Nicht jedermann weiß einen gesunden Körper zu schätzen. Erst bei Verletzungen, und mögen diese noch so klein sein, wird deutlich, wie schnell sich Einschränkungen im Lebensalltag ergeben und wie sehr diese belasten können. Selbst ein verstauchtes Handgelenk oder eine Schnittwunde am Finger wird beim Duschen, Geschirrspülen oder Autofahren teils zur echten Herausforderung.
Eine Spur schmerzhafter wird es dann, wenn sich jemand eine größere Verletzung zuzieht wie beispielsweise einen Bänderriss. Hierbei kommt es zur Zerreißung eines Gelenkbandes, sei es am Sprunggelenk, am Seitenband des Knies oder an einem anderen Gelenk des Körpers. Im folgenden Ratgeber wollen wir uns dieser Verletzungsart widmen und dabei insbesondere der Frage nachgehen, ob wegen einem Bänderriss Schmerzensgeld verlangt werden kann und in welcher Höhe ein derartiger Anspruch besteht. Außerdem erfahren Sie beispielhaft, wie die Gerichte in Deutschland in solchen Belangen geurteilt haben.
Inhaltsverzeichnis
Schmerzensgeld: Begründet ein Bänderriss überhaupt Ansprüche?
Wer nach einem Unfall im Straßenverkehr oder aber infolge einer tätlichen Auseinandersetzung ein körperliches Leid davonträgt, stellt sich nicht selten die Frage nach eventuell bestehenden Ersatzansprüchen. Grundsätzlich kommt dabei neben dem Ausgleich materieller Schäden, beispielsweise für die Kosten einer ärztlichen Behandlung oder für beschädigte oder zerstörte Gegenstände, auch ein Anspruch auf Schmerzensgeld in Betracht. Doch kann ein solches einfach so verlangt werden?
Grundsätzlich kann Schmerzensgeld, ob bei Bänderriss, einem Schleudertrauma oder bei sonstigen Verletzungen, verlangt werden, wenn eine Person einen anderen vorsätzlich oder sogar fahrlässig an Körper und/oder Gesundheit verletzt bzw. schädigt. Es handelt sich bei einer entsprechenden Verletzung um einen sogenannten Schaden immaterieller Natur, also um einen solchen, der keine Vermögenseinbuße darstellt. Dennoch sieht es die deutsche Rechtsordnung vor, auch derartige Einschränkungen auszugleichen. Der Ersatzanspruch soll dem Betroffenen zum einen eine Art Genugtuung für den erfahrenen Schmerz und die Einschränkung verschaffen. Zum anderen wird diese finanziell adäquat ausgeglichen.
Wer einen Anspruch auf Schmerzensgeld bei einem Bänderriss geltend machen will, muss sich nicht zwangsläufig durch einen Anwalt vertreten lassen. Dennoch kann dies von Vorteil sein, denn ein Rechtsanwalt weiß, worauf es ankommt und mit welchen Tricks der Unfallgegner bzw. Schädiger zu Zahlungen bewegt werden kann, teilweise auch außergerichtlich.
Schmerzensgeld bei Bänderriss: Wie hoch ist der Anspruch?
Die Frage danach, in welcher Höhe Schmerzensgeld bei einem Bänderriss verlangt werden kann, ist keineswegs einheitlich zu beantworten. Jeder Ersatzanspruch ist individueller Natur. Berücksichtigt werden sämtliche Umstände, die zu den jeweils in Rede stehenden Verletzungen geführt haben.
- Wie kam es zu dem Ereignis und welcher Gesinnung war der Schadensverursacher?
- Wie schwerwiegend ist der Bänderriss? Verbleibt sogar ein Dauerschaden?
- Wer trägt zu welchen Teilen Schuld?
- Trifft den Verletzten gar eine Mitschuld?
- Wie viele Monate oder Wochen dauerte der Heilungsprozess, eine eventuelle Arbeitsunfähigkeit und/oder ein Krankenhausaufenthalt?
- Wie ist der Schädiger finanziell aufgestellt?
Erst nach der Beantwortung und Berücksichtigung all jener – und weiterer – Fragen, kann ermittelt werden, in welcher Höhe Schmerzensgeld bei einem Bänderriss gefordert werden kann. Selbst wenn Sie einen Rechtsanwalt hinzuziehen, muss dieser über besagte Umstände informiert werden, um eine ungefähre Einschätzung abgeben zu können.
Urteile zum Thema „Schmerzensgeld bei Bänderriss“
Folgender Tabelle können Sie entnehmen, in welcher Höhe Schmerzensgeld bei einem Bänderriss vonseiten deutscher Gerichte zugesprochen in früheren Entscheidungen zugesprochen wurde Es wird deutlich, wie frappierend die dabei zugesprochene Höhe des Schmerzensgeldes auseinandergeht, je nach Schwere der Verletzungen und Schmerzen.
Verletzung | Schmerzensgeld bei Bänderriss | Gericht, Jahr, Az. |
---|---|---|
Bänderriss am Knie, Beinvenenthrombose, Sprunggelenksbruch, Prellung, Blutergüsse, posttraumatische Depression | 55.000 € | OLG Berlin, 2013, 22 U 270/12 |
Bänderriss am Sprunggelenk nebst Hautabschürfungen | 3.000 € | LG Oldenburg, 1990, 4 O 3022/89 |
Bänderriss am Daumen | 2.000 € | AG Soest, 2011, 13 C 202/11 |
Wadenbeinbruch, Bänderriss und Trümmerbruch des Sprunggelenks | 3.000 € | LG Bochum, 2004, 5 O 66/03 |
Zweifacher Bänderriss des oberen Sprunggelenks am Knöchel | 12.500 € | OLG Celle, 2000, 14 U 246/98 |
FAQ: Schmerzensgeld bei einem Bänderriss
Haben Sie sich aufgrund des Fremdeinwirkens eines Dritten einen Bänderriss zugezogen, ergibt sich daraus normalerweise ein Anspruch auf Schmerzensgeld.
Welche Beträge in der Vergangenheit bei einem Bänderriss gezahlt werden mussten, können Sie in dieser Schmerzensgeldtabelle ablesen.
Unter anderem müssen die Schwere der Verletzung, die ärztliche Behandlungsdauer sowie etwaige Folgeschäden Beachtung finden, wenn es darum geht, die Höhe des Schmerzensgeldes festzusetzen.
Hallo,iich bin auf dem Wochenmarkt über ein nicht ordnungsgemäßes Kabel gestolpert,und habe mir mehere Bänderisse am Knie zugezogen,lag 14 tage im Krankenhaus und habe Folgeschäden.In welcher HÖhe könnte mir Schmerzensgeld zustehen. Viele Dank im Vorraus