Wer sich schon einmal mit rechtlichen Ansprüchen wegen Verletzungen nach einem Unfall auseinandergesetzt hat, der weiß, wie vielfältig solche sein können. Kaum ein Nicht-Jurist behält hier noch den Überblick: Wer bekommt was von wem und wofür eigentlich? Und was muss der Versicherung gemeldet werden? Nicht selten fällt in diesem Kontext neben der Frage nach Schadensersatz wegen der beschädigten Fahrzeuge auch der Begriff des Schmerzensgeldes.
Was genau ersetzt diese Schadensposition? Und wie sieht es eigentlich mit einem Anspruch auf Schmerzensgeld nach einem Motorradunfall aus? Steht dem Unfallopfer ein solches zu? Gibt es eine Schmerzensgeldtabelle? Im folgenden Ratgeber haben wir uns dem Thema „Schmerzensgeld nach einem Motorradunfall“ gewidmet und Ihnen einige lesenswerte Informationen zusammengestellt.
Inhaltsverzeichnis
Was ersetzt das Schmerzensgeld?
Bevor wir uns der Frage nach Ansprüchen auf ein Schmerzensgeld nach einem Unfall mit dem Motorrad im Speziellen widmen, wollen wir Ihnen kurz erläutern, was unter dieser Schadensposition überhaupt zu verstehen ist.
Das Schmerzensgeld findet seine gesetzliche Grundlage in § 253 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (kurz: BGB). Mit ihm soll nicht etwa ein Ausgleich für einen entstandenen Vermögensschaden geschaffen werden, sondern ein solcher für immaterielle Schäden. Als klassisches Beispiel sei hier der körperliche Schmerz zu nennen. Wer einen solchen erfährt, erleidet (von ärztlichen Behandlungskosten mal abgesehen) keinen geldwerten Nachteil. Diesem Problem hat der Gesetzgeber Rechnung getragen, indem er das Schmerzensgeld einführte.
Gibt es Schmerzensgeld nach einem Motorradunfall?
Nicht nur Unfälle mit dem Pkw oder mit dem Fahrrad können derartige Schmerzensgeldansprüche auslösen. Auch nach einem Motorradunfall können Betroffene durchaus über das Begehren eines Schmerzensgeldes nachdenken. Leider schützt ein Helm nicht immer und vor jeder Art Verletzung.
Voraussetzung ist dabei mitunter, dass derjenige an körperlichen (oder psychischen) Verletzungen leidet, die ihm aufgrund der Handlung eines Dritten entstanden sind. Nicht von Entscheidung ist dabei, ob dies in vorsätzlicher oder fahrlässiger Art und Weise geschehen ist.
Deshalb kommt ein Schmerzensgeld nach einem Motorradunfall ebenso in Betracht wie nach einer Körperverletzung, bei der einer Person mit Wissen und Wollen Schaden zugefügt wird.
Wie hoch ist das Schmerzensgeld nach einem Motorradunfall?
Viele Unfallopfer stellen sich natürlich die Frage, in welcher Höhe sie ein Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall mit dem Motorrad verlangen können. Die Antwort lautet hier: Es kommt auf den Einzelfall an.
Pauschal kann diese Frage keineswegs beantwortet werden, denn ein Schmerzensgeldanspruch bemisst sich mitunter am Ausmaß der Verletzungen und Schmerzen. Erleidet der Betroffene beispielsweise dauerhafte Schäden wie den Verlust eines Körperteils oder eine Lähmung, so ist der Anspruch freilich höher als wenn er einen gestauchten Knöchel davonträgt.
Auch von Erheblichkeit in Bezug auf die Höhe vom Schmerzensgeld nach einem Motorradunfall sind die konkreten Umstände der Verletzungshandlung. Welche Gesinnung auf Seiten des Schädigers lag – Vorsatz oder Fahrlässigkeit – gilt es stets in die Berechnungen einzubeziehen. Wer eine Person bewusst körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, muss mit einer entsprechend höheren Ersatzleistung rechnen als jemand, der einen Schaden versehentlich herbeigeführt hat.
Urteile zum Schmerzensgeld nach einem Motorradunfall
Folgender Tabelle können Sie Beispiele gerichtlicher Entscheidungen entnehmen, bei denen über einen Anspruch auf Schmerzensgeld nach einem Motorradunfall entschieden wurde.
Verletzung | Schmerzensgeld nach Motorradunfall | Gericht, Jahr, Az. |
---|---|---|
Mittelhandfraktur, Rippenbruch, Hüftgelenksprellung | 3.000 € | OLG Koblenz, 2011, 12 U 1529/09 |
Riss von Leber und Gallenblase | 200.000 € | OLG Coburg, 2005, 12 O 901/04 |
Schwere Verletzung von Kniegelenk und Kniescheibe | 14.000 € | OLG Brandenburg, 2009, 12 U 29/09 |
Beckenring- und Symphysensprengung, Rippenserien- und Ellenbogenfraktur, Schlüsselbeinbruch, Acromionfraktur, Lungencontusion, Kniegelenksdistorsion mit Ergussbildung, Hodencontusion, Neuropathie des rechten Armes, erektile Dysfunktion, Schmerzen beim Geschlechtsverkehr | 50.000 € | OLG Hamm, 2013, I – 13 U 156/11 |
Distale Unterschenkelamputaion infolge schwerer Fußverletzung | 45.000 € | OLG Nürnberg, 2013, 3 U 1897/12 |
FAQ: Schmerzensgeld nach einem Motorradunfall
Verletzungen, die Sie im Zuge des Zusammenstoßes erlitten haben, können einen Anspruch auf Schmerzensgeld gegenüber dem Unfallverursacher rechtfertigen.
Bei der Bemessung ist grundsätzlich die Verletzungen sowie die Umstände des Unfalls zu berücksichtigen, daher sind pauschale Aussagen nicht möglich. Zur groben Orientierung können Sie diese Schmerzensgeldtabelle zurate ziehen.
Unter Umständen kann der Verzicht auf Schutzkleidung zu einer Mitschuld führen. In der Regel geht dies dann auch mit einem geringeren Schmerzensgeld einher.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich bin zufällig auf ihre Internetseite gestoßen, weil ich mich um meine Rechte erkundigen wollte.
Mein Name ist Ole und ich hatte einen schweren Motorradunfall, bei dem ich von einem Auto übersehen wurde. Es wurde festgestellt, dass der Unfallverursacher die volle Schuld an dem Unfall trägt.
Ich habe bei dem Unfall schwere Verletzungen davongetragen.
Mein Fuß wurde stark verletzt, ich trug einen Oberschenkelhalsbruch, einige Prellungen, eine Knieverletzung, sowie einige kleinere Verletzungen davon.
Ich befinde mich momentan noch im Krankenhaus und kann voraussichtlich erst in einem Monat selbst den Weg in eine Anwaltskanzlei antreten. Voraussichtlich kann ich erst in drei Monaten wieder richtig laufen.
Nun ist meine Frage inwiefern man oder ob man überhaupt Schmerzensgeld verlangen kann?
Ich würde mich sehr über eine Rückmeldung freuen.
Mit freundlichen Grüßen,
Ole
Hallo Ole,
Ihren Schilderungen zufolge dürfte ein Anspruch auf Schnmerzensgeld vermutlich bestehen. Bzgl. der Höhe können wir Ihnen jedoch leider keine näheren Details nennen. Insoweit sollten Sie sich gedulden, bis Sie die Zeit und Kraft finden, einen Rechtsanwalt aufzusuchen.
Ihr Bussgeld-Info Team