Ein Verstoß gegen die Vorschriften in Bezug auf Alkohol am Steuer unter 21 Jahren kann folgende Konsequenzen haben:
Verstoß | Sanktion | Punkte | FahrverbotFVerbot |
---|---|---|---|
als unter 21-Jährige/r 0,0 Promillegrenze missachtet bei (weniger als 0,5 Promille) | 250 € | 1 | |
Dadurch den Verkehr gefährdet | Führerscheinentzug, Geld- oder Freiheitstrafe | 3 | |
0,5 Promillegrenze das erste Mal missachtet | 500 € | 2 | 1 Monat1 M |
0,5 Promillegrenze zweites Mal ignoriert | 1.000 € | 2 | 3 Monate3 M |
0,5 Promillegrenze drei oder mehrmals missachtet | 1.500 € | 2 | 3 Monate3 M |
Mit einem Wert von 1,1 Promille oder mehr gefahren | Freiheits- oder Geldstrafe je nach Schwere der Tat | 3 |
Null-Promille-Grenze: Alkohol am Steuer sollte unter 21 kein Thema sein
Inhaltsverzeichnis
Alkohol am Steuer ist in Deutschland eine der häufigsten Unfallursachen, insbesondere auch unter jungen Autofahrern. Daher hat der Gesetzgeber für diese Gruppe eine Null-Promille-Grenze festgelegt. Seit 2007 gilt, dass Alkohol am Steuer unter 21 Jahren komplett verboten ist.
Dass die Fahrtüchtigkeit unter Alkoholeinfluss eingeschränkt ist, sollte jedem klar sein. Zumal dieses Thema auch in der Fahrschule meist ausführlich behandelt wird. Dennoch scheinen sich junge Autofahrer meist nicht bewusst zu sein, dass für sie besondere Regelungen diesbezüglich gelten.
Welche Konsequenzen muss ein Fahrer befürchten, wenn er mit Alkohol unter 21 Jahren im Auto erwischt wird? Gibt es verschiedene Regelungen für die Probezeit und außerhalb dieser? Wie sieht die gesetzliche Grundlage aus? Der nachfolgende Ratgeber geht auf diese und weitere Fragen zum Thema ein.
Promillegrenze für Fahrer unter 21 Jahren
Bei der Geburtstagsfeier mit einem Glas anstoßen oder das Bier bei der Party annehmen, sind Gedanken, die für junge Autofahrer und Fahranfänger keine Rolle spielen. Für sie gilt ein absolutes Alkoholverbot, wenn sie sich hinters Steuer setzen wollen.
Die gesetzliche Grundlage für das Verbot von Alkohol am Steuer unter 21 ist im Straßenverkehrsgesetz (StVG) zu finden. In § 24c StVG wird diesbezüglich Folgendes festgelegt:
(1) Ordnungswidrig handelt, wer in der Probezeit nach § 2a oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr alkoholische Getränke zu sich nimmt oder die Fahrt antritt, obwohl er unter der Wirkung eines solchen Getränks steht.
(2) Ordnungswidrig handelt auch, wer die Tat fahrlässig begeht.
(3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Diese Regelung gilt also für alle Verkehrsteilnehmer unter 21 Jahren, egal ob sie sich in der Probezeit befinden oder diese bereits hinter sich haben. Das heißt, der Genuss von Alkohol ist auch nach der Probezeit unter 21 Jahren ausgeschlossen, wenn mit dem Auto gefahren werden soll.
Mit welchen Sanktionen ist bei Alkohol am Steuer unter 21 Jahren zu rechnen?
Sich unter Alkohol- oder Drogeneinfluss hinters Steuer zu setzen, hat Konsequenzen. Entweder führt die Fahruntüchtigkeit im schlimmsten Fall zu einem Unfall oder der Fahrer wird bei seiner Alkoholfahrt von der Polizei erwischt.
Dass Alkohol am Steuer auch unter 21 Jahren zu Sanktionen in Form eines Bußgeldbescheids und sogar Strafen führen kann, sollte dabei jedem klar sein.
Werden Fahrer unter 21 Jahren mit Alkohol am Steuer erwischt, gilt ein Wert unter 0,5 Promille als Ordnungswidrigkeit und wird üblicherweise mit einem Bußgeld in Höhe von 250 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet. Ein Fahrverbot ist hier eher nicht anzunehmen. Liegt der Wert zwischen 0,5 und 1,0 Promille ist es ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit. Befinden sich Betroffene in der Probezeit, drohen hier weitere Konsequenzen, wie die Verlängerung dieser und die Teilnahme an einem Aufbauseminar.
Video: Alkohol am Steuer – was droht?
FAQ: Alkohol am Steuer unter 21
Nein. Unter 21 Jahren ist es nicht gestattet, vor dem Autofahren Alkohol zu konsumieren. Dies gilt übrigens auch für 21-jährige Fahrer, die sich nicht mehr in der Probezeit befinden.
Halten Sie sich unter 21 Jahren nicht an die Alkoholgrenze von 0,0 Promille, droht Ihnen mindestens ein Bußgeld von 250 Euro. Zusätzlich erhalten Sie einen Punkt in Flensburg.
Befinden Sie sich als unter 21-jähriger Fahrer noch in der Probezeit und werden mit Alkohol am Steuer erwischt, wird dies als A-Verstoß gewertet. Dieser führt zu einer Probezeitverlängerung auf insgesamt vier Jahre sowie der Anordnung, an einem Aufbauseminar teilzunehmen.