Nicht immer endet ein Unfall im Straßenverkehr glimpflich. Häufig tragen Personen neben Sachschäden am Fahrzeug körperliche Beeinträchtigung davon, die mal mehr und mal weniger schwerwiegender Natur sind.
Die Regulierung all jener Schäden gestaltet sich dabei nicht selten als kompliziert. Wer bekommt nun was von wem, wie hoch sind die Ansprüche und wie können die Forderungen am Ende durchgesetzt werden?
Im nachfolgenden Ratgeber widmen wir uns dem Thema „Schmerzensgeld einklagen“. Wann ist eine Klage notwendig? An welches Gericht ist diese zu richten, wenn sich Unfallgegner und Versicherung weigern, zu zahlen? Kann nur ein Rechtsanwalt Schmerzensgeld einklagen oder steht der Weg vor den Richter jedermann offen? Die Antworten auf diese und weitere Fragen können Sie im Folgenden nachlesen.
Inhaltsverzeichnis
Klage auf Schmerzensgeld: Wann ist diese erforderlich?
Wer nach einem Unfall aufgrund körperlicher Schäden einen Anspruch auf Schmerzensgeld hat oder aber einen solchen zu haben glaubt, der wird unter Umständen feststellen, dass sowohl Unfallgegner als auch Versicherung nicht immer freiwillig und in voller Höhe zur Zahlung bereit ist. Oftmals ist die Schuldfrage streitig und die Fronten entsprechend verhärtet. Statt einer Zahlung werden dann oftmals selbst Forderungen gestellt und es kommt zu einem regelrechten Gefecht in Form wechselseitiger Schriftsätze.
Bei welchem Gericht muss ich Schmerzensgeld einklagen?
Von großer Bedeutung ist die Frage, bei welchem Gericht Sie Ihren Anspruch auf Schmerzensgeld einklagen können. Wird die Klageschrift an das falsche Gericht gesandt, ist sie unzulässig und bleibt erfolglos.
Welches Gericht zuständig ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zum einen ist zwischen sachlicher und örtlicher Zuständigkeit zu differenzieren.
Bei der sachlichen Zuständigkeit wiederum kommt es darauf an, wie hoch der jeweilige Streitwert der Sache ist. Dieser richtet sich in der Regel nach der entsprechenden Forderungshöhe, welche variiert je nach den Umständen des Unfallereignisses und den Ausmaßen Ihrer Verletzung.
In welcher Höhe Sie Schmerzensgeld einklagen, ist hier also von Belang. Bei Streitwerten bis 5.000 Euro sind stets die Amtsgerichte zuständig. Liegt der Wert darüber, ist die Klage an das Landgericht zu richten.
Die örtliche Zuständigkeit eines Gerichtes richtet sich nach dem allgemeinen Gerichtsstand des Forderungsgegners. Bei einer Privatperson ist dies ihr jeweiliger Wohnsitz.
Schmerzensgeld einklagen: mit oder ohne Anwalt?
Nicht ganz unwichtig ist ferner die Frage, ob Sie nach erlittener Verletzungen Schmerzensgeld nur einklagen können, wenn Sie anwaltlich vertreten werden. Dies hängt davon ab, an welches Gericht Sie Ihre Klage richten.
Ist das Amtsgericht das zuständige Gericht für Ihren Schaden, so können Sie selbst klagen, ohne sich durch einen Anwalt vertreten zu lassen. Vor den Landgerichten hingegen herrscht Anwaltszwang.
FAQ: Schmerzensgeld einklagen
Möchte die Versicherung das Schmerzensgeld nicht zahlen, müssen die Geschädigten häufig ihren Anspruch vor Gericht durchsetzen.
Erfolgt die Verhandlung vor dem Amtsgericht, können Sie auf einen Rechtsbeistand verzichten. Beim Landgericht hingegen besteht Anwaltszwang, sodass Sie sich einen fachkundigen Anwalt für Schmerzensgeld suchen sollten.
Welches Gericht zuständig ist, wird durch den Streitwert bestimmt. Liegt die Höhe des Schmerzensgeldes bei maximal 5.000 Euro, ist das Amtsgericht zuständig. Geht es um höhere Summen, muss sich das Landgericht mit dem Fall befassen.