Fahrerflucht begangen: Was nun?

Fahrerflucht begangen: Womit muss ich rechnen?
Fahrerflucht begangen: Womit muss ich rechnen?

Unfallbeteiligte, die sich von einer Unfallstelle entfernen, ohne entsprechende Angaben zu ihrer Person, ihrem Fahrzeug sowie der Art ihrer Unfallbeteiligung zu machen bzw. zu ermöglichen, machen sich des Straftatbestandes des unerlaubten Entfernens vom Unfallort strafbar. Gesetzlich verankert ist das Delikt in § 142 des Strafgesetzbuches (kurz: StGB).

Umgangssprachlich wird der Tatbestand häufig auch als Unfallflucht oder Fahrerflucht bezeichnet. Doch was passiert eigentlich, wenn man Fahrerflucht begeht?

Welche Strafe droht einem Täter? Muss oder sollte ein Anwalt konsultiert werden, wenn eine Person Fahrerflucht begangen hat und eine Anzeige droht? Wird die Tat automatisch ins Führungszeugnis eingetragen? Die Antworten auf diese und weitere Fragen bekommen Sie in folgendem Ratgeber.

Video: Was gilt als Fahrerflucht?

In diesem Video erfahren Sie, wann von Unfallflucht die Rede ist und wie diese bestraft wird.
In diesem Video erfahren Sie, wann von Unfallflucht die Rede ist und wie diese bestraft wird.

Welche Strafe droht bei Fahrerflucht?

Wer nach einem Verkehrsunfall eine Fahrerflucht begangen hat, wird sich in der Regel die Frage stellen, welche Strafe nun zu erwarten ist. Ein Blick in § 142 StGB verrät, dass sich der Strafrahmen hier auf eine Geld- oder Freiheitsstrafe beläuft. Letztere wiederum kann bis zu drei Jahre verhängt werden.

Bei dem Tatbestand handelt es sich folglich um ein Vergehen. Bei einem solchen liegt der Mindeststrafrahmen unterhalb einer einjährigen Haftstrafe.

Anzeige wegen Fahrerflucht: Brauche ich einen Anwalt?

Wird Fahrerflucht begangen und die Behörden leiten ein entsprechendes Ermittlungsverfahren ein, stellt sich die Frage, ob anwaltlicher Rat sinnvoll ist oder ob das Verfahren im Alleingang bestritten werden sollte.

Einen fachkundigen Rechtsanwalt zu konsultieren kann sich hierbei als durchaus sinnvoll erweisen. Immerhin ist er im Bilde über die geltenden Gesetze und über die herrschende Rechtsprechung. Ferner kann ein Anwalt Akteneinsicht beantragen und eine bestmögliche Verteidigungsstrategie erarbeiten. Wer Fahrerflucht begangen hat, sollte dies keineswegs auf die leichte Schulter nehmen. Hierbei handelt es sich nicht um ein Kavaliersdelikt. Vielmehr können empfindliche Strafen drohen.

Fahrerflucht begangen: Wird dies im Führungszeugnis eingetragen?

Wer Fahrerflucht begangen hat, muss nicht zwangsläufig mit einer Eintragung im Führungszeugnis rechnen.
Wer Fahrerflucht begangen hat, muss nicht zwangsläufig mit einer Eintragung im Führungszeugnis rechnen.

Von Interesse ist für die Täter besagter Straftat ferner die Frage, ob Fahrerflucht ins Führungszeugnis eingetragen wird. Gemäß § 32 Absatz 2 Nummer 5 des Bundeszentralregistergesetzes (kurz: BZRG) gilt diesbezüglich Folgendes: Eingetragen werden nur Verurteilungen zu Geldstrafen von 90 Tagessätzen oder höher bzw. zu Freiheitsstrafen ab drei Monaten.

Eine Ausnahme von dem Grundsatz gilt, wenn bereits Eintragungen im Führungszeugnis enthalten sind. Ist dies der Fall, wird auch eine mildere Strafe mit aufgenommen.

