Behindertenfahrzeuge: Mobil trotz Beeinträchtigung

Behindertenfahrzeuge verhelfen vielen Menschen zu mehr Mobilität.
Behindertenfahrzeuge verhelfen vielen Menschen zu mehr Mobilität.

Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen möchten dennoch mobil und selbstständig unterwegs sein. Sich unabhängig und selbstbestimmt bewegen zu können, ist eines der essentiellen Bedürfnisse. Behindertenfahrzeuge, oder besser ein behindertengerechtes Auto, tragen viel dazu bei, dass Menschen mit Handicap am alltäglichen Leben teilnehmen können.

Mobilität kann auf vielen Wegen erreicht werden. Ein Rollstuhl oder Handfahrrad sind hier nur einige zu benennende Möglichkeiten. Ein angepasstes oder umgebautes Auto stellt für behinderte Menschen noch einen weiteren Schritt in Richtung Selbstständigkeit dar.

Welche Varianten es gibt, einen PKW für Behinderte anzupassen, welche rechtlichen Grundlagen es bei einem solchen Umbau zu beachten gilt und ob es finanzielle Unterstützung gibt, beantwortet der nachfolgende Ratgeber.

Autofahren mit Behinderung: Ein Grundrecht?

Das Autofahren mit einer Behinderung unterliegt gesetzlichen Vorgaben bezüglich der Fahrtauglichkeit.
Das Autofahren mit einer Behinderung unterliegt gesetzlichen Vorgaben bezüglich der Fahrtauglichkeit.

Die Gleichstellung von behinderten und nicht behinderten Menschen ist gesetzlich verankert. Dies betrifft auch die Teilnahem am Straßenverkehr. Die Bundesregierung hat zudem auch die Charta der Vereinten Nationen über die Rechte der Menschen mit Behinderungen unterzeichnet, welche die Unterzeichner verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, die die persönliche Mobilität sicherstellen.

Um sicher zu gehen, dass die Fahrtauglichkeit auch gewährleistet und der Straßenverkehr nicht gefährdet ist, müssen beeinträchtigte Fahrer und auch die jeweiligen Behindertenfahrzeuge bestimmte Anforderungen erfüllen.

Fahrer mit Handicap, die Fahrzeuge führen möchten, benötigen neben dem Führerschein auch ein Eignungsgutachten. Dieses weist nach, dass die Verkehrsteilnehmer körperlich in der Lage sind, am Verkehr teilzunehmen. Je nach der vorhandenen Beeinträchtigung, sind bestimmte Gutachten und Nachweise zu erbringen.

Zu diesen können unter anderem folgende gehören:

  • ein medizinisch-psychologisches Gutachten
  • ein ärztliches Gutachten
  • ein Eignungsgutachten eines Sachverständigen zum Führen eines Kraftfahrzeuges
  • ein Gutachten nach § 11 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) sowie eine Fahrprobe
Die rechtliche Grundlage bildet hier die Fahrerlaubnisverordnung (FeV), welche die Zulassung von Personen für das Führen von Kfz regelt. In § 2 FeV wird unter anderem festgelegt, dass Verkehrsteilnehmer dafür sorgen müssen, dass sie andere nicht gefährden. Dazu gehören die zu erbringenden Nachweise der Fahrtauglichkeit sowie auch das Fahrzeug so an die Beeinträchtigung anzupassen, dass eine gefahrlose Teilnahme am Straßenverkehr möglich ist.

Das Bundesministerium für Verkehr hat entsprechende Richtlinien herausgegeben, die eine Beurteilung der Fahreignung vereinheitlichen und an die sich Gutachter halten müssen. Diese Richtlinien sowie die Vorgaben im Anhang 3 der Zweiten EU-Führerscheinrichtlinie definieren für Krankheitsbilder und Beeinträchtigungen Mindestanforderungen, die es zu erfüllen gilt, um am Straßenverkehr eigenständig teilnehmen zu können.


Die Vorschriften der FeV legen diesbezüglich auch fest, dass Beschränkungen beim Führen eines Kfz, also beim Autofahren mit einer Behinderung, auf der Rückseite des Führerscheins eingetragen werden müssen. Hierfür ist die Spalte 12 vorgesehen, in der bestimmte Schlüsselzahlen hinterlegt werden.

Anpassungen am Behindertenwagen eintragen lassen oder nicht?

