Wer schon mal in einen Unfall verwickelt war, der weiß, dass es eine Vielzahl an Dingen zu regeln und zu beachten gilt. Neben dem ersten Schreck muss zunächst die Unfallstelle gesichert werden. Ferner ist dafür Sorge zu tragen, dass eventuell verletzte Personen medizinisch erstversorgt werden. Gegebenenfalls ist die Polizei zu informieren und schlussendlich gilt es, die entstandenen Schäden zu regulieren.
Nicht selten begehen Personen bei Verkehrsunfällen Fahrerflucht und verlassen den Unfallort, ohne dem Unfallgegner die eigenen Daten zu hinterlassen. Die Gründe dafür sind vielschichtiger Natur. Manch einer sieht sich vielleicht außerstande, besagte Abläufe zu regulieren oder hat Angst vor den Konsequenzen. Die übrigen Unfallbeteiligten stellen sich sodann die Frage, ob eine Anzeige wegen Fahrerflucht erstattet werden sollte und was das überhaupt bringt. Im Folgenden haben wir uns mit diesem Thema befasst.
Inhaltsverzeichnis
Video: Was gilt als Fahrerflucht?
Gesetzliche Grundlagen zur Fahrerflucht
Bevor wir uns dem Thema „Fahrerflucht und Anzeige“ widmen, wollen wir Ihnen zunächst einen groben Überblick zur Gesetzeslage geben. Der Tatbestand des unerlaubten Entfernens vom Unfallort (in der Umgangssprache oftmals als Fahrerflucht oder Unfallflucht bezeichnet), ist zunächst in § 142 Strafgesetzbuch (kurz: StGB) verankert. Der Tatbestand ist Teil des 7. Abschnittes zum StGB, welcher Straftaten gegen die öffentliche Ordnung normiert. Einem Täter droht hierbei eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.
Welche Konsequenzen hat eine Anzeige wegen Fahrerflucht für den Unfallverursacher?
Personen, Fahrerflucht begangen haben oder Opfer einer derartigen Tat sind, stellen sich zumeist die Frage: „Was passiert bei einer Anzeige wegen Fahrerflucht?“ Wenn Sie eine Fahrerflucht anzeigen, setzt sich automatisch ein sogenanntes Ermittlungsverfahren in Gang. Dieses stellt den ersten Abschnitt eines jeden Strafverfahrens dar. Innerhalb dieser Phase ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft, ob an den zur Anzeige gebrachten Vorwürfen etwas dran ist oder nicht. Dabei haben die Ermittlungsbehörden stets sowohl die belastenden als auch die entlastenden Umstände zu überprüfen.
Geht eine Anzeige wegen Unfallflucht bzw. Fahrerflucht bei der Polizei ein, so setzt sich diese automatisch mit der Staatsanwaltschaft in Verbindung. Nach dem sogenannten Legalitätsprinzip muss sodann ermittelt werden. Dies liegt also nicht im Ermessen der Ermittlungsbehörden, ob diese einem Anfangsverdacht nachgehen wollen oder nicht.
Gelangt die Staatsanwaltschaft zu der Auffassung, dass die Anzeige wegen Fahrerflucht unbegründet war, wird das Verfahren eingestellt. Verdichtet sich der Anfangsverdacht indes zu einem hinreichenden Tatverdacht, erhebt sie öffentliche Anklage.
Nach dem sich dann anschließenden Zwischenverfahren entscheidet das zuständige Gericht über die Eröffnung der Hauptverhandlung bzw. über eine eventuelle Verfahrenseinstellung. Am Ende einer Hauptverhandlung – und somit einer gerichtlichen Verhandlung – ergeht sodann eine entsprechende Gerichtsentscheidung.
Strafen für Fahrerflucht
Die Strafen für Unfallflucht sind in § 142 StGB festgelegt. Dort heißt es:
Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er
- zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder
- eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Wie kann ich eine Fahrerflucht als Geschädigter anzeigen?
Wenn Sie eine Anzeige wegen Fahrerflucht bei einem Parkschaden oder nach einem Unfall im laufenden Straßenverkehr erstatten wollen, bedarf es hierfür keiner besonderen Form. Sie können dies persönlich bei der Polizei tun, indem Sie dort vorsprechen und ihren Sachverhalt aufnehmen lassen oder aber in Form eines Online-Verfahrens. Zu diesem Zwecke haben die verschiedenen Polizeibehörden auf ihren Internetseiten Formulare bereitgestellt.
Muss immer das Opfer Anzeige nach der Unfallflucht erstatten?