Wer Fahrerflucht begangen hat, kann also grundsätzlich einen entsprechenden Eintrag erwarten, muss dies aber nicht zwingend. Wie streng oder mild eine Tat bewertet wird, liegt im richterlichen Ermessen. Hierbei werden umfassend die Umstände der Tat berücksichtigt, die Vorstrafen des Betroffenen und vieles mehr. Ebenfalls von Relevanz ist das Verhalten des Täters nach der Tat.

Wer beispielsweise nach einem Unfall Reue zeigt und/oder sich bei seinem Opfer entschuldigt wird in der Regel milder bestraft als ein uneinsichtiger Täter, dem sein Verhalten gleichgültig ist.

FAQ: Fahrerflucht begangen

Was kommt auf mich zu, wenn ich eine Fahrerflucht begangen habe?

Laut § 142 des Strafgesetzbuches (StGB) kann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren auf eine Fahrerflucht folgen.

Brauche ich einen Anwalt, wenn ich wegen Fahrerflucht angezeigt wurde?

Eine Anzeige wegen Fahrerflucht sollten Sie nicht auf die leichte Schulter nehmen. Daher kann es durchaus empfehlenswert sein, sich anwaltlichen Beistand zuzusichern.

Wird eine begangene Fahrerflucht im Führungszeugnis eingetragen?

Wann eine Fahrerflucht im Führungszeugnis eingetragen wird und wann nicht, lesen Sie hier.

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Über den Autor

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Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

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8 Kommentare zu “Fahrerflucht begangen: Was nun?

  1. Jessica

    Hallo.
    Ich bin 34 und Fahranfänger (habe seit Anfang 2016 meinen Führerschein)…
    Letztens bin ich im Wald eine serpentine hochwärts gefahren… in einer unübersichtlichen Kurve kam ein Radfahrer (sportrad) bergab auf der gegenfahrbahn (anscheinend recht schnelm und bremste und flog über seinen Lenker. Ich habe gleich angehalten kurz hinter der Kurve, dass weitere Autofahrer gleich sehen dass was passiert ist da der Mann direkt hinter der Kurve lag, warnblinker angestellt . Habe Handy gesucht aber nicht gefunden. Meine Tochter Ist gleich hin und wollte dem Herrn helfen. Er ist gleich aufgestanden und hat sich an die seite gesetzt. Habe ihn gefragt ob ich rtw, polizei oder sonst wen anrufen soll. Er sagte nein. Ich habe Autofahrer angehalten und gefragt ob sie ein funktionierendes Telefon dabei haben. Ein Pärchen sagte ja und kam gleich mit zum verletzten. Kurze Sätze hin und her . Die Dame fragte dann auch nochmal ob sie rtw oder so rufen soll, er sagte nein aber es wäre gut wenn ihn wer mit in den nächsten Ort (ich sage mal nicht welchen) nehmen könnte ins Krankenhaus (sie sagten ja aber nur wenn er sich sicher ist dass er ihnen nicht im Auto wegknickt) Wollte aber meine Nummer haben. Ich sagte erstmal nein wofür , er sagte er denkt ich wäre zu weit auf seiner Seite gewesen. Ich habe dann gesagt ok aber wie bekomme ich ihre Nummer,die Dame vom Pärchen das ich angehalten hatte sagte zu mir dass der herr sich dann schon bei mir melden würde. Ich so okeeee… Und habe meine Nummer und meinen Namen (buchstabiert) gegeben. In der zwischenzeit kam sogar mein mann zurück gefahren, der zwei autos weiter vor mir war. Und hat einiges miterlebt (also nicht erst zu dem Zeitpunkt). Na gut… sind dann alle gefahren. Der Herr hatte es eilig, kann ich auch verstehen… hatte einige Verletzungen durch seinen Flug -.-
    Montag wollte ich eigentlich eh im Krankenhaus anrufen und fragen ob ich denn was von dem Herren hören könnte. Aber Sonntag Abend hörte ich dann von verwandten dass eine Frau „mein Nachname“ mit kleinem weissen Auto gesucht würde (also ich) . Ich habe sofort bei der Polizei in „…“ angerufen und gesagt dass ich wohl gesucht werde. Die haben mir dann gesagt was passiert ist und dass ich die verursacherin gewesen sein soll.
    Tja leider hatte ich meine alte Nummer (die bis vor paar Wochen sogar noch umgeleitet wurde auf meine neue) angegeben gehabt und das aber nicht gemerkt. War ja selber durcheinander,habe schliesslich einen Mann über sein Rad fliegen sehen und meine 12 jährige Tochter dabei gehabt die eh sehr empfindlich zur Zeit ist. Habe dann natürlich, im Beisein meines Mannes wieder, am Telefon der Polizei meine aktuelle Nummer gegeben (mann hat diktiert) und andere Daten. Die haben es an die Polizei weiter geleitet die für meinen Wohnort zuständig ist. Diese rief mich dann heute an und sagte mir dass ich eine Anzeige wegen Fahrerflucht am „A….“ hätte und wegen rücksichtslosem fahren. Das sehe ich aber ganz anders. Der Herr war ja zu schnell und hat so gebremst dass er über seinen Lenker flog (keine Ahnung ob er keine Bremse hinten hatte oder so). Ich habe ja meinen Nachnamen sicher nicht buchstabiert um falsche Angaben zu machen… zumal ich die Schuld an seinem Unfall an seiner eigenen Fahrweise sehen würde.
    Kann mir wer was dazu sagen??