Umbauten für ein behindertengerechtes Auto sollten in einer Fachwerkstatt vorgenommen werden.
Umbauten für ein behindertengerechtes Auto sollten in einer Fachwerkstatt vorgenommen werden.

Da Fahrer selbst dafür verantwortlich sind, dass sie gefahrlos am Straßenverkehr teilnehmen können, wäre nach § 2 FeV eine eigenverantwortliche Anpassung möglich. Ohne eine Eintragung der Umbauten liegt jedoch keine amtliche Anerkennung vor. Dies kann bei einem Unfall zu Problemen führen, wenn die Versicherung z. B. aufgrund dessen die Zahlung verweigert.

Daher ist es zu empfehlen, dass betroffene Fahrer sich bei der Fahrerlaubnisbehörde melden und Anpassung an ihren Behindertenfahrzeug eintragen lassen.

Exkurs: Trotz Behinderung die Fahreignung nachweisen

Hier ist § 11 Absatz 4 FeV von Bedeutung. Dieser besagt Folgendes:

Die Beibringung eines Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr kann zur Klärung von Eignungszweifeln für die Zwecke nach Absatz 2 angeordnet werden,

  1. wenn nach Würdigung der Gutachten gemäß Absatz 2 oder Absatz 3 ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers zusätzlich erforderlich ist oder
  2. bei Behinderungen des Bewegungsapparates, um festzustellen, ob der Behinderte das Fahrzeug mit den erforderlichen besonderen technischen Hilfsmitteln sicher führen kann.
Ein Gutachten zum Nachweis eines sicheren Führens von einem Behindertenfahrzeug kann demnach auch angeordnet werden. Oftmals findet dies als Fahrprobe mit dem Behindertenauto in Begleitung des Gutachters statt. Ist diese Prüfung erfolgreich, werdend die Anpassungen in Form von Schlüsselzahlen in den Führerschein eingetragen.

Behindertengerechte Fahrzeuge: Welche Möglichkeiten gibt es?

Im allgemeinen Sprachgebrauch werden als Behindertenfahrzeuge jegliche fahrbare Mobilitätshilfen für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen bezeichnet. Das kann ein Elektro-Rollstuhl, ein Handfahrrad oder ein umgebautes Auto sein. In der Regel sind es jedoch Kfz, die spezifisch auf die Bedürfnisse der behinderten Person angepasst wurden.

Um ein Kfz für Behinderte anzupassen, ist eine Beratung im Vorfeld ratsam.
Um ein Kfz für Behinderte anzupassen, ist eine Beratung im Vorfeld ratsam.

Um selbstständig mobil mit einer Behinderung sein zu können, müssen in vielen Fällen die Fahrzeuge individuell umgebaut werden. Hierfür gibt es unterschiedliche Möglichkeiten und Wege, daher ist es immer ratsam, sich im Vorfeld zu informieren und beraten zu lassen. Spezialisierte Autohändler, Firmen für die Umrüstung und auch die Autohersteller sind dann der richtige Ansprechpartner.

Ein für die Massen produziertes Auto stellt für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen oftmals ein nicht zu überwindendes Hindernis dar. Fehlende Gliedmaßen, Lähmungen oder auch eine unterdurchschnittliche Körpergröße können die Bedienung des Wagens fast unmöglich machen. Durch technische Neurungen und Entwicklungen in den letzten 30 Jahren sind vielfältige Anpassungen möglich geworden, die ein Auto zu einem sicheren Behindertenfahrzeug machen. So sind nicht nur besondere Einbauten für den ein Ein- und Ausstieg von Rollstuhlfahrern machbar, sondern es können auch spezielle Lenk- und Fahrassistenzsysteme sowie Sitzerhöhungen in das Fahrzeug integriert werden.

Fahrzeuge für Behinderte können so, wie zuvor erwähnt, individuell den Bedürfnissen der jeweiligen Nutzer oder Beifahrer angepasst werden.

In der Regel werden bei einem solchen Umbau oder Anpassung Zusatzelemente an den vorhandenen Standardeinrichtungen angebracht. Üblicherweise bleiben die ursprünglichen Funktionen erhalten, sodass beispielsweise die Nutzung der Behindertenfahrzeuge auch durch andere möglich ist und der Wiederverkaufswert nicht beeinträchtigt wird.

