Bei einem Gefahrguttransport gelten für LKW-Fahrer besondere Regeln. Schließlich kann durch die unsachgemäße Behandlung von Gefahrgut nicht nur die Umwelt gefährdet werden, sondern auch der Fahrer selbst sowie andere Verkehrsteilnehmer. In der Bußgeldtabelle Gefahrguttransport haben wir die wichtigsten Bußgelder bezüglich von Gefahrgütertransporten zusammengestellt.
Tatbestand bei Gefahrguttransport | Bußgeld | Punkte | FahrverbotFVerbot |
---|---|---|---|
Eine durch Zeichen 261 (Verbot für LKW mit Gefahrgütern) gesperrte Straße befahren | 100 € | 1 | |
Eine durch Zeichen 261 gesperrte Straße befahren, nachdem dieser Verstoß bereits einmal in Flensburg eingetragen wurde | 250 € | 1 | (1 Monat)1 M |
Auf der Autobahn den Mindestabstand von 50 m nicht eingehalten | 120 € | 1 | |
Trotz Schnee, Regen, oder Glätte die Geschwindigkeit nicht gedrosselt | 150 € | 1 | |
Bei eingeschränkter Sichtweite nicht die Fahrt unterbrochen | 140 € | 1 | |
...mit Gefährdung | 180 € | 1 | |
...mit Unfall | 217,50 € | 1 | |
Fahrzeug war nicht in vorschriftsmäßigem Zustand. Es lag eine Gefährdung anderer vor. | 330 € | 1 | |
...es kam zum Unfall | 397.50 € | 1 | |
Fahrt angeordnet oder zugelassen, obwohl das Fahrzeug nicht in vorschriftsmäßigem Zustand war | 405 € | 1 | |
...mit Gefährdung | 487,50 € | 1 | |
...mit Unfall | 585 € | 1 |
Einzelne Bußgeldkataloge und Bußgeldrechner zum Thema „Gefahrgut“
Die Gefahrgutverordnung für LKW (GGVSEB)
Inhaltsverzeichnis
Gefahrgut mit dem LKW zu transportieren, unterliegt in Deutschland besonderen Vorschriften. Eine der wichtigsten gesetzlichen Grundlagen bildet die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB). In der Gefahrgutverordnung sind sowohl die Bestimmungen für die Durchführung eines Gefahrguttransports enthalten also auch die Vorgaben für die korrekte Kennzeichnung eines solchen Transports.
Wie diese Kennzeichnung aussehen muss, welche Ausrüstung bei einem Transport von Gefahrgut per LKW immer vorhanden zu sein hat und welche Sanktionen bei einer Missachtung der Vorgaben auf Fahrer und Unternehmer zukommen können, beantwortet der folgende Artikel.
Was müssen LKW-Fahrer bei einem Gefahrguttransport beachten?
Wer mit einem LKW gefährliche Güter transportiert, dem obliegt eine besondere Verantwortung. Schließlich ist der Gefahrgut-LKW eine potentielle Gefahr. Damit sich diese nicht entfalten kann, existieren strenge Regeln zur Beförderung gefährlicher Güter mit dem LKW. Der Bußgeldkatalog hält eine Vielzahl an hohen Bußgeldern für Fahrer bereit, die sich bei einem Gefahrguttransport nicht korrekt verhalten und so hohe Risiken eingehen. Grundsätzlich gilt: Beim Transport von Gefahrgut liegt die allererste Priorität auf der Sicherheit, und nicht auf der Schnelligkeit des Transports!
Hohe Bußgelder nicht nur für den Fahrer
Übrigens kann das Bußgeld bei bestimmten Verkehrsordnungswidrigkeiten laut Bußgeldkatalog dann erhöht werden, wenn das Vergehen bei einem Gefahrguttransport stattfand! Dies betrifft beispielsweise Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Überladung. Außerdem werden bei Verstößen gegen die Verkehrssicherheit bei einem Gefahrguttransport auch andere Verantwortliche im Transport-Unternehmen mit Bußgeldern bestraft.
Das ist vor allem beim Zustand des LKW relevant: Ein Gefahrgut-LKW zum Gefahrguttransport muss stets im ordnungsgemäßen Zustand sein. Das bedeutet, dass er regelmäßig überprüft und gewartet wird. Dafür trägt nicht allein der Fahrer die Verantwortung, sondern auch sein Vorgesetzter. Dementsprechend kann ein Bußgeldbescheid auch an den Chef des Unternehmens geschickt werden, wenn dieser beim Gefahrguttransport nicht verantwortungsbewusst handelte. Neben dem Bußgeld können in diesem Fall auch Flensburger Punkte die Folge sein, wie dem Bußgeldkatalog zu entnehmen ist.
