Mischkonsum: Alkohol und Drogen im Straßenverkehr kombinieren

Hier sehen Sie den Bußgeldkatalog Mischkonsum 2024, der sich an den Sanktionen orientiert, die für die Nutzung von Drogen und Alkohol im Straßenverkehr angewandt werden.

Tat­be­standBuß­geldPunk­teFahr­verbotFVerbotLohnt sich ein Einspruch?
Ver­stoß gegen das Drogen­gesetz bei Mischkon­sum (erstes Mal)500 €21 Monat*1 M*Hier prüfen **
Ver­stoß gegen das Drogen­gesetz bei Misch­konsum (zweites Mal)1.000 €23 Monate*3 M*Hier prüfen **
Ver­stoß gegen das Drogen­gesetz bei Mischkon­sum (drittes Mal)1.500 €23 Monate*3 M*Hier prüfen **
Gefähr­dung des Straßen­verkehrs durch Misch­konsum3Fahr­erlaub­nisent­zug, Geld­strafe oder Freiheits­strafe*Hier prüfen **
*zusätzlich Anordnung einer MPU möglich
Bei Mischkonsum werden verschiedene Drogen zeitnah oder gleichzeitig eingenommen.
Bei Mischkonsum werden verschiedene Drogen zeitnah oder gleichzeitig eingenommen.

Die deutsche Gesetzgebung hat strenge Regeln in Bezug auf Alkohol und Drogen geschaffen, an die sich vor allem Verkehrsteilnehmer halten müssen, wenn sie ihre Fahrer­laubnis nicht einbüßen wollen. Wer bei einer Kontrolle getestet wird und einen zu hohen Promille- oder Drogenwert aufweist, muss mit Sanktionen rechnen, darunter Fahrver­bote, Bußgelder und die Anordnung zur medizinisch-psycholo­gischen Untersuchung (MPU).

Doch was passiert, wenn Mischkonsum vorliegt, also der Konsum verschiedene Substanzen stattgefunden hat und trotzdem ein Fahrzeug gelenkt wurde?

Müssen Betroffene mit denselben Sanktionen rechnen? Hier erhalten Sie nicht nur die Antworten auf diese Fragen. Sie werden auch zu dem Begriff des Mischkonsums aufgeklärt und darüber informiert, welche riskanten Konsequenzen sich ergeben können, wenn Drogen und Alkohol miteinander gemischt werden.


Die Bedeutung von Mischkonsum und mögliche Wechselwirkungen

Neben den unterschiedlichen Spirituosen, deren Konsum zum Tatbestand Alkohol am Steuer führen kann, gibt es unterschiedliche künstliche Substanzen, die unter den Begriff der Drogen fallen. Typische Vertreter hier sind LSD, Crystal, Cannabis und Speed.

So wird allgemeinhin von Mischkonsum gesprochen wenn zwei oder mehrere Vertreter dieser Stoffgruppen zeitnah bzw. gleichzeitig eingenommen werden, wodurch die einzelnen Wirkstoffe sich überlappen und gegenseitig beeinflussen.

Die Wirkungsweisen der einzelnen Substanzen bauen dabei nicht schlicht aufeinander auf und erhöhen die Intensität des Rausches. Im Gegenteil: Es kann eine Wirkung auftreten, die so absolut unvorhersehbar und unbeabsichtigt war. Es ist sogar möglich, dass die Rauschwirkung einer Droge die der anderen vermindert.
Auf Dauer kann Mischkonsum den Führerschein kosten.
Auf Dauer kann Mischkonsum den Führerschein kosten.

Es folgten einige Beispiele für Mischkonsum, die zeigen, welche Wirkung unbedachte Kombinationen haben können:

  • Crystal Meth und LSD: Unangenehme Halluzinationen treten auf, die Wirkung vom LSD-Trip wird vermindert.
  • LSD und Cannabis: Die Gefahr für eine Psychose nimmt zu.
  • Speed und Cannabis: Es kann zu Übelkeit und Erbrechen kommen. Auch ein Kreislaufzusammenbruch ist bei der Mischung von Speed und Cannabis möglich.
  • Alkohol und Gras (Cannabis): Sowohl die motorische als auch die geistige Leistungsfähigkeit nimmt ab.
  • Kokain und Heroin: Es besteht die Gefahr eines Atemstillstandes oder eines Herzversagens. Außerdem steigt das Risiko der Überdosierung.
  • Kokain und Speed: Das Herz-Kreislauf-System wird extrem belastet. Zudem ist eine Paranoia möglich.
Medikamente, die mit Alkohol oder anderen berauschenden Substanzen kombiniert werden, fallen ebenfalls unter den Begriff „Mischkonsum“. Auch dabei können gefährliche Nebenwirkungen und Spätfolgen auftreten. Werden beispielsweise Antibiotika zusammen mit Drogen konsumiert, sind ernsthafte Leberschäden eine mögliche Folge. Denn schon ein Antibiotikum allein beansprucht die Filterfunktion der Leber immens. Kommt dann eine Droge hinzu, fällt deren negative Wirkung auf den Körper oft weitaus schlimmer aus.