Wird ein Kfz für Behinderte umgebaut oder angepasst, ist es ratsam dies in einer Fachwerkstatt oder bei einem dafür spezialisierten Betrieb durchführen zu lassen. Diese haben die notwendige Kenntnis in Bezug auf die Funktionsweise des Fahrzeugs sowie der neuen Elemente und können diese sicher einbauen.

Darüber hinaus besteht auch immer öfter die Möglichkeit, bei den Autoherstellern einen angepassten Neuwagen zu erwerben.


Fahrer mit körperlichen Beeinträchtigungen sollten sich vor einer Umrüstung oder dem Kauf überlegen, welche Ansprüche die Behindertenfahrzeuge erfüllen sollen. Dazu gehört auch, zu klären, wie viel Platz benötigt wird, von wem der Wagen genutzt werden soll und ob das vorhandene Fahrzeug für eine Anpassung überhaupt geeignet ist.

Verschiedene Varianten der Anpassung für Behindertenfahrzeuge

Behinderten kann ein Auto, was auf sie zugeschnitten ist, das Leben erleichtern.
Behinderten kann ein Auto, was auf sie zugeschnitten ist, das Leben erleichtern.

Je nach Art der Beeinträchtigung steht Behinderten ein Auto auf unterschiedliche Art zur Verfügung. So können Anpassungen das selbstständige Fahren ermöglichen oder das Fahrzeug so ausstatten, dass Menschen mit einem Handicap als Beifahrer am Straßenverkehr teilnehmen können.

Neben den eigentlichen Umbauten am Wagen sind auch technische und elektronische Anpassungen geeignet aus Autos Behindertenfahrzeuge zu machen. Nachfolgend sind die gängigsten Arten von Anpassungen aufgeführt.

Anpassungen bei Behinderungen der unteren Gliedmaßen

Liegen Beeinträchtigungen der unteren Gliedmaßen vor, ist es zum Beispiel möglich, die Gas- und Bremspedale durch das Anbringen von Vorrichtungen auf Handbetrieb umzustellen. Wenn es die Körpergröße vorher unmöglich machte, die Pedale zu bedienen, ist eine solche Anpassung eine gute Option, um Autofahren zu können.

So kann ein Auto mit Handgas, Handbremse und anderen handbetriebenen Elementen ausgestattet werden, die sich dann auf Höhe des Lenkrads befinden und so voll nutzbar sind.

Ist nur ein Bein beeinträchtigt, kann auch eine Verlegung der Pedale oder der Tausch in eine automatische Kupplung vorgenommen werden. Für einige Behindertenfahrzeuge kann auch der Wechsel zu einem Automatikgetriebe in Betracht kommen, wenn die Kfz dafür geeignet sind.

Für Fahrer, die die Pedale aufgrund der Körpergröße nicht richtig erreichen können, besteht außerdem die Option sogenannte Auf- oder Vorsatzpedale zu montieren. Diese werden entweder direkt auf dem eigentlichen Pedal angebracht oder an einem Querträger befestigt, der mit Schubstangen mit den Pedalen verbunden ist.

Anpassungen bei Beeinträchtigungen der oberen Gliedmaßen

Bedienelemente können in einem Auto für Behinderte anders angeordnet werden.
Bedienelemente können in einem Auto für Behinderte anders angeordnet werden.

Können Autofahrer das reguläre Lenkrad aufgrund von fehlenden Gliedmaßen oder der Körpergröße nicht bedienen, ist für Behindertenfahrzeuge eine Umrüstung durch einen Steuerknauf oder einen sogenannten Joystick eine Möglichkeit. Auch der Umbau zu einer Fußlenkung kann eine Option sein.

Darüber hinaus können elektronische Hebel- oder Joysticklenkungen verbaut werden, die sich dann in Reichweite des Fahrers befinden und über elektronische Steuerungen mit der Lenkung des Fahrzeugs verbunden sind.

Ein- und Ausstiegsumbauten

Oft muss für Behindertenfahrzeuge nicht nur die Art der Bedienung angepasst werden, sondern auch der Ein- bzw. Ausstieg sowie die Sicherung der Person mit Handicap. Um bei einem Wagen für Behinderte dies zu erleichtern, können zum Beispiel folgende Elemente eingebaut werden:

  • Hub- oder Schwenksitze
  • Personenlifter oder Rutschbretter
  • Aufstehhilfen oder eine Fahrzeugabsenkung

Zudem kann die Einrichtung von automatischen Türöffnern sowie Schiebetüren, elektrisch verstellbare Sitze, Sitzschienenverlängerungen oder Sitze mit flachen Kanten die Nutzung der Behindertenfahrzeuge erleichtern.