Die verschiedenen Gefahrgutklassen
Die Vereinten Nationen haben die verschiedenen gefährlichen Stoffe anhand ihrer Eigenschaften in Klassen eingeteilt, um sie zu kategorisieren. Im wesentlichen gibt es 8 verschiedene Klassen und eine Sonderklasse, die die übrigen gefährlichen Stoffe beinhaltet. Die einzelnen Klassen sind in Unterklassen aufgeteilt; jede Unterklasse verfügt auch über eine eigene Warntafel. Fällt ein Stoff in ein der Klassen, qualifiziert er sich als Gefahrengut. Er bekommt dann eine vierstellige Nummer (die sogenannte UN-Nummer).
Folgende Gefahrgutklassen gibt es:
- Klasse 1: Explosive Stoffe (z.B. Spengstoff)
- Klasse 2: Gase, gasförmige Stoffe (z.B. Helium)
- Klasse 3: Entzündbare flüssige Stoffe (z.B. Klebstoffe)
- Klasse 4: Entzündbare feste Stoffe (z.B. Schwefel)
- Klasse 5: Entzündend wirkende Stoffe (z.B. Wasserstoffperoxid)
- Klasse 6: Giftige Stoffe (z.B. Quecksilber)
- Klasse 7: Radioaktive Stoffe (z.B. Radium)
- Klasse 8: Ätzende Stoffe (z.B. Salzsäure)
- Klasse 9: verschiedene weitere gefährliche Stoffe (z.b. Asbest)
Bestimmungen zur Beförderung gefährlicher Güter aus der Gefahrgutverordnung (GGVSEB)
Die Gefahrgutverordnung legt fest, wie mit den einzelnen Stoffen bei einem Transport umgegangen werden muss.
In ganz Europa gültig ist das ADR (Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Rout, zu deutsch: Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße), welches die GGVSEB insofern ergänzt, als dass sie die Vorschriften für den Gefahrguttransport auch im Ausland festlegt. Die GGVSEB ist das nationale Recht, aber es beruht auf dem ADR.
Vorschriften zum Gefahrguttransport laut ADR und GGVSEB
In der Gefahrgutverordnung ist festgelegt, dass Gefahrgut-LKW, eine orangene Warntafel gut sichtbar an die Karosserie anbringen müssen. Dieser Gefahrgutaufkleber verfügt über einen Zahlencode, aus der die Gefahrgutklasse des transportierten Gefahrguts ersichtlich wird. Weiterhin schreibt die Gefahrgutverordnung vor, dass ein Unfallmerkblatt dem LKW-Fahrer vorliegen muss; dieses muss er während der Fahrt stets parat haben.
Es enthält Hinweise, wie er bei einem Unfall handeln soll, um einen größeren Schaden zu vermeiden. Übrigens muss dieses Merkblatt auch in den jeweiligen Sprache der durchquerten Länder vorliegen. Je nachdem, welcher Stoff mitgeführt wird, sind nämlich besondere Vorkehrungen zu treffen. Tritt beispielsweise ein Unfall bei dem Transport von giftigen Gasen auf, so ist es wichtig, dass der Fahrer sofort seine Schutzmaske aufsetzt, um sich zu schützen. Aus diesem Grund muss der Fahrer auch genau über die Art des transportierten Gefahrguts informiert sein. Auch Notfallrufnummern stehen auf dem Unfallmerkblatt, so dass bei einem Unfall schnell die zuständigen Behörden alarmiert werden können.
Die Verantwortung des LKW-Fahrers bei einem Gefahrguttransport
Der LKW-Fahrer hat bei einem Gefahrguttransport eine verantwortungsvolle Position. Er muss bereits bei der Beladung des LKWs darauf achten, dass kein Posten in einer undichten oder beschädigten Verpackung transportiert wird. Er muss prüfen, ob die Ladungssicherung angemessen verlaufen ist; möglicherweise ist ein Prüfen der Ladung in bestimmten Intervallen erforderlich.
Im Laufe der Fahrt gilt für LKW-Fahrer ein striktes Alkoholverbot. Wer bei einem Gefahrgut-Transport Alkohol konsumiert, kann seinen Job verlieren – sogar wenn die Promillegrenze von 0,5 Promille nicht annähernd überschritten wurde. Ein Gerichtsurteil hat 2008 noch einmal bestätigt, dass eine fristlose Kündigung von einem LKW-Fahrer gerechtfertigt ist, wenn dieser vor der Fahrt Alkohol konsumiert hatte. Übrigens gilt bei einem Gefahrguttransport auch ein Rauchverbot; es besteht hier nämlich die Gefahr, dass sich die gefährlichen Stoffe entzünden.
