Nicht selten erweist sich ein Unfall im Straßenverkehr als einschneidendes und belastendes Ereignis für die unfallbeteiligten Personen.
Je nachdem, wie schwer das Ausmaß des jeweiligen Verkehrsunfalls war, können die Belastungen auch etwas schwerwiegenderer und/oder nachhaltigerer Natur sein. Wer beispielsweise an einem Unfall mit tödlichem Ausgang beteiligt war, wird das Geschehen oft nur schwer verarbeiten können.
Im schlimmsten Fall können die Betroffenen im Nachgang an einer sogenannten posttraumatischen Belastungsstörung erkranken. Der folgende Ratgeber soll Ihnen vermitteln, was unter einer derartigen Krankheit zu verstehen ist. Außerdem wird der Frage nachgegangen, ob und inwieweit die posttraumatische Belastungsstörung ein Schmerzensgeld begründen kann.
Inhaltsverzeichnis
Was ist eine posttraumatische Belastungsstörung nach einem Verkehrsunfall?
Die posttraumatische Belastungsstörung (kurz: PTBS) ist zunächst eine psychische Erkrankung. Ihr gehen im Regelfall schwerwiegende belastende Ereignisse voraus. Diese wiederum sind von außergewöhnlichem bzw. katastrophalem Umfang.
Nicht von entscheidender Relevanz ist die Frage, ob das einschneidende Ereignis den Erkrankten selbst betraf oder aber ob dieser ihm nur beigewohnt hat, wie es beispielsweise bei Zeugen von Verkehrsunfällen der Fall ist.
Für gewöhnlich tritt die PTBS innerhalb von sechs Monaten nach auslösenden Ereignis auf.
Typisch sind folgende Symptome:
- Gefühl von Hilflosigkeit und Ausgeliefertsein
- tiefe Erschütterung des Weltverständnisses
- Persönlichkeitsveränderungen
- Depressionen
- Bindungsstörungen
- Teilamnesie
- Aggressionen
Schmerzensgeld für posttraumatische Belastungsstörung nach einem Verkehrsunfall
Besonders für die Betroffenen ist die Frage nach einem Anspruch auf Schmerzensgeld wegen PTBS von Bedeutung. Ist ein solcher begründet?
Grundsätzlich sieht das deutsche Schadensersatzrecht vor, dass erlittene Schäden im Wege der sogenannten Naturalrestitution zu ersetzen sind. Dies bedeutet eine Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes. Freilich geht dies nicht immer, weswegen häufig ein Geldbetrag verlangt werden kann.
Neben jenen geldwerten Schäden hat das Bürgerliche Gesetzbuch (kurz: BGB) aber durchaus auch berücksichtigt, dass es sogenannte (immaterielle) Nichtvermögensschäden gibt. Hierunter fallen Einbußen des körperlichen und/oder seelischen Wohlbefindens. Einen Anspruch auf ein darauf gerichtetes Schmerzensgeld kann eine posttraumatische Belastungsstörung grundsätzlich begründen.
Voraussetzung für einen Anspruch auf Schmerzensgeld wegen einer PTBS nach einem Unfall ist allerdings stets, dass dieser auch erwiesenermaßen ursächlich für die Erkrankung war.
Bei einer PTBS ist das Schmerzensgeld der Höhe nach zu bemessen am Ausmaß der Erkrankung, an ihrer diagnostischen Kategorie und an dem erfolgreichen bzw. erfolglosen Versuch von Therapiemöglichkeiten.
Wie hoch das Schmerzensgeld für eine posttraumatische Belastungsstörung ausfällt, bleibt indes stets eine einzelfallbezogene Entscheidung des jeweiligen Gerichts. Hier werden sämtliche individuelle Umstände des Unfalls und der Erkrankung berücksichtigt.
Beispiele gerichtlicher Entscheidungen
Der folgenden Tabelle sind Beispiele gerichtlicher Entscheidungen zu entnehmen:
Gericht | Aktenzeichen | Höhe Schmerzensgeld |
---|---|---|
OLG Schleswig | AZ: 7 U 76/07 | 30.000 € |
Saarländisches OLG | Az. 4 U 326/03 - 5/05 | 23.210,48 € |
FAQ: Schmerzensgeld für eine posttraumatische Belastungsstörung
Unter dieser Bezeichnung wird eine verzögerte psychische Reaktion auf ein belastendes Ereignis verstanden. Möglich ist dies zum Beispiel bei den Opfern oder Zeugen eines Unfalls.
Ja, grundsätzlich kann bei einer solchen Erkrankung ein an Anspruch auf Schmerzensgeld bestehen.
Eine pauschale Einschätzung dazu ist nicht möglich, da bei der Bemessung immer auch die individuellen Umstände berücksichtigt werden. Eine grobe Orientierung kann allerdings diese Schmerzensgeldtabelle ermöglichen.