Wer sich ein eigenes Fahrzeug zulegt, darf nicht einfach ungehindert drauf losfahren. Stattdessen müssen einige Vorschriften berücksichtigt und gewisse Voraussetzungen erfüllt werden. Neben der Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens benötigt jedes Fahrzeug die sogenannte Betriebserlaubnis.
Mit ihr wird sozusagen belegt, dass das jeweilige Kfz auch den entsprechenden nationalen Vorschriften genügt. Dabei gibt es zum einen die Einzelbetriebserlaubnis (kurz: EBE) und zum anderen die allgemeine Betriebserlaubnis (kurz: ABE).
In unserem Ratgeber wollen wir uns mit sämtlichen Fragen rund um das Thema „ABE für das Auto“ befassen. Welche gesetzliche Grundlage kommt hierbei zum Tragen? Welche Verpflichtungen treffen den Inhaber einer ABE? Wie und wo kann die Betriebserlaubnis für ein Kfz beantragt werden? Was gilt im Falle einer Verkehrskontrolle, wenn das Fahrzeug keine ABE hat? Lesen Sie hier mehr zu diesen und weiteren Fragen.
Spezielles zum Thema Betriebserlaubnis
Inhaltsverzeichnis
Betriebserlaubnis fürs Auto: Gesetzliche Grundlage
In der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (kurz: StVZO) finden sich gesetzliche Regelungen zur Betriebserlaubnis in Abschnitt B. Nummer II, welcher die §§ 18 und folgende umfasst. Der Part trägt die Überschrift „Betriebserlaubnis und Bauartgenehmigung“.
Hierbei regelt § 19 StVZO die Erteilung und Wirksamkeit der ABEs.
In Absatz 1 der Vorschrift ist festgelegt, dass diese zu erteilen ist, wenn das jeweilige Kfz den Vorschriften der StVZO entspricht und zudem den Vorschriften zu ihrer Ausführung erlassenen Anweisungen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur. Außerdem müssen die Regelungen der EWG-Verordnung Nr. 3821/85 gewahrt sein.
Die ABE ist nunmehr in § 20 StVZO gesetzlich normiert. Sie bezieht sich auf reihenweise zu fertigende oder gefertigte Fahrzeuge, bei denen dem Hersteller nach einer entsprechenden Prüfung die allgemeine Betriebserlaubnis erteilt werden kann. Liegt keine ABE vor, kann die Betriebserlaubnis beantragt werden.
Es handelt sich hierbei um eine sogenannte Typengenehmigung, was bedeutet, dass alle diesem Typ entsprechenden Fahrzeuge einen Nachweis erhalten. Dieser belegt, dass das Kfz der nationalen Typgenehmigung entspricht und somit geführt werden darf.
Wer ist für die Erteilung einer ABE zuständig?
Gemäß § 20 Absatz 2 StVZO entscheidet das Kraftfahrt-Bundesamt, ob eine ABE erteilt wird oder nicht. Als Abkürzung für das in Flensburg ansässige Kraftfahrt-Bundesamt ist KBA geläufig. Hier wird zudem auch das Fahreignungsregister geführt.
Wird beim KBA die ABE beantragt, kann dieses einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder aber eine andere Stelle mit der jeweiligen Begutachtung beauftragen. Ferner bestimmt es, welche Unterlagen zwecks Antragstellung erforderlich und einzureichen sind. Hierzu sind in der Regel entsprechende Formulare auf der Internetseite des KBA zu verwenden.
Wird die allgemeine Betriebserlaubnis vom KBA erteilt, so trifft den Inhaber die Verpflichtung, für jedes dem Typ entsprechende Fahrzeug einen Fahrzeugbrief auszufüllen.
Jene Verpflichtung ist in § 20 Absatz 3 Satz 1 StVZO festgelegt. Dabei werden vonseiten des KBA entsprechende Vordrucke bereitgestellt.
Hierbei sind vom Inhaber der ABE die jeweiligen Angaben über das Fahrzeug einzutragen. Sind mehrere Hersteller am Fahrzeugbau beteiligt, so trifft besagte Verpflichtung jeden Hersteller in Bezug auf die von ihm hergestellten Teile. Alternativ kann aber auch ein Inhaber der ABE das Ausfüllen übernehmen.