Des Weiteren muss auch die Sicherung der Insassen bei der Umrüstung der Behindertenfahrzeuge im Vordergrund stehen. Je nach Beeinträchtigung sind spezielle Sitzkonstruktionen und Halterungen notwendig, um den Körper während der Fahrt sichern zu können. Erhöhte Seitenkanten oder vorgezogene Rückenlehnen sind hier nur einige Beispiele.

Eine individuelle Anpassung der Umbauten an den Nutzer ist in den meisten Fällen unabdingbar, um die Ansprüche der beeinträchtigten Person sowie die Sicherheitsvorkehrungen in Einklang bringen zu können. Denn diese können sich durchaus auch widersprechen.

Weitere Möglichkeiten Behindertenfahrzeuge anzupassen

Da die meisten Behindertenfahrzeuge im Ursprung Serienfahrzeuge sind, sind Schalter und Anzeigen in der Regel nicht an die individuellen Bedürfnisse angepasst. Das heißt, dass Blinker, Scheibenwischer, Hupe oder auch die Beleuchtung oft nicht ohne Anpassungen bedient werden können.

Änderungen bei einem PKW für Behinderte sollten einer technischen Prüfstelle mitgeteilt werden.
Änderungen bei einem PKW für Behinderte sollten einer technischen Prüfstelle mitgeteilt werden.

Um Behinderten das Fahrzeug so herzurichten, dass eine sichere Nutzung der Schalter und elektronischen Einrichtungen möglich ist, können beispielsweise Elemente auf eine andere Seite verlegt oder durch eine Zentralsteuerung ersetzt werden. Gleiches gilt auch für die Einstellung der Spiegel, welche durch zusätzliche elektronische Motoren und eine Tastensteuerung erfolgen kann.

Körperlich beeinträchtigte Personen, die einen Rollstuhl nutzen und diesen im Fahrzeug mitführen wollen, müssen hierfür oftmals auch Umbauten vornehmen. So ist die Installation einer Verladehilfe meist unumgänglich, wenn Fahrer selbstständig unterwegs sein möchten und der Rollstuhl zu unhandlich oder zu schwer ist, um diesen selbst per Hand verladen zu können. Eine solche Hilfe kann in elektronischer Form oder als handbetriebene Variante vorliegen, sodass der Rollstuhl entweder im Innenraum, im Kofferraum oder in einer Box auf dem Dach transportiert werden kann.

Behindertenfahrzeuge: Ist eine spezielle Zulassung notwendig?

Die rechtliche Grundlage für die Zulassung von Fahrzeugen im Straßenverkehr bildet in Deutschland die Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV). Werden Behindertenfahrzeuge grundlegend umgerüstet, müssen sie einer technischen Prüfstelle (z. B. Dekra, GTÜ oder TÜV) vorgestellt werden. Hier wird geprüft, ob die Umbauten in den Fahrzeugschein eingetragen werden müssen und wenn nötig auch Fahrproben veranlasst.

Oft ist es sinnvoll, vor einer Umrüstung oder dem Kauf eines behindertengerechten Autos, dies mit der Prüfstelle abzuklären. Dies kann dann zu einer reibungslosen Prüfung und Zulassung des Fahrzeugs beitragen. Daher ist es oft ratsam die vom Hersteller empfohlen Firmen mit der Umrüstung der Behindertenfahrzeuge zu beauftragen, da diese die Vorgaben für die Prüfung genauesten kennen. Zudem können die Autohersteller eine Unbedenklichkeitserklärung abgeben, die bei einer Prüfung von Vorteil ist.

Wird die Karosserie des Autos verändert, muss dies vom TÜV abgenommen und bescheinigt werden. Geschieht dies nicht, kann eine Bußgeldbescheid drohen und die Betriebserlaubnis erlöschen. Bußgelder oder auch Punkte in Flensburg sind laut Verkehrsrecht hier durchaus als Sanktionen möglich. Wie ein solches Bußgeld ausfällt, ist dann vom Verstoß selbst abhängig.

Finanzierung der Behindertenfahrzeuge

Krankenkassen sind für Zuschüsse bei Behindertenwagen nicht zuständig.
Krankenkassen sind für Zuschüsse bei Behindertenwagen nicht zuständig.