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Jessica,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher an einen Anwalt.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  2. Simone

    Ich hatte gerstern einen unfall und bin nach 20 Minuten warten gefahren die Polizei war bei mir und hat alles aufgenommen. Ich bin in den unterzucker gerasselt und habe ein parkendes Auto gerammt war aber so in Panik hab mich ins Auto gesetzt nach 20 Minuten und bin los gefahren. Was kann mich da erwarten?

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Simone,
      bei Fahrerflucht kann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren drohen. Wie hoch das Strafmaß genau ausfällt, hängt von den jeweiligen Umständen ab.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  3. Tanja

    Hallo.
    Ich habe in einer sehr engen Straße aus versehen ein parkendes Auto gestriffen. Ich hielt an, bei dem Auto hatte sich nur der seitenspiegel nach hinten geklappt und es waren keine weiteren Spuren zu sehen. Nur an meinem Auto sind Kratzer am Spiegel. Dadurch das ich mein Kind mit im Auto hatte, welches wieder starkes nasenbluten hatte, bin ich weiter gefahren. Im Nachhinein dachte ich mir das ich ja trotzdem meine Daten hätte da lassen können. Ich habe auch vergessen mir das Kennzeichen zu notieren.
    Meine fragen hierzu:
    Zählt es trotzdem als Fahrerflucht oder als Sachbeschädigung, da das andere Auto ja parkte?
    Was könnte mir für eine Strafe drohen?
    Danke im voraus.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Tanja,
      auch bei der Beschädigung eines parkenden Autos kann es sich um Fahrerflucht handeln. Dabei kann eine Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren drohen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

  4. Ibo

    Heute bin ich Auto gefahren dann hab ich gesehen das jemand verletzt wurde und da waren Polizei und Krankenwagen dann kam ein Polizist das ich umkehren soll, nach 2 min bin ich umkehrt.

    Ich habe mit den Polizist nicht gesprochen er hat mir den Handzeichen für umkehren gegeben.?

    Ist das Fahrerflucht? Bin Fahranfänger.
    Werde ich eine Strafe bekommen oder nicht?

    Ich hab kein Unfall verursacht.

    1. bussgeld-info.de

      Hallo Ibo,

      Ihren Schilderungen zufolge waren Sie an dem Unfall nicht beteiligt. In dem Fall können Sie auch keine Fahrerflucht begehen.

      Ihr Bussgeld-Info Team

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