Wenn der Geschädigte eine Fahrerflucht nicht polizeilich meldet, kann die Polizei grundsätzlich auch auf andere Weise Kenntnis über einen derartigen Sachverhalt erlangen, wodurch sich das Prozedere in gleicher Weise in Gang setzen würde. Bei einer entsprechenden Strafanzeige begünstigen Sie die Abläufe allerdings entscheidend.
Es ist also nicht vonnöten, dass Sie selbst der Geschädigte der Unfallflucht sind, um diese zur Anzeige zu bringen. Auch als Zeuge steht es Ihnen frei, einen beobachteten Sachverhalt bei der Polizei zur Anzeige zu bringen.Sollte indes gegen Sie eine Anzeige wegen Fahrerflucht laufen, kann Ihnen ein Anwalt mit Schwerpunkt Strafrecht oder Verkehrsrecht weiterhelfen.
FAQ: Anzeige wegen Fahrerflucht
Nein, Sie brauchen nicht zwingend das Kennzeichen, Sie können auch Anzeige gegen unbekannt erstatten.
Zum einen besteht auch ohne Kennzeichen des Schuldigen die Chance, dass die Polizei diesen ausfindig macht. Zum anderen können Sie unter Umständen Ihren Kaskoschutz verlieren, wenn Sie von einer Anzeige absehen.
Nein, auch wenn Sie lediglich Zeuge des Unfalls wurden, können Sie die Fahrerflucht zur Anzeige bringe.
Ich hatte einen Unfall und es war ganz einfach. Ich wartete eine Stunde und der Besitzer des Autos kam nicht. Ich hinterließ eine Nachricht und er rief mich nicht an. Also kam ich am nächsten Tag 24 Stunden früher zurück. Ich fand das Auto und rief die Polizei. Ich arbeite als Lieferfahrer. Ich konnte nicht lange warten und hatte zu Hause eine Notfallparty, also verließ ich den Unfallort.
Guten Tag,
eine Bekannte von mir hatte mit mein Auto eine Unfallflucht gebaut, und nach eine Woche hatte der gegner nur bei meine eigene Versicherung gemeldet ohne Anzeige bei Polizei erstatten,
die Frage ist , ob geht automatisch eine Anzeige bei Polizei ein , oder muss nicht unbedingt?
Weil schon meine Versicherung bestätigt, dass seine Schadenersatz bezahlen.
Jetzt ist 12 Tage vorbei aber keine Anzeige! Nur hatte der Gegner Gutachter Auftrag geschickt.
Vielen dank im Voraus für Ihre Hilfe.
Hallo mein parkendes Auto wurde angefahren und es ist ein Schaden am Stoßfänger Kotflügel und Motorhaube bzw sogar auch am Scheinwerfer entstanden. Dachdecker die auf dem Nachbargrundstück gearbeitet haben haben den fahrerflüchtigen dabei beobachtet wie er gegen mein Auto gefahren ist und einfach weiter gefahren ist ohne Bescheid zu geben und ich habe die Polizei gerufen. Kennzeichen und Fahrer wurden zwar durch die Polizei ermittelt, die vor Ort an meinem Auto durchgeführte Lackprobe ist aber nun nach 6 Wochen Wartezeit negativ. Die Polizei sagt also jetzt, dass der Unfallflüchtige nicht als Schuldiger geführt werden kann, da die Lackprobe nicht übereinstimmen würde. Ich stand selbst daneben, als die Beamten die Probe vom Lack genommen haben, es war dunkel, hier scheint also an der falschen Stelle der Lack entnommen worden zu sein, denn die Polizei teilte mir mit dass der angetroffene Fahrer bzw das Fahrzeug des Fahrers sehr wohl eine entsprechende Beschädigung an seinem Auto hatte als sie diesen aufsuchten. Der Unfallflüchtigen sagte allerdings er wisse von nichts, als die Beamten bei ihm waren.Die Polizisten sagten mir jetzt, dass derjenige dann bei der Staatsanwaltschaft nicht als Schuldiger geführt wird. Ich bin natürlich total entsetzt dass ich jetzt diesen Schaden habe und weiß nicht wie die Aussichten auf Erfolg vor Gericht sein werden. wenn ich jetzt einen Anwalt hinzuziehe. Eine Rechtsschutzversicherung habe ich nicht. Nun meine Frage: Wenn ich Zeugen habe und definitiv weiß welches Auto gegen mein Auto gefahren ist werde ich diesen Prozess definitiv gewinnen? Oder anders gefragt. Es sollte doch eigentlich klar sein das ich gewinne. Ich habe einen Zeugen und weiß wer gegen das Auto gefahren ist. Also die Frage ob ich als leidtragender den Schaden von der Versicherung des Unfallverursachers definitiv reguliert bekommen werde?
