Aufwandsentschädigung nach einem Unfall: Höhe und Geltendmachung

Unfälle sind mit hohen Kosten verbunden

Aufwandsentschädigung: Nach einem Unfall kann diese von der Versicherung gezahlt werden.
Aufwandsentschädigung: Nach einem Unfall kann diese von der Versicherung gezahlt werden.

Fast jeder Fahrzeugführer war in seinem Leben schon einmal in einen Verkehrsunfall verwickelt. Ob Zusammenstoß auf der Autobahn, Auffahrunfall im städtischen Verkehr oder Parkschaden beim Einkaufen, die Ausmaße eines Crashs können heftig sein.

Schäden am Fahrzeug müssen in der Regel von der gegnerischen Versicherung reguliert und beispielsweise bei einer Werkstatt repariert werden. Aber bis es dazu kommt, folgt oftmals ein reger Schriftverkehr mit dem Haftpflichtversicherer. Denn dieser will so wenig wie möglich zahlen und wehrt sich gegen jegliche Kosten.

Neben der Schadensregulierung sowie der Nutzungsausfallentschädigung kann allerdings auch eine Aufwandsentschädigung nach einem Unfall beantragt werden. Aber was ist diese Unkostenpauschale überhaupt? Wie hoch kann die Aufwandspauschale nach einem Unfall sein? Mehr dazu erfahren Sie in unserem Ratgeber.

Welche Punkte umfasst die Aufwandspauschale nach einem Verkehrsunfall?

Wenn Sie in einen Zusammenstoß verwickelt wurden, können Sie eine Aufwandsentschädigung nach einem Unfall bei der gegnerischen Versicherung geltend machen. Aber was ist diese Pauschale überhaupt?

Die Aufwandsentschädigung nach einem Unfall ist eine pauschale Abfindung für Aufwendungen. Für diese müssen Sie keine Einzelnachweise vorlegen, um zu beweisen, dass Sie den Aufwand tatsächlich betrieben haben.

Die Ausgaben, die in der Aufwandspauschale geltend gemacht werden können, beziehen sich nicht auf Fahrzeugschäden oder Schmerzensgeld. In der Regel entstehen für den Geschädigten nach einem Unfall bestimmte Aufwendungen, die damit nichts zu tun haben. Dazu zählen unter anderem folgende:

  • Telefonkosten
  • Schreibkosten
  • Portokosten

Denn besonders nach einem Unfall müssen Sie zu den Entschädigungen einiges klären: Wer kommt für den entstandenen Schaden am Kfz auf? Wie hoch sind die Reparaturkosten? Welche Summe wird von der Versicherung getragen? Kann eine Nutzungsausfallentschädigung geltend gemacht werden?

Mit der gegnerischen Versicherung müssen viele Punkte abgesprochen werden. Dazu sind regelmäßige Telefonate und oftmals auch ein reger Schriftverkehr nötig. Daraus entstehen Kosten für Papier, Umschläge, Druckertinte, Porto oder Telefongebühren. Um diese auszugleichen, steht Ihnen eine Aufwandsentschädigung nach einem Unfall zu.

Wie hoch ist nach einem Unfall die Aufwandsentschädigung?

Die Aufwandspauschale nach einem Unfall beträgt zwischen 20 und 30 Euro.
Die Aufwandspauschale nach einem Unfall beträgt zwischen 20 und 30 Euro.

Grundsätzlich handelt es sich bei der Aufwandsentschädigung nach einem Unfall um einen Pauschalbetrag. Dieser wird von Geschädigten oftmals vergessen, wenn kein Anwalt eingeschaltet ist. Als Unfallopfer haben Sie allerdings die Möglichkeit, die Aufwandspauschale bei der gegnerischen Versicherung auch ohne Anwalt geltend zu machen.

In diesem Fall können Sie ein formloses Schreiben aufsetzen und höflich um eine Aufwandsentschädigung nach dem Unfall bitten. Denn durch Telefonate, Briefverkehr und Kosten für Porto etc. sind auch bei Ihnen Kosten entstanden.

Die Höhe der Aufwandsentschädigung nach einem Unfall beträgt gemäß derzeitiger Rechtsprechung zwischen 20 und 30 Euro. Je nach Versicherer pendelt sich die Summe zwischen diesen Beträgen ein. Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit, auch höhere Kosten geltend zu machen. Allerdings sind dann entsprechende Nachweise nötig.

Übrigens: Sie können bei der gegnerischen Versicherung auch die Kosten für einen Mietwagen nach einem Unfall geltend machen. Dieser steht Ihnen in der Regel zu, wenn Sie das Fahrzeug nicht nutzen können, weil es sich in der Reparatur befindet. Benötigen Sie nicht zwangsläufig einen Mietwagen, kann auch eine Nutzungsausfall­entschädigung geltend gemacht werden.

FAQ: Aufwandentschädigung

Was genau ist eine Aufwandsentschädigung?

Ein Unfall zieht meist etliche bürokratische Hürden mit sich: Schriftwechsel mit dem Unfallgegner, Telefonate etc. pp. Diese können im Rahmen einer Aufwandsschädigung ersetzt werden. Was das genau bedeutet, haben wir in einem eigenen Abschnitt zusammengefasst.

Wie hoch ist die Aufwandsentschädigung?

Aktuell können Unfallgeschädigte einen Betrag von etwa 20 bis 30 Euro verlangen.

Sind Aufwandsentschädigung und Nutzungsausfallentschädigung dasselbe?

Nein, eine Nutzungsausfallentschädigung können Sie verlangen, wenn Sie ihren Wagen unfallbedingt nicht nutzen können, weil dieser repariert werden muss.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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