Bei Unfällen sind Verletzungen im Brustbereich (Thorax) keine Seltenheiten. Entweder durch den Sicherheitsgurt oder durch einen Aufprall auf das Lenkrad verursacht, sind diese Thoraxprellungen oft sehr schmerzhaft. Auch Tritte, Schläge oder Stürze können ein solches Verletzungsbild mit sich bringen. Geschädigte sind dann meist stark in ihren Bewegungen und ihrem Alltag eingeschränkt, was oft die Frage aufwirft, ob eine solche Thoraxprellung ein Schmerzensgeld begründen kann.
Viele wissen nicht, wie sie eventuelle Ansprüche gegenüber einem Schädiger geltend machen oder wie hoch bei einer Brustkorbprellung ein Schmerzensgeld ausfallen kann. Wann und wie Betroffene einen Schadensersatz für erlittene Verletzungen verlangen können und welche rechtlichen Grundlagen ihnen zur Verfügung stehen, erläutert der folgende Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
Wann ist Schmerzensgeld bei einer Thoraxprellung möglich?
Ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht in Deutschland in der Regel dann, wenn einem durch andere Verletzungen an Körper, Psyche oder persönlicher Freiheit zugefügt wurden. Gesetzlich ist dies unter § 253 im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Hier wird bestimmt, dass diese Art von Verletzungen eine Entschädigung als Ausgleich begründen kann.
(1) Wegen eines Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, kann Entschädigung in Geld nur in den durch das Gesetz bestimmten Fällen gefordert werden.
(2) Ist wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung Schadensersatz zu leisten, kann auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld gefordert werden.
Bei wem ist Schmerzensgeld für eine Brustkorbprellung zu verlangen?
Da es sich bei einem Schmerzensgeld um einen Anspruch aus dem Bereich des Zivilrechts handelt, müssen Geschädigte diesen selbst beim Schädiger oder dessen Versicherung geltend machen. Das können sie mit oder ohne Hilfe eines Anwalts tun. Sind sich Betroffene nicht sicher, wie sie ihren Anspruch anbringen oder durchsetzen beziehungsweise welche Höhe an Schmerzensgeld sie verlangen können, ist die Konsultation eines Anwalts empfehlenswert. Ebenfalls ratsam ist dies, wenn sich Schädiger oder Versicherung weigern zu zahlen oder eine unangemessen erscheinende Summe bieten.
Ist eine außergerichtliche Einigung nicht möglich, können Geschädigte auf Schmerzensgeld klagen. Dies sollte am besten mit einem Anwalt abgesprochen werden, da dieser die Erfolgsaussichten einschätzen kann. In einem Verfahren obliegt es dann dem Richter zu entscheiden, ob eine Thoraxprellung eine Schmerzensgeld begründet und wie hoch dieses ausfällt.
Schmerzensgeld: Was ist hier realistisch?
Es ist in der Regel nicht möglich, die Höhe von einem Schmerzensgeld, auch bei einer Prellung des Brustkorbs, pauschal zu bestimmen, da diese immer von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls abhängig ist. So kann eine Thoraxprellung Schmerzensgeld in verschiedenen Höhen nach sich ziehen.
Betroffene können sich mittels dieser Tabellen einen Überblick verschaffen, welche Summen möglich sind. Allerdings werden diese Informationen als unverbindlich angesehen. Auch Anwälte und Richter nutzen diese oftmals als Orientierungshilfe zur Ermittlung eines angemessenen Schmerzensgeldes. Nachfolgend finden sich einige Urteil zum Schmerzensgeld bei einer Thoraxprellung:
Verletzung | Summe | Gericht, Jahr, Aktenzeichen |
---|---|---|
Hemithoraxprellung | etwa 2.560 € | LG Regensburg/ 2003 (Az. 1 O 72/02) |
Brustwirbel- und Lendenwirbelprellung, Nierenquetschung | etwa 1.020 € | LG Landshut/ 1989 (Az. 1 S 1447/88) |
Thorax- und Schädelprellung | 1.000 € | LG Hildesheim/ 2005 (Az. 4 O 394/03) |
Thorax- und Brustbeinprellung | etwa 770 € | LG Hannover/ 1990 (Az. 9 S 50/90) |
HWS-Syndrom und Thoraxprellung | etwa 480 € | LG Kaiserslautern/ 1993 (Az. 4 O 427/92) |
FAQ: Schmerzensgeld bei einer Thoraxprellung
Wurde Ihre Thoraxprellung von einem Dritten verschuldet, können Sie in der Regel Schmerzensgeld beanspruchen.
Wie viel Schmerzensgeld Sie bei einer Thoraxprellung in etwa erwarten können, zeigt diese Tabelle.
Für die Zahlung des Schmerzensgeldes ist normalerweise die Versicherung des Schädigers zuständig.