Hallo, ich habe heute von einer Geschädigten erfahren, dass ich ausversehen Fahrerflucht begangen habe, als ich beim parken gegen ihr Auto gekommen bin, sie hat die Anzeige aber nicht selber erstattet, Sondern ein Dritter, sie selber würde es sogar gerne privat handhaben, da es sich nur um eine kleine Delle im Kennzeichen handelt, kann man etwas tun, damit die Anzeige fallen gelassen wird?
Hallo,Ich habe heute eine zeige ich Auto Fluch nach Rückwert angestöpselt. Ich habe Rückwert aber hat nichts gemerkt das ich seine Auto erfasst. Meine Auto nach dem Arbeit sofort zu Polizei zu Anzeigen und dafür meine Auto hat nicht passiert, keine Kratzer oder sieht aus wie noch nicht passiert. Ich weiss nicht dass ich war oder seine Auto froher Unfall gehabt. Was soll ich tun?
Hallo Hoa,
in diesem speziellen Fall sollten Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht konsultieren. Dieser kann Ihre Situation am besten beurteilen und Ihnen sagen, wie jetzt vorzugehen ist.
Die Redaktion von bussgeld-info.de
Hallo Stefan W.,
sollte die Anzeige wegen Unfallflucht gegen Sie gerichtet sein, sollten Sie sich einen Anwalt für Verkehrsrecht nehmen. Nur dieser kann den Fall beurteilen und evtl. beeinflussen.
Ihr Bussgeld-Info Team
Guten Morgen,
Ich war auf den Weg zur Arbeit und wurde von einem Fahrzeug angefahren beim Überqueren einer Nebenstraße.
Ich habe mir das Kennzeichen gemerkt und eine Zeugin habe ich auch.Mir selber ist nichts passiert und meine Schuhe sind nicht beschädigt.
Soll trotzdem zur Polizei gehen und eine Anzeige aufgeben,weil der Fahrer nicht reagiert hat und einfach weiter gefahren ist?
Wie wird die Polizei handeln und was wird auf den Fahrer zukommen?
Hallo Lea,
ob Sie eine Anzeige erstatten wollen, liegt bei Ihnen. Bei einer Verurteilung wegen Fahrerflucht droht dem Betroffenen eine Freiheits- oder Geldstrafe.
Ihr Bußgeld-Info Team
Hallo, ich war an meinem Arbeitsplatz neben einem Transit geparkt, der Transitfahrer, als er den Park verlassen will, dreht das Lenkrad ganz nach links, wo das Ende des Transits mit meinem Auto kollidiert und den Kotflügel zerstört und beides Türen. Er ist ich. Er hat mir gesagt, dass er mein Auto repariert und ich habe die Polizei nicht informiert, aber nach drei Wochen sagte er, dass er keine Entschädigung zahlen würde. Jetzt kann ich von ihm eine Entschädigung bekommen, oder bitte helfen Sie mir.
Danke
Ibrahim
Ich habe letztens vorsätzlich mit suizidaler Absicht ein Auto gegen einen Baum gesetzt. Habe überlebt und das Fahrzeug allerdings verlassen. Bin dann zu Bekannten, von den ich mich dann zur Polizei habe bringen lassen. Sitze jetzt erstmal in einer geschlossenen Psychiatrie, habe danach wohl aber einen Gerichtsfall zu erwarten. Niemand ist verletzt worden, nur das Fahrzeug ist im Eimer. Mit welchen Strafen habe ich zu rechnen?
Hallo Anonym,
in Ihrem Fall liegt, wenn dann, eine „Fahrerflucht am Baum“ vor. Wie dies sanktioniert ist, ist vom Fall zu Fall verschieden. Im Zweifelsfall können Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht konsultieren.
Ihr Bussgeld-Info Team
Hallo,
ich wurde kurz vor Weihnachten ein Opfer von Fahrerflucht. Allerdings hat ein Zeuge die Polizei informiert und diese hat auch das Kennzeichen des Unfallverursachers. Mir als Opfer wurde lediglich ein Kärtchen der Polizei im Briefkasten hinterlassen. Nun erhalte ich von der Polizei allerdings keine Informationen zum Unfallhergang oder sonstiges. Bezüglich meines Schadens, welcher so erheblich ist, dass ich dir Autotüre nur noch sehr schwer aufbekomme, wurde mir die Auskunft gegeben ich solle den Schaden richten lassen „es würde schon irgendwer den Schaden zahlen“ sprich die Versicherung des Gegeners. Nun bin ich allerdings dessen ziemlich beunruhigt, da ich selbstredend den Schaden nicht selbst begleichen möchte. Was kann und soll ich nun tun? Über Hilfe wäre ich dankbar.
Hallo Chrissy,
wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt für Verkehrsrecht. Wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.
Ihr Bussgeld-Info Team