Nach einem Verkehrsunfall, wenn es keine Verletzen gab, stellt sich in der Regel sehr schnell die Frage, wie viel die Beseitigung der Schäden kosten wird und wie die Regulierung über die Versicherung abläuft. Ist in einem solchen Fall ein Gutachten wichtig oder reicht es, einen Kostenvoranschlag an die Versicherung zu senden?
Wer kann einen Kostenvoranschlag für die Kfz-Versicherung überhaupt erstellen und muss die Versicherung auf diesen eingehen? Müssen hier rechtliche Grundlagen beachtet werden oder ist die Anerkennung von der abgeschlossenen Police beziehungsweise den entstandenen Schäden abhängig? Der nachfolgende Ratgeber geht näher auf diese und weitere Fragen zum Thema ein.
Inhaltsverzeichnis
Was ist ein Kostenvoranschlag?
In der Regel dient ein Kostenvoranschlag dazu, einen Überblick über die zu erwartenden Kosten bei beispielsweise einer Reparatur zu verschaffen. Im eigentlichen Sinn handelt es sich hierbei um eine kaufmännische Vorkalkulation, die darstellt, was ein Auftrag kosten würde.
Solche Vorkalkulationen kommen in den verschiedensten Bereichen der Dienstleistungsbranche vor, so unter anderem auch bei der Kfz-Reparatur oder der Instandsetzung von Fahrzeugen. Nach einem Unfall kann für eine Schadensregulierung also durchaus ein Kostenvoranschlag für die Versicherung erstellt werden.
Unfallbeteiligte stellen ihr Fahrzeug in einem solchen Fall bei einer Werkstatt vor, lassen diese die zu erwartenden Reparaturkosten berechnen und sich ein Angebot in Form eines Kostenvoranschlags erstellen. Diesen reichen sie dann bei der Versicherung ein.
In der Regel weist auch ein für die Versicherung erstellter Kostenvoranschlag bestimmte Merkmale auf. So ist zum einem in der Regel die Beschreibung der Art und des Umfangs der notwendigen Arbeiten enthalten. Zum anderen müssen die nötige Arbeitszeit, die Arbeitskosten, das benötigte Material, die Materialkosten sowie der Erfüllungszeitraum aufgeführt sein.
Wer bezahlt einen Kostenvoranschlag für die Versicherung?
Muss die Versicherung den Kostenvoranschlag bezahlen? Mit dieser Frage beschäftigen sich Unfallbeteiligte meist, wenn für die Kalkulation ein Entgelt verlangt wird. Ohne eine besondere Vereinbarung fällt gemäß BGB bei einem Kostenvoranschlag für die Versicherung kein Entgelt an, wobei die Anbieter in der Regel eine Vereinbarung aufsetzen.
Üblicherweise ist der Kostenvoranschlag, wie beschrieben, dafür gedacht, einen Überblick über die zu erwartenden Kosten zu erstellen. Liegt eine Vereinbarung vor, können also für die Erstellung Kosten entstehen. Wer diese zu tragen hat, ist oftmals eine nicht so leicht zu klärende Frage.
Ob die Versicherung dafür aufkommen muss, ist pauschal nicht eindeutig zu sagen. Liegt beispielsweise der zu regulierende Schaden über 750 Euro, hat das Landgericht Hildesheim (Az. 7 S 107/09) entschieden, dass die Kosten für die Vorkalkulation durch die Werkstatt von der Haftpflichtversicherung getragen werden müssen.
Darüber hinaus wurde in diesem Urteil auch bestimmt, dass die Kosten auf die Lohnforderungen angerechnet werden, wenn die Werkstatt auch beauftragt wird.
Kfz-Versicherung: Wann ein Kostenvoranschlag sinnvoll ist
Ist ein Kostenvoranschlag für die Versicherung nach einem Unfall immer sinnvoll oder lohnt sich das nur unter bestimmten Umständen? Geschädigte haben in der Regel mehrere Möglichkeiten eine Schadensregulierung zu erreichen, der Kostenvoranschlag ist nur eine der möglichen Optionen.
Um Ansprüche geltend machen zu können, müssen Geschädigte jedoch den entstandenen Schaden nachweisen sowie auch beziffern können. Ein Weg, dies aussagekräftig zu erreichen, ist dann der Kostenvoranschlag.
Soll die Versicherung jedoch einen Schaden regulieren, der sich auf mehr als 750 Euro beläuft, kann ein Kfz-Gutachten eventuell die bessere Option sein.
Trifft den Geschädigten am Unfall keine Schuld, trägt in der Regel die gegnerische Versicherung die Kosten für einen Gutachter. Ein Anspruch auf ein Gutachten besteht für Geschädigte in jedem Fall. Die Wahl des Verantwortlichen ist ihnen freigestellt, daher können die Kosten für ein solches Dokument variieren.
Denn soll der Wert ohne Reparatur per fiktiver Abrechnung ausgezahlt werden, ist ein Kostenvoranschlag als Basis nicht zu empfehlen. Ein Gutachten fällt in der Regel weitaus detaillierter aus und kann so die Grundlage für eine genauere Abrechnung bieten. Soll bei kleineren Schäden eine Reparatur durchgeführt werden, kann ein Gutachten jedoch den Rahmen sprengen, sodass hier der Kostenvoranschlag die bessere Variante darstellt.
Es kann hilfreich sein, die zuständige Haftpflichtversicherung zu kontaktieren um eventuelle Fragen zum Gutachten oder zum Kostenvoranschlag für die Versicherung abzuklären.
Es kann durchaus sein, dass die Versicherung einen Gutachter hinzuziehen möchte, um die Unfallkosten zu kalkulieren. In einem solchen Fall muss kein Kostenvoranschlag in Auftrag gegeben werden. Geschädigte sollten sich dann auch darüber informieren, wie sie den Gutachter auswählen können. Den von der Versicherung bestellten, müssen sie nicht akzeptieren.
Vor-und Nachteile eines Kostenvoranschlags
Als Vorteil ist bei einem Kostenvoranschlag für die Versicherung sicherlich der Überblick über die zu erwartenden Reparaturkosten zu sehen. Dadurch lässt sich oft ohne größeren Aufwand abschätzen, mit welchen Posten bei einer eventuellen Reparatur zu rechnen ist.
FAQ: Kostenvoranschlag für die Versicherung
In der Regel dient ein Kostenvoranschlag dazu, einen Überblick zu den zu erwartenden Kosten zu geben. Bei der Schadensregulierung durch die Versicherung ist dies eine Vorkalkulation für die Reparaturkosten.
Bei kleineren Schäden bietet sich ein Kostenvoranschlag an, bei größeren über 750 Euro ist ein Kfz-Gutachten empfehlenswert.
Ja, aber nur um 15 bis 20 Prozent. Dies ist in § 650 BGB festgelegt. Wurde der Kostenvoranschlag bei der Versicherung eingereicht, müssen diese und auch der Versicherte über die Überschreitung informiert werden.
Habe einen Unfall mit meinem Auto hinten rechts die tür eingetrickt bin selber schuld, habe einen Kostenvoranschlag machen lassen, und bei der Versicherung abgegeben bin Kasko Versichert mit 300E selbstbeteiligung. Jetzt hat die Versicherung zur Überprüfung alles abgegheben an die Dekra.Ist das Rechtens.