Fahrerflucht: Wann kommt die Polizei?

Spätestens wenn der Schaden der Versicherung gemeldet wird, wird eine Fahrerflucht der Polizei gemeldet.
Spätestens wenn der Schaden der Versicherung gemeldet wird, wird eine Fahrerflucht der Polizei gemeldet.

Fahrerflucht ist eine Straftat im Straßenverkehr, die häufig von der Polizei zu Protokoll genommen wird. Das liegt daran, dass viele Verkehrsteilnehmer unterschätzen, wie schnell der Tatbestand der Fahrerflucht erfüllt ist. Hat der Verursacher den Unfallort verlassen, stellt sich unweigerlich die Frage: Wann kommt die Polizei bei Fahrerflucht?

Das Strafgesetzbuch (StGB) definiert eine Fahrerflucht als Verlassen des Unfallorts, bevor ein persönlicher Austausch der Personalien stattgefunden hat oder die Polizei informiert wurde (vergl. § 142 StGB). Ein Unfall wiederum ist eine Situation, in der Sach- oder Personenschaden entstanden ist. Hat also ein Unfall stattgefunden und ein Unfallbeteiligter entfernt sich vom Ort des Geschehens, wird der Unfallort zum Tatort der Fahrerflucht. Wie schnell kommt aber die Polizei, wenn der niemand benachrichtigt wird?

Kommt die Polizei sofort ins Haus?

Da Unfallflucht eine Straftat ist, wird sie verfolgt, auch wenn der Geschädigte auf Schadensersatzansprüche verzichtet. So wird Fahrerflucht nach einem Bagatellschaden prinzipiell genauso verfolgt wie eine Unfallflucht mit schwerwiegenderen Schäden. Jedoch müssen Sie nicht befürchten, dass die Polizei Ihr Haus stürmt, nur weil Sie auf dem Parkplatz ein anderes Auto gestreift haben. Der Tatvorwurf kann unterschiedlich übermittelt werden.

  • Beamte überbringen die Anklageschrift nur persönlich
  • Sie werden telefonisch aufgefordert, bei der Polizei vorstellig zu werden
  • Eine Vorladung wird Ihnen postalisch zugestellt
  • Sie werden aufgefordert, sich schriftlich zum Hergang zu äußern

Wie die Polizei von der Fahrerflucht erfährt

Zeugen oder der Geschädigte melden der Polizei die Fahrerflucht,
Zeugen oder der Geschädigte melden der Polizei die Fahrerflucht,

Ein wichtiger Faktor, um bei Fahrerflucht abzuschätzen, wann die Polizei kommt und die Ermittlungen aufnimmt, ist die Meldung. Ohne den Verursacher, den Geschädigten oder einen Zeugen kann niemand die Polizei informieren. Spätestens jedoch wenn der Geschädigte den Schaden bemerkt und seine Versicherung kontaktiert, wird klar werden, dass die Polizei eingeschaltet werden muss.

Der Zeitraum zwischen Unfall und Meldung kann sehr stark variieren. So kann es sein, dass nur wenige Minuten nach dem Unfall die Polizei vor Ort ist und sowohl den Vorfall als auch die Ermittlungen aufnimmt. Wenn es couragierte Zeugen gibt oder der Geschädigte den Schaden und die Fahrerflucht schnell bemerkt, kommt die Polizei sofort.

Sind Sie selbst in der Situation einer Fahrerflucht, sich fragend: „Wann kommt die Polizei?“ Dann empfiehlt sich ein Anruf bei der