Die verkehrsrechtlichen Konsequenzen von Mischkonsum

Die Sanktionen, welche Verkehrsteilnehmern drohen, wenn sie unter Mischkonsum ein Fahrzeug führen, unterscheiden sich nicht von denen, die bei überhöhter Alkohol- bzw. Drogennutzung erfolgen. Grundlage hierfür ist § 316 Strafgesetzbuch (StGB). In Absatz 1 heißt es:

Wer im Verkehr (§§ 315 bis 315d) ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 315a oder § 315c mit Strafe bedroht ist.

Beim ersten Verstoß kommt es häufig zu einem Bußgeld über 500 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot. Gerade bei Mischkonsum ist es außerdem äußerst wahrscheinlich, dass die zuständigen Beamten die Fahrtauglichkeit des Kontrollierten soweit anzweifeln, dass Sie ihm die Teilnahme an einer MPU auferlegen.

FAQ: Mischkonsum

Was ist unter „Mischkonsum“ zu verstehen?

Es handelt sich hierbei um Konsum, in den mehrere Substanzen einbezogen sind. Hierzu kann Alkohol ebenso zählen wie verschiedene Drogen.

Gilt nur die gleichzeitige Einnahme verschiedener Substanzen als Mischkonsum?

Nein, auch der zeitnahe Konsum verschiedener Substanzen gilt als Mischkonsum. Ausschlaggebend ist, dass die Wirkung der zuerst eingenommenen Droge noch anhält, wenn die zweite konsumiert wird.

Worin besteht die Gefahr des Mischkonsums?

Verschiedene Drogen können sich gegenseitig beeinflussen. So ist es möglich, dass die Wirkung einzelner Substanzen sich verändert. Das gesundheitliche Risiko steigt ebenso wie die Gefahr einer Überdosierung. Bei einer Kombination aus Alkohol und Kokain nehmen Sie die Wirkung des Alkohols beispielsweise häufig nicht wahr.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

Bildnachweise

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8 Kommentare zu “Mischkonsum: Alkohol und Drogen im Straßenverkehr kombinieren

  1. Jennifer

    Hallo 🤚🏼 Ich wurde am 9.3.22 bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle aufgehalten ich konnte weiterhin normal mein Schein beibehalten und ohne weiteren Probleme Auto fahren daraufhin wurde mir Am 10.6.22 mein Führerschein entzogen bei der Blutprobe hatte ich einen Alkohol wert von 0,93 Alkohol sowohl auch 1,4 THC werd , ich bin noch in der Probezeit und erst 20 ich hatte keine weiteren Vorstrafen bin das erste mal aufgefallen … meine Frage ist jetzt was auf mich alles zukommt … ich warte schon seit längerem ich hab noch kein Bußgeld oder weitere Informationen erhalten … muss ich zur mpu oder mit was muss ich rechnen ! Auf eine Rückmeldung würde ich mich freuen ! Herzlichen Dank !

    1. Arman

      Hi Jennifer und was hast du bekommen??

  2. Chris

    Hallo,
    ich wurde mit 0,11 Promille Atemalkohol, 123 mü/g Metamphetamin und 1,3 mü/g THC im Blut angehalten. Muß ich mit Alkohol Abstineznachweiß rechnen?? Habe bereits 1 Jahr Drogen und 6 Monate Alkohol abstinenz; reicht das für MPU??
    Bitte um Antwort!

  3. Chris

    Hallo,
    ich wurde mit 0,11 Promille Atemalkohol, 123 mü/g Metamphetamin und 1,3 mü/g THC im Blut angehalten. Muß ich mit Alkohol Abstineznachweiß rechnen??

  4. Ahmet

    Hallo würde des erste mal mit Alkohol erwischt 1.1 Promille und thc mit was muss ich rechnen?? Blut wurde abgenommen. Danke für ihre Antwort

  5. Jakob

    Sehr geehrtes Team vom Bußgeldkatalog,
    Bin zum ersten Mal aufgefallen bei der Polizei und zwar wurde ich angehalten quasi rausgeholt von MC und musste pusten hat 0.3 angezeigt und drogen test hat positiv auf Kokain angezeigt wurde aber nie vorbestraft oder so was kommt auf mich alles zu könnt ihr mir das vllt sagen?{muss ich mpu machen}
    Mfg

  6. Onur

    Sehr geehrtes Team vom Bußgeldkatalog,

    ich bin 21 Jahre, meine Probezeit wurde bereits verlängert, da ich über Rot gefahren bin (mein Führerschein habe ich April 2016 erhalten).
    Am 23.02 wurde ich in Hamburg angehalten, beim „Alkoholpusten“ wurde 2,0 Promille festgestellt darüberhinaus war ich unter THC Einfluss. Die Polizei hat mein Führerschein an dem Tag bereits entzogen und eine Blutabnahme vollzogen. Mit welchen Konsequenzen kann ich rechnen ?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Onur,
      bei diesem Promillewert liegt eine Straftat vor. Die Sanktionen legt somit ein Gericht fest.

      Ihr Bussgeld-Info Team

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