrzeug führen, nicht benutzen. Konkret finden Sie folgende Ausführungen im Paragraphen:

Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.

Ein Einspruch gegen den Vorwurf "Handy am Steuer" ist in vielen Fällen nicht erfolgversprechend.
Ein Einspruch gegen den Vorwurf „Handy am Steuer“ ist in vielen Fällen nicht erfolgversprechend.

Das heißt prinzipiell erstmal nur, dass, wenn Sie die Benutzung beabsichtigen und dafür das Handy in der Hand halten und am Steuer sitzen, ein Verstoß gegen die StVO vorliegt und geahndet wird.

Doch vor allem im Hinblick auf die vielen Funktionen, die heutzutage ein Smartphone mit sich bringt, stellt sich die Frage, ob jede Benutzung eine Ordnungswidrigkeit darstellt und sich vielleicht ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid beim Handy am Steuer lohnen könnte. Um diese Frage zu beantworten, lassen Sie uns einen Blick darauf werfen, welche Urteile diesbezüglich in der Vergangenheit gefällt wurden.

Grundsätzlich gilt: Betätigen Sie die Bedienfunktion, ist beim Verstoß „Handy am Steuer“ ein Einspruch meist erfolglos. Das betrifft folgende Tätigkeiten:

  • Telefonieren
  • Schreiben von Kurznachrichten oder Mitteilungen
  • Display ablesen
  • Anrufe wegdrücken
  • Musik hören mit dem Telefon
  • Benutzen der Navigationssoftware
  • als Diktiergerät benutzen

FAQ: Einspruch nach Handyverstoß

Wann lohnt sich ein Einspruch gegen einen Handyverstoß?

Die Frage lässt sich pauschal nicht beantworten. Allerdings gibt es bereits einige Urteile, die eine Orientierung geben. So dürfen Sie bspw. ein heruntergefallenes Handy aufheben, wenn Sie es dabei nicht bedienen.

Was ist ein Handyverstoß überhaupt?

Wenn Sie das Handy am Steuer nutzen und bspw. während der Fahrt ohne Freisprechanlage telefonieren, wird ein Bußgeld von 100 Euro fällig und ein Punk in Flensburg eingetragen.

Wie lege ich Einspruch ein?

Nach Erhalt des Bußgeldbescheides haben Sie zwei Wochen Zeit, um Einspruch einzulegen. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann das für Sie tun und Sie zu den Erfolgsaussichten beraten. Sie können aber auch selbst Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen.

Sie wollen Einspruch einlegen? Erhalten Sie eine Erstberatung bzw. lassen Sie Ihre Möglichkeiten über den kostenlosen Bußgeldcheck ** prüfen.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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