Tagein, tagaus kommt es im Bereich des Straßenverkehrs zu Gesetzesverstößen unterschiedlichster Art. Die einen fahren über rote Ampeln, die anderen drücken zu stark aufs Gaspedal. Wieder andere vergessen den Termin zur anstehenden Hauptuntersuchung.
Doch wie verhält es sich eigentlich, wenn Täter gleich wegen mehrerer Gesetzesübertretungen oder Straftaten vor Gericht landen? Was passiert, wenn jemand am Morgen eine Ordnungswidrigkeit begeht und am Abend eine andere?
Ist in dem Fall von Tatmehrheit die Rede? Was meint der Begriff eigentlich und wie grenzt er sich von dem der Tateinheit ab? Welches Gesetz greift hier und welche Folgen bringt Tatmehrheit in bezug auf die Strafe mit sich? Im folgenden Ratgeber erfahren Sie mehr zum Thema.
Inhaltsverzeichnis
Was bedeutet Tatmehrheit?
Der Begriff der Tatmehrheit stammt aus dem deutschen Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht. Hierunter ist die Situation zu verstehen, dass gleich mehrere Straftaten bzw. Ordnungswidrigkeiten gleichzeitig abgeurteilt werden.
In Abgrenzung dazu meint der Begriff der Tateinheit, dass ein und dieselbe Handlung gleich mehrere Tatbestände erfüllt. Die Rechtsfolge hierbei ist die, dass eine einzige Ahndung erfolgt, welche sich nach der schärfsten Sanktion richtet. Hier findet also keine gesonderte Bestrafung für jeden der erfüllten Tatbestände statt.
Tatmehrheit: Gesetzliche Regelung
Im deutschen Strafrecht ist die Tatmehrheit in § 53 Strafgesetzbuch (kurz: StGB) geregelt. Im Ordnungswidrigkeitenrecht hingegen findet sie ihre gesetzliche Grundlage in § 20 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (kurz: OWiG). Darin heißt es:
Sind mehrere Geldbußen verwirkt, so wird jede gesondert festgesetzt.
Hieraus ergibt sich eine Besonderheit gegenüber der strafrechtlichen Regelung zur Tatmehrheit, in der eine sogenannte Gesamtstrafe zu bilden ist.
Im Bereich der Ordnungswidrigkeiten hingegen ist die Tatmehrheit simpel geregelt: Jede selbstständige Gesetzesverletzung kann mit einem gesonderten Bußgeld geahndet werden. Möglich ist es, die verschiedenen Geldbußen in ein und demselben Bußgeldbescheid aufzuführen. In dem Fall muss dann aber klar sein, welches Bußgeld für welche Tat festgesetzt wurde.
Das gleiche gilt überdies auch für in Betracht kommende Punkte im Fahreignungsregister. Auch diese werden zusammengezählt.
Tatmehrheit: Was ist mit dem Fahrverbot?
Zwar werden die einzelnen Geldbußen im Falle tatmehrheitlich abgeurteilter Ordnungswidrigkeiten addiert, dies gilt allerdings nicht für mögliche Fahrverbote.
Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog für Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten
Der bundeseinheitliche Tatbestandskatalog für Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten (kurz: BT-KAT-OWI) kommt unter anderem bei Tatmehrheit und -einheit zum Tragen.
In diesem werden die Ahndungen von Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Verkehrsrechts vereinheitlicht. Beamte des Polizeivollzugsdienstes und Mitarbeiter kommunaler Bußgeldbehörden aus den verschiedenen Bundesländern ziehen diesen bei der Festsetzung einzelner Geldbußen heran.
FAQ: Tatmehrheit
Wer durch mehrere Handlungen mehrere Strafgesetze verletzt, handelt tatmehrheitlich. Auch im Ordnungswidrigkeitenrecht gibt es diesen Begriff. Auch hier begeht der Betroffene durch mehrere Handlungen mehrere Verkehrsordnungswidrigkeiten.
Die Frage, ob Tateinheit oder Tatmehrheit vorliegt, spielt bei der Strafzumessung bzw. bei der Festlegung der Geldbuße eine Rolle.
Bei mehreren Ordnungswidrigkeiten werden zwar die Geldbußen addiert. Das Fahrverbot wird indes nur einmal verhängt.