Unfälle und tätliche Auseinandersetzungen können oftmals unschöne Folgen nach sich ziehen. Wer einmal einen Knochenbruch erlitten hat, der weiß, welch unangenehme Einschränkung im Alltag damit einhergeht. Plötzlich werden die sonst vollkommen selbstverständlichen Dinge zur echten Herausforderung und oftmals ist fremde Hilfe vonnöten. Ein nicht zu unterschätzendes Gelenk des menschlichen Körpers ist der Kiefer. Er dient nicht nur dem Zerkleinern von Nahrung, der Mimik sowie dem Sprechen, sondern kann, sofern er verletzt wurde, auch ästhetische Aspekte in den Vordergrund rücken.
Das Maß an Leid kann entsprechend hoch sein, wenn Betroffene einen Kieferbruch erleiden und sich neben Schmerzen und Einschränkungen auch noch entstellt fühlen. Ob in solchen Fällen Schmerzensgeld verlangt werden kann, ist eine Frage, die sich dann oftmals gestellt wird. Im folgenden Ratgeber wollen wir uns mit dem Thema näher befassen und Ihnen erläutern, ob Schmerzensgeld bei einem Kieferbruch verlangt werden kann. Außerdem befassen wir uns mit der Frage, wonach sich die Höhe eines derartigen Anspruchs bemisst. Wie viel Schmerzensgeld verursacht ein doppelter Kieferbruch im Vergleich zu einem einfachen? Wie bewerten das die Gerichte hierzulande?
Inhaltsverzeichnis
Kiefer gebrochen: Bekomme ich Schmerzensgeld?
Grundsätzlich kann derjenige, der aufgrund einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Handlung eines anderen ein körperliches und/oder seelisches Leid erfährt, ein entsprechendes Schmerzensgeld verlangen. Ob bei einem Arm-, Bein- oder Kieferbruch, Schmerzensgeld ersetzt einen Schaden immaterieller Natur. Aus der bloßen Verletzung als solche entstehen dem Betroffenen schließlich keine finanziellen Einbußen.
Kieferbruch: Wie viel Schmerzensgeld ist üblich?
Von besonderem Interesse ist für Unfallbeteiligte stets die Frage danach, in welcher Höhe ein Anspruch auf Schmerzensgeld geltend gemacht werden kann. Wie bei sämtlichen Ansprüchen auf Schmerzensgeld gilt auch hier der Grundsatz: Eine einheitliche und pauschale Antwort kann nicht gegeben werden.
Es kommt stets auf den jeweiligen Einzelfall an und darauf, wie gravierend die Verletzungen sind. Bei einem leichten Kieferbruch ist das Schmerzensgeld entsprechend niedriger als beispielsweise bei einem doppelten Bruch des Gelenks. Der Anspruch ist also stets der individuellen Situation anzupassen.
Ferner spielen auch die Gesamtumstände des Vorfalls eine Rolle. Bei einer vorsätzlichen Körperverletzung ist das Schmerzensgeld stets höher als bei einem Unfall. Auch der Grad an Mitverschulden fließt in die Berechnungen mit ein, ebenso wie das Verhalten des Schädigers nach dem Vorfall. Reue mindert den Anspruch im Vergleich zu Uneinsichtigkeit.
Kieferbruch: Schmerzensgeld laut Tabelle
In welcher Höhe nach einem Kieferbruch Schmerzensgeld verlangt werden kann, können Sie beispielhaft nachfolgender Auflistung gerichtlicher Urteile entnehmen:
Verletzung | Schmerzensgeldhöhe | Gericht, Jahr, Az. |
---|---|---|
Ober- und Unterkieferbruch nebst Gesichtsverletzungen | 7.700 € | LG Tübingen, 1980, 2 O 47/80 |
Einfacher Kieferbruch | 3.500 € | OLG Saarbrücken, 1990, 3 U 142/89 |
Doppelter Kieferbruch nebst Kniefraktur, Sprunggelenkverrenkung, Mittelfußknochenfraktur | 20.000 € | LG Darmstadt 1993, 10 O 333/88 |
Unterkieferbruch nebst Nervenverletzung | 16.000 € | OLG Dresden, 2011, 4 U 1744/08 |
FAQ: Schmerzensgeld bei einem Kieferbruch
Führte das Fremdeinwirken einer dritten Person dazu, dass Ihr Kiefer gebrochen wurde, können Sie normalerweise Schmerzensgeld beanspruchen.
Wie viel Schmerzensgeld bei einem Kieferbruch in etwa gezahlt wird, erfahren Sie in dieser Tabelle.
Je nachdem, wie schwer der Kieferbruch war, wie lange die Behandlung beim Arzt dauert und ob es Folgeschäden gibt, kann die Höhe des Schmerzensgeldes variieren.