Das ein Umbau oder die Neuanschaffung eines behindertengerechten Autos enorme Kosten verursachen kann, ist den meisten Betroffenen durchaus bewusst. Hier stellt sich dann oft auch die Frage, ob es Zuschüsse seitens des Staates oder der Krankenkassen gibt.

Ob es eine finanzielle Unterstützung für Behindertenfahrzeuge gibt, ist je nach Einzelfall verschieden. So können Betroffene unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse der gesetzlichen Renten- oder Unfallversicherung erhalten oder auch die Hilfe der Bundesagentur für Arbeit in Anspruch nehmen. Die Krankenkassen sind für eine solche Unterstützung jedoch nicht zuständig.

Es spielt außerdem eine Rolle, ob ein umgerüsteter Neuwagen oder ein Gebrauchtfahrzeug angeschafft werden soll. Welche Hilfen in Frage kommen und wie hoch diese ausfallen, orientiert sich an den Vorgaben der Kraftfahrzeughilfeverordnung (KfzHV).

Besonders wichtig sind hier die Bestimmung im § 7 KfzHV:

Für eine Zusatzausstattung, die wegen der Behinderung erforderlich ist, ihren Einbau, ihre technische Überprüfung und die Wiederherstellung ihrer technischen Funktionsfähigkeit werden die Kosten in vollem Umfang übernommen. Dies gilt auch für eine Zusatzausstattung, die wegen der Behinderung eines Dritten erforderlich ist, der für den behinderten Menschen das Kraftfahrzeug führt (§ 3 Abs. 1 Nr. 2). Zuschüsse öffentlich-rechtlicher Stellen, auf die ein vorrangiger Anspruch besteht oder die vorrangig nach pflichtgemäßem Ermessen zu leisten sind, sind anzurechnen.

Diese Unterstützung muss von den betreffenden Personen beantragt werden und wird für ein gebrauchtes Behindertenfahrzeug unabhängig vom Einkommen oder der Vermögensverhältnisse gewährt. Der Kauf eines Neuwagens wird in der Regel mit einer festgelegten Summe unterstützt, die sich am Einkommen orientiert.

Allerdings kann laut KfzHV auch nur ein Zuschuss für die Beförderung durch einen Dienstleister gewährt werden, wenn eine Umrüstung unwirtschaftlich ist und das für den Behinderten zumutbar ist. Das Gleiche gilt, wenn die beeinträchtigte Person das Fahrzeug nicht selbst führen kann und es auch nicht sichergestellt ist, dass eine andere Person dies für sie tun kann. Eine Entscheidung über eine finanzielle Unterstützung ist daher immer eine Einzelfallentscheidung.

Auch steuerliche Vorteile können für Behindertenfahrzeuge geltend gemacht werden. So ist zum Beispiel das Halten eines Fahrzeugs nach dem Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) dann steuerfrei, wenn für die beeinträchtigte Person die Merkzeichen „aG“ (außergewöhnlich gehbehindert), „Bl“ (blind“ oder „H“ (hilflos) im Schwerbehindertenausweis eingetragen sind.

 

Darüber hinaus wird die Kfz-Steuer um 50 % reduziert, wenn Schwerbehinderte die unentgeltliche Beförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht in Anspruch nehmen wollen. Diese Reduzierung muss jedoch beantragt werden.

FAQ: Behindertenfahrzeuge

Müssen behindertengerechte Umbauten am Fahrzeug eingetragen werden?

Ja, derartige Anpassungen müssen im Fahrzeugschein eingetragen werden.

Welche Umbauten sind bei Autos möglich, um diese behindertengerecht zu machen?

Um ein Fahrzeug behindertengerecht umzubauen, können z. B. Pedalabdeckungen, Handbediengeräte oder Linksgas eingebaut werden.

Ist es möglich, eine Finanzierung für den Umbau oder die Anschaffung eines Behindertenfahrzeugs zu erhalten?

Unter Umständen ja. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.

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Über den Autor

Dörte - Redakteurin
Dörte L.

Dörte studierte an der Uni Potsdam Anglistik und Germanistik. Seit 2016 ist sie Teil des Redaktionsteams von bussgeld-info.de. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie ausländische Verkehrsregeln, Vorschriften für Lkw-Fahrer und Bußgelder im Bereich Freizeit und Umwelt.

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