Des Weiteren muss der Inhaber einer ABE entsprechend der Regelung des § 20 Absatz 3a StVZO seiner Verpflichtung nachgehen, für jedes dem Typ entsprechende Fahrzeug eine Datenbestätigung auszufüllen, in der die Angaben zur Beschaffenheit des Fahrzeugs einzutragen sind.
Wie lange bleibt die Betriebserlaubnis wirksam?
Eine weitere Frage, die sich in diesem Kontext häufig stellt, ist die, wie lange die Betriebserlaubnis wirksam bleibt. Wie dies zu beantworten ist, verrät § 19 Absatz 2 StVZO. Darin ist festgelegt, dass die ABE bis zur endgültigen Außerbetriebssetzung bestehen bleibt, sofern sie nicht zuvor ausdrücklich entzogen wird. Zudem erlischt sie gemäß besagter Norm mitunter dann, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
ABE: Was gilt bei einzelnen Fahrzeugteilen?
Sofern bestimmte Fahrzeugteile eine technische Einheit bilden, können auch diese eine ABE bekommen. Dies gilt beispielsweise für den Einbau bestimmter Felgentypen. Wer sein Fahrtzeug also tunen möchte, muss darauf achten, dass die entsprechenden Fahrzeugteile auch von der ABE erfasst sind.
Sofern hierbei Fahrzeugteile verwendet werden, die aus dem EU-Ausland stammen und nach Deutschland eingeführt werden, müssen diese eine sogenannte EWG-Betriebserlaubnis haben. Dazu muss ein entsprechendes amtliches E-Prüfzeichen auf dem Fahrzeugteil sein.
ABE: Welche Sanktionen bringt ein Verstoß mit sich?
Sollte ein Pkw, Motorrad oder Mofa ohne Betriebserlaubnis im öffentlichen Straßenverkehr geführt werden, so muss der Fahrer mit einem Bußgeld in Höhe von 50 Euro rechnen.
Kann hingegen im Rahmen einer Kontrolle die Betriebserlaubnis oder die Bauartgenehmigung nicht vorgezeigt werden, so ist ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro zu zahlen.
Bei der Inbetriebnahme eines Lkw oder Omnibusses, ist eine Geldbuße über 180 Euro fällig, sowie ein Punkt in Flensburg, sollte das Fahrzeug keine gültige Betriebserlaubnis besitzen.
Zweitschrift einer ABE für zulassungsfreie Fahrzeuge
Wer für sein zulassungsfreies Fahrzeug (Kleinkraftrad, Anhänger für Sportgeräte, Radlader oder ähnliches) das Dokument zur ABE verliert, der kann sich eine Zweitschrift ausstellen lassen. Immerhin dürfen auch derartige Fahrzeuge nicht ohne amtliche Genehmigung geführt werden.
Stattdessen muss ein entsprechendes Nachweisdokument mitgeführt werden, aus dem sich die jeweiligen technischen Daten und ggf. Beschränkungen ergeben.
Wer die Betriebserlaubnis tatsächlich verloren hat, der muss bei der jeweiligen Behörde eine Verlusterklärung an Eides statt zu Protokoll geben. Erforderlich ist dabei die Vorlage des Kaufvertrages oder eines sonstigen Beleges der Eigentümerstellung.
Sodann wird dem Betroffenen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erteilt, mit deren Vorlage eine Ersatz-ABE beim Hersteller beantragt werden kann.
Allgemeine Betriebserlaubnis für zulassungsfreie Anhänger
Zulassungsfreie Anhänger benötigen keinen TÜV. Eine Betriebserlaubnis müssen allerdings solchen Anhänger besitzen, die nach dem 1. Juli 1961 gebaut wurden. Andernfalls dürfen derartige Fahrzeuge nicht auf öffentlichen Straßen geführt werden.
FAQ: Allgemeine Betriebserlaubnis
Die ABE eines Kfz ist die Erlaubnis, dieses im öffentlichen Straßenverkehr führen zu dürfen.
Das Erlöschen der Betriebserlaubnis erfolgt in der Regel durch vorschriftswidrige Umbauten am Fahrzeug.
Haben Sie das Dokument lediglich nicht dabei, droht ein Verwarngeld von 10 Euro. Ist die Betriebserlaubnis hingegen erloschen, fällt ein Bußgeld von 50 Euro an.
Hallo Ich möchte gerne wissen, ob Minibagger auch eine Betriebserlaubnis haben müssen .
Vielen Dank für die Auskunft.