Ausrüstung bei einem Gefahrguttransport
Das europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) legt fest, welche Ausrüstung für Gefahrguttransporte verpflichtend ist. Folgende Dinge müssen für jedes Besatzungsmitglied mitgeführt werden:
- Warnweste
- Taschenlampe
- Schutzhandschuhe
- Schutzbrille
Zudem muss vorhanden sein:
- ein Unterlegkeil
- 2 Warnzeichen (selbststehend)
- Augenspülflüssigkeit
Das ADR-Gefahrgut ist in die oben bereits erwähnten Gefahrgutklassen eingeteilt. Manche dieser Gefahrgutklassen erfordern eine besondere Ausrüstung bei dem Transport. Dem Unfallmerkblatt ist dies im Detail zu entnehmen.
Schulung für LKW-Fahrer vor dem Gefahrguttransport
Ebenso wichtig wie die korrekte Ausrüstung ist die Schulung, die ein LKW-Fahrer durchführen muss, bevor er laut Gefahrgutverordnung Gefahrguttransporte durchführen darf. Eine Bescheinigung über den Besuch einer Schulung (auch „Gefahrgüterführerschein“ oder ADR-Bescheinigung genannt) ist bei einer Kontrolle vorzuweisen. Fehlt die Bescheinigung, ist ein Bußgeld von bis zu 500 Euro die Folge!
Nach einem dreitägigen Kurs muss der Anwärter auf den Gefahrgut-Führerschein laut Verkehrsrecht noch eine Prüfung bestehen, um das begehrte Zertifikat zu erhalten. Die Schulung muss alle fünf Jahre aufgefrischt werden, damit das Wissen der LKW-Fahrer über die Gefahrgüter stets auf dem neuesten Stand bleibt. Zu diesem Zweck ist eine Fortbildung zu besuchen, die 1,5 Tage andauert. Darauf folgt wieder eine Prüfung.
Sollten zwischen den einzelnen Prüfungszeiträumen oder ganz konkret vor einem Gefahrguttransport Fragen auftreten, so können sich die LKW-Fahrer an den Gefahrgutbeauftragten ihres Unternehmens wenden. Dieser kann ihm kompetente Auskunft geben.
Änderungen bei den Vorschriften zum Gefahrguttransport
Alle zwei Jahre wird das ADR abgeändert und aktualisiert; die neuen Vorschriften gelten ab dem 1. Januar, doch eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni erleichtert die rechtzeitig Übernahme der Änderungen. Es gibt einige Änderungen bezüglich des ADR-Gefahrguts, wie beispielsweise die Einführung neuer UN-Nummern zur Kennzeichnung von Stoffen.
FAQ: Gefahrguttransporter
Es gibt 9 Gefahrgutklassen. Welche das sind und was sie bedeuten, erfahren Sie mit einem Klick hier.
Aufgrund des erhöhten Gefahrenpotenzials sind auch die Sanktionen entsprechend höher. Hier haben wir die Bußgelder für Sie aufgelistet.
Neben der üblichen Ausstattung (Warndreieck, Warnweste) sind weitere Gegenstände notwendig (z. B. Schutzhandschuhe). Eine ausführliche Liste erhalten Sie hier.
Hallo,
Ich werde vom Amtsgericht Bremen als Gewaltstrafftäter dargestellt , und somit stark eingeschränkt Ausreichend Umgang mit meinem Sohn geb.25.01.20 zu haben und ein halbes Jahr zu vor keinen gehabt . Dies nimmt mich seelisch sehr mit und belastet mich zusätzlich Extra ,wenn ich mit meinen Gefahrgut LKWs unterwegs bin .
Meine Frage: Begeht das Amtsgericht Bremen bzw die zuständigen Richter/in mit ihren Verhalten ein Verstoß gegen die „Öffentliche Sicherheit“
Und kann ich die Richter daraufhin Anzeigen ???
Mfg
Stefan E.
Hallo
Ich fahre mehrmals die Woche mit Adr. Und meine Freundin wöllte mal eine Woche mit fahren
Ich hab eine zweite Ausrüstung aufen Fahrzeug aber sie hat kein Adr Schein.
Darf sie da mit fahren oder ehr schlecht
Mfg Marcel
Hi
Ich glaube Beifahrer muss ADR Schein haben
ADR 8.3.1 Fahrgäste
Abgesehen von den Mitgliedern der Fahrzeugbesatzung dürfen Fahrgäste in Beförderungseinheiten mit gefährlichen Gütern nicht befördert werden.
VG
Sven