Vorgaben zu Höchstgeschwindigkeiten sind in Deutschland üblich. Dabei ist es egal, ob Verkehrsteilnehmer Landstraßen, Autobahnen oder in Städten fahren. Die Kraftfahrzeuge dürfen das gesetzliche Limit nicht überschreiten. Doch nicht nur zur maximalen Geschwindigkeit macht der Gesetzgeber genau Vorgaben, sondern auch zur sogenannten Mindestgeschwindigkeit.
Was hat es mit der Mindestgeschwindigkeit auf deutschen Autobahnen auf sich? Wie viel km/h sind nach geltenden Beschränkungen in Ordnung? Was sagt die Straßenverkehrsordnung (StVO) zur Mindestgeschwindigkeit auf der Kraftfahrstraße bzw. Autobahn? Der vorliegende Ratgeber beantwortet diese Frage und ermöglicht einen kompakten Überblick zum Thema. Nicht zuletzt wirft er einen Blick über Deutschlands Grenzen hinaus und verrät, ob im nahen Ausland ähnliche Regelungen bestehen.
Inhaltsverzeichnis
Spezielles zum Thema Mindestgeschwindigkeit
Die Definition in der StVO
Sie wollen die Bedeutung von Mindestgeschwindigkeit auf der Autobahn in Erfahrung bringen? Die StVO liefert die nötigen Informationen dazu. So steht in § 18 Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung folgendes:
Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt; werden Anhänger mitgeführt, gilt das Gleiche auch für diese.
Die Ausführungen des Gesetzgebers scheinen hier recht klar, jedoch werden sie von vielen Verkehrsteilnehmern immer wieder missverstanden. So herrscht oft die Annahme, dass jedes Fahrzeug auf der Autobahn dauerhaft die Mindestgeschwindigkeit halten muss. Dem ist aber nicht so.
Zeichen für Mindestgeschwindigkeit: Blaues Schild mit weißen Ziffen
Fernab von Autobahnen ist die Vorgabe einer minimalen Geschwindigkeit eher die Ausnahme. Es ist also eher unwahrscheinlich, dass Sie sich auf einer Land- oder Bundesstraße eine Mindestgeschwindigkeit befolgen müssen.
Ist dies jedoch der Fall, wird es durch das Verkehrszeichen 275 gekennzeichnet.
Dieses blaue, runde Schild zeigt in weißen Ziffern die Geschwindigkeit in km/h an, die sie mindestens fahren sollen und bezieht sich dabei auf einen festgelegten Streckenabschnitt.
Dabei ist es auch nicht ungewöhnlich, dass bei mehrspurigen Straßen unterschiedliche Mindestgeschwindigkeiten für die einzelnen Fahrbahnen festgelegt sind, um einen flüssigen Verkehr zu ermöglichen.
Regelungen im nahen Ausland: Österreich und Schweiz
Nicht nur in Deutschland wird auf bestimmten Strecken eine minimale Geschwindigkeit vorgeben, die beim Fahren mit dem Auto und anderen Kfz beachtet werden muss. In Österreich gelten sehr ähnliche Vorgaben. Auch sind Kfz-Fahrer auf Autobahnen bei gutem Wetter und übersichtlicher Verkehrslage angewiesen, die Mindestgeschwindigkeit von 60 km/h nicht zu unterschreiten.
In der Schweiz wurde das Konzept etwas anders umgesetzt. Bisher galt dort, dass die Mindestgeschwindigkeit auf der Autobahn 80 km/h betragen muss, wenn ein Überholvorgang auf der linken Seite einer dreispurigen Fahrbahn stattfindet. Doch am 1. Januar 2016 trat eine Neuregelung in Kraft. Die Beschränkung auf das Überholmanöver bleibt, jedoch wurde die Mindestgeschwindigkeit auf 100 km/h angehoben.
FAQ: Mindestgeschwindigkeit
Die gesetzlichen Vorschriften besagen lediglich, dass Sie nicht ohne triftigen Grund langsam fahren dürfen. Die Autobahn und die Schnellstraße ist allerdings nur mit Kfz zu befahren, die mindestens 60 km/h fahren können. Das bedeutet allerdings nicht, dass Sie unter allen Umständen mit dieser Geschwindigkeit fahren müssen.
Ja. Das Verkehrszeichen 275 gibt es üblicherweise aber nicht abseits von Autobahnen. Es ist rund, blau und in seiner Mitte wird die mindestens zu fahrende Geschwindigkeit durch weiße Ziffern ausgewiesen.
Nein, insbesondere die Schweiz kennt völlig andere Regeln. Mehr dazu erfahren Sie hier.