Verstöße gegen die Verkehrsregeln haben auch für Radler Konsequenzen. So kann diese auch ein Fahrverbot auf dem Fahrrad treffen. Ein solches wird aus verschiedenen Gründen verhängt. Üblicherweise stellt ein Radfahrer jedoch eine Gefahr für sich oder andere dar, sodass ein Radfahrverbot eine Maßnahme der Verkehrssicherung bedeutet.
Neben dem persönlichen Fahrradfahrverbot existieren jedoch auch Bereiche im öffentlichen Raum oder auf privatem Gelände, in denen das Radfahren grundsätzlich untersagt ist. Hier besteht dann ein generelles Fahrverbot für Fahrräder.
Wann Radfahrer ein Fahrverbot ausgesprochen bekommen können, wo ein generelles Verbot bestehen kann, mit welchen Sanktionen Radler rechnen müssen, wenn sie ein solches missachten und ob ein Führerscheinentzug wegen Alkohol auf dem Fahrrad drohen kann, betrachtet der nachfolgende Ratgeber näher.
Inhaltsverzeichnis
Wann droht ein Fahrverbot für Radfahrer?
Dass sich alle Verkehrsteilnehmer an die Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung halten müssen, sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Kommt es dennoch zu Verstößen oder Vergehen, drohen neben einem Bußgeld und eventuellen Punkten in Flensburg auch Nebenstrafen wie ein Fahrverbot für Fahrrad oder Auto.
Mit einem Fahrverbot müssen Radfahrer, wie zuvor erwähnt, in verschiedenen Situationen rechnen. Wer wiederholt gegen die Vorschriften verstößt oder eine Straftat begeht, kann erwarten, dass ihm das Führen eines Fahrzeugs im Straßenverkehr untersagt wird. Dieses Fahrverbot kann für das Auto und auch für die Nutzung vom Fahrrad gelten.
Trunkenheitsfahrten oder Fahren unter Drogeneinfluss, Rotlicht- und Geschwindigkeitsverstöße oder auch die wiederholte Missachtung von Verkehrsvorschriften sind in der Regel die häufigsten Gründe für das Verhängen von einem generellen Fahrverbot fürs Fahrrad.
Generelles Fahrverbot für Fahrräder
Besteht ein generelles Fahrverbot für ein Fahrrad, wird dies in der Regel durch das Verkehrszeichen 254 angezeigt. Hierbei wird in einem roten Kreis auf weißem Hintergrund ein schwarzes Fahrrad in Piktogrammform dargestellt. Es bedeutet, dass die Einfahrt für alle nicht motorisierten Räder untersagt ist.
Unter Einfluss von Alkohol mit dem Fahrrad unterwegs? Ein Fahrverbot kann drohen
Wie beschrieben, ist das Fahren unter Alkoholeinfluss einer der Gründe, warum ein Fahrverbot ausgesprochen werden kann. Radler, die betrunken fahren, gefährden mitunter nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer. Daher droht bei übermäßigem Alkoholkonsum ein Fahrverbot auch fürs Fahrrad.
Liegen hohe Promillewerte oder eine Gefährdung vor beziehungsweise kam es zu einem Unfall, kann durchaus eine Entziehung der Fahrerlaubnis erfolgen. Ein solcher Führscheinentzug auf dem Fahrrad durch Alkohol betrifft dann meist auch andere Fahrzeuge und die Erlaubnis, diese zu führen. Auch wiederholte Trunkenheitsfahrten auf dem Fahrrad können zu einem Fahrverbot für führerscheinpflichtige sowie für fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge führen. Auto- und Radfahren ist dann untersagt.
Wenngleich die Promillegrenzen für Radfahrer andere sind als für Kraftfahrer, dennoch können schon ab geringeren Werten Konsequenzen drohen. Ab einem Wert von 1,6 Promille ist mit drei Punkten sowie mit der Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) zu rechnen. Diese muss auch dann absolviert werden, wenn Radfahrer keinen Führerschein besitzen, diesen aber später machen möchten.
FAQ: Fahrverbot auf dem Fahrrad
Ja, das ist durchaus möglich. Wer bspw. unter Einfluss von Drogen oder Alkohol mit dem Fahrrad fährt, kann sich dadurch ein Fahrverbot einhandeln, das für das Auto gilt.
Auch das ist denkbar, wenn etwa das Gericht Sie als gänzlich ungeeignet zum Führen von Fahrzeugen hält. Auch ein Fahrerlaubnisentzug kann dann als Sanktion drohen.
Ein Fahrverbot kann etwa für das Fahrrad unabhängig davon ausgesprochen werden, ob Sie einen Führerschein besitzen oder nicht. Es kann passieren, dass die Behörde bei einem Alkoholverstoß auf dem Fahrrad eine MPU anordnet. Dann müssen Sie diese erfolgreich bestehen, bevor Sie Ihren Führerschein machen dürfen.