Fahranfänger befinden sich nach dem Erwerb des Führerscheins für zwei Jahre in der Probezeit. Während dieser Zeit gelten besondere gesetzliche Regelungen, an die sich Führerscheinneulinge immer halten müssen. Wird gegen diese verstoßen, müssen Fahranfänger neben einen Bußgeldbescheid auch mit einer Probezeitverlängerung rechnen.
Doch ab wann droht eine Probezeitverlängerung eigentlich und wie lange kann eine solche Verlängerung andauern? Diese Fragen stellen sich oft dann, wenn ein Fahranfänger z. B. zu schnell gefahren ist oder ein Knöllchen wegen falschen Parkens erhalten hat. Spielen verhängte Bußgelder und Punkte in Flensburg eine Rolle für die Verlängerung?
Für welche Verstöße mit einer Probezeitverlängerung beim Führerschein zu rechnen ist, welche Auswirkungen das haben kann und wie die rechtlichen Grundlagen hierfür aussehen, betrachtet der nachfolgende Ratgeber näher.
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Probezeitverlängerung
Begehen Fahranfänger einen Verstoß der Kategorie A oder zwei Verstöße der Kategorie B, wird die Probezeit von zwei auf insgesamt vier Jahre verlängert.
Eine Probezeitverlängerung geht stets mit der Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar einher.
Nein, eine Verlängerung der Probezeit kann nur einmal vorgenommen werden.
Darf und kann die Probezeit verlängert werden?
Im Verkehrsrecht schreibt das Straßenverkehrsgesetz (StVG) laut § 2a Absatz 1 vor, das beim ersten Erwerb eines Führerscheins eine Probezeit abzuleisten ist. Diese beträgt üblicherweise zwei Jahre. Wie bereits erwähnt gelten während dieses Zeitraums besondere Regeln, wie zum Beispiel die Null-Promillegrenze.
Diese Probezeitverlängerung beträgt dann weitere zwei Jahre, sodass sich die Probezeit auf insgesamt vier Jahre beläuft. Folgen in dieser Zeit weitere schwerwiegende Verstöße gegen die Verkehrsregeln kann dies dann neben einem Aufbauseminar auch den Verlust des Führerscheins für mindestens sechs Monate bedeuten.
Doch nicht jeder Verstoß hat gleich zwei weitere Jahre Probezeit zur Folge. Also ab wann wird die Probezeit dann überhaupt verlängert?
Probezeitverlängerung beim Führerschein: Ab wann droht sie?
Während der Probezeit werden Verstöße in zwei verschiedene Kategorien unterteilt. Dies erfolgt auf Grundlage der Anlage 12 zu § 34 Absatz 1 Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Demnach gibt es schwerwiegende und weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen.
Ersteres wird auch als A-Verstoß und Letzteres als B-Verstoß bezeichnet. In der Regel fallen Ordnungswidrigkeiten wie eine unzureichende Ladungssicherung, ein abgefahrene Reifen oder falsches Parken unter die B-Verstöße. Geschwindigkeitsüberschreitungen, Missachtungen der Vorfahrt oder einer roten Ampel sowie Alkohol am Steuer gelten hingegen als A-Verstöße. Während Ordnungswidrigkeiten der B-Kategorie nur die Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog nach sich ziehen (sofern es sich etwa um den ersten B-Verstoß handelt), haben Verstöße und Straftaten der A-Kategorie auch immer eine Probezeitverlängerung zur Folge.
Wann verlängert sich die Probezeit nun genau? Die ist bereits beim ersten A-Verstoß der Fall. Auch wer wiederholt mit B-Verstößen auffällt, muss sich bei der Probezeit für den Führerschein mit einer Verlängerung abfinden. Ab dem zweiten B-Verstoß müssen Verkehrssünder also zwei weitere Jahre die besonderen Regelungen der Probezeit beachten.
Führerschein und Probezeit: Eine Verlängerung hat Folgen
Ein A- oder zwei B-Verstöße führen nicht nur zur Probezeitverlängerung für Fahranfänger, sondern auch zur Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar. Dieses verursacht Kosten, die die Fahrer selbst zahlen müssen.
Die rechtliche Grundlage hierfür findet sich im § 35 FeV. Demnach besteht ein Aufbauseminar aus vier Sitzungen inklusive einer Fahrprobe. Führerscheinneulinge sollen in diesen Sitzungen für ihr Verhalten und die Verkehrsregeln sensibilisiert werden, so dass sie ihr Verhalten entsprechend ändern können.
Geschieht die Verlängerung der Probezeit aufgrund von Alkohol oder Drogen am Steuer, benötigen die Teilnehmer eine Bescheinigung für das Besuchen eines besonderen Aufbauseminars. Diese ist dann der Fahrerlaubnisbehörde innerhalb einer festgelegten Frist vorzuzeigen.
Kann mann die probezeit verlengerüng umgehen und auch fahrverbot?