Eine LKW-Fahrerkarte bringt bestimmte Kosten mit sich, die bei einer Beantragung immer mit einkalkuliert werden müssen. Berufskraftfahrer sind selbst dafür verantwortlich, dass sie die notwendige Fahrerkarte besitzen, die für gewerbliche Transporte von Gütern und Personen in Fahrzeugen über 3,5 t vorliegen muss. Im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern sind in Deutschland Unternehmer nicht verpflichtet, für die Lkw-Fahrerkarte die Kosten zu übernehmen.
Ohne eine Fahrerkarte, die die Lenk- und Ruhezeiten aufzeichnet, dürfen keine Fahrten stattfinden, wenn das Fahrzeug mit einem digitalen Fahrtenschreiber ausgestattet ist. Kraftfahrer müssen diese bei der zuständigen Behörde beantragen und werden daher mit Gebühren konfrontiert. Was kostet eine Fahrerkarte nun genau und wie setzen sich diese Kosten zusammen? Gibt es hier regionale Unterschiede oder sind die Preise im Bundesgebiet gleich? Diese und weitere Fragen zum Thema beantwortet der nachfolgende Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
Wozu eine Fahrerkarte beantragen?
Neben der Kontrolle durch die Behörden dienen die Informationen auch dazu, die Arbeitszeiten der Kraftfahrer zu erfassen und so einen Nachweis darüber im Unternehmen vorliegen zu haben. Dennoch ist es in Deutschland so, dass Fahrer, wenn sie eine Fahrerkarte beantragen, die Kosten tragen müssen. Allerdings kann es je nach Unternehmen so geregelt sein, dass dieses die Kosten trägt, obwohl es dazu nicht verpflichtet ist.
Was kostet die Fahrerkarte?
Wie bei einer Fahrerkarte die Kosten aussehen, ist davon abhängig, wo eine solche Karte beantragt wird. Dies betrifft nicht nur den Ort der Antragstellung, sondern auch die Institution, in der die Karte beantragt wird. So gibt es neben den regionalen Unterschieden auch Abweichungen in den Preisen bei TÜV, DEKRA beziehungsweise der jeweilig zuständigen Behörde. Einzig die Gebühr für die Ausstellung, die das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) verlangt, liegt in jedem Fall derzeit immer bei 12 Euro.
Wie hoch bei einer Fahrerkarte die Kosten liegen können, bestimmt zum einen die jeweilige Landesgebührenordnung der Bundesländer und zum anderen auch die Kalkulation der außerbehördlichen Anbieter. So bewegen sich die Kosten für eine Fahrkarte in der Regel durchschnittlich zwischen 30 und 50 Euro. Soll die Karte an den Antragsteller zugesandt werden, kommen hier noch zwischen 3 und 5 Euro Versandkosten hinzu.
Fahrerkarte verlängern: Mit welchen Kosten ist zu rechnen?
Da die Gültigkeit einer Fahrerkarte auf fünf Jahre begrenzt ist, muss diese regelmäßig verlängert werden. Auch für diese erneute Ausstellung fallen bei einer Fahrerkarte erneut Kosten an. In der Regel entsprechen diese den Gebühren bei der erstmaligen Ausstellung. Es fallen also erneut die 12 Euro der KBA-Gebühr sowie die jeweiligen Gebühren am Ort der Antragstellung an. Ebenfalls erneut berechnet werden die Versandkosten, falls eine Zustellung gewünscht wird.
FAQ: Kosten der Fahrerkarte
Welche Ausgaben Sie dafür einplanen müssen, erfahren Sie hier.
Alle fünf Jahre muss die Fahrerkarte verlängert werden, dabei müssen die Gebühren erneut bezahlt werden.
Bei der Fahrerkarte handelt es sich um ein persönliches Dokument des jeweiligen Fahrers. Aus diesem Grund müssen in der Regel auch die Personen, die den Lkw steuern, für die Gebühren aufkommen.