Auf deutschen Straßen gilt der Grundsatz, dass ein fließender Verkehr herrschen soll und es dabei nicht zur Überschreitung der Geschwindigkeitsvorgaben kommt. Dem ein oder anderen kann es dabei aber nie schnell genug gehen. Fast jeder erfahrene Autofahrer hat es schon erlebt, dass andere Verkehrsteilnehmer von hinten drängeln, ob mit dem Auto, dem Motorrad oder einem anderen Gefährt.
Doch ab wann wird im Verkehrsrecht ein Fahrer als Drängler betitelt? Ist eine Anzeige wegen Drängeln auf der Autobahn möglich? Welche Strafe erwartet die Täter? Die Antworten auf diese Fragen finden sich im vorliegenden Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
Die Definition des Drängelns
Autofahrer haben unterschiedliche Ansichten dazu, wann von einem Drängler die Rede ist. Manch einer fühlt sich vielleicht schon bedrängt, wenn der Hintermann mit seinem Auto kurz zu dicht auffährt, andere besitzen eine höhere Toleranzgrenze. Tatsächlich gab es selbst in der herrschenden Rechtsprechung lange Zeit keine Einigkeit über die genaue Definition des Begriffs.
Im Juli 2013 kam es jedoch dazu, dass das Oberlandesgericht Hamm den Terminus präzisierte. Denn im damals vorliegenden Fall (Az. 1 RBs 78/13) wurde entschieden, dass Drängeln unter Strafe steht, wenn jemand länger als drei Sekunden bzw. über 140 Meter der Fahrbahn den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand unterschreitet. Betroffene können einen Drängler anzeigen, wenn er sich im Sinne dieser Definition schuldig macht.
Das Gesetz gegen das Drängeln und mögliche Strafen
Drängler können sich durchaus verschiedener Ordnungswidrigkeiten im Verkehr schuldig machen. Das Grundproblem ist jedoch generell der nicht eingehaltene Sicherheitsabstand, welcher in § 4 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) geregelt ist. Darin heißt es in Absatz 1:
Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Wer vorausfährt, darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.
Drängler werden folglich oft verurteilt, weil sie einen Abstandsverstoß begangen haben. Dabei richten sich die möglichen Sanktionen danach, wie stark der Abstand unterschritten wurde und ob es dadurch zu einer Gefährdung oder gar einem Unfall kam.
Ein Bußgeld über mehrere hundert Euro, einige Punkte in Flensburg und ein monatelanges Fahrverbot können den Täter dabei schnell und hart treffen. Noch verheerender wird es, wenn es während des Drängelns zur Straftat der Nötigung kommt. Dann ist nach § 240 Strafgesetzbuch (StGB) auch eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren möglich.
Geht es darum, einen Drängler anzuzeigen, können Zeugen eine starke Beweiskraft erbringen. Denn ohne Beweise gestaltet es sich meist schwierig, eine Anzeige erfolgreich durchzubringen. In diesem Fall steht Aussage des Betroffenen gegen Aussage des vermeintlichen Täters. Aussichtslos muss eine Anzeige aber auch in diesem Fall nicht sein. Ein Anwalt für Verkehrsrecht ist hier der beste Berater.
FAQ: Drängler
Schlimmstenfalls kann Dränglern eine Nötigung vorgeworfen werden. Auf diese Straftat folgt gemäß § 240 StGB eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.
Ja. Dränglern können weiterhin drei Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot zwischen einem und drei Monaten sowie die Entziehung der Fahrerlaubnis drohen.
Werden Sie mit einem Drängler auf der Autobahn konfrontiert, sollten Sie Ruhe bewahren und sich nicht von ihm provozieren lassen. In den meisten Situationen ist es wohl am klügsten, ihn einfach überholen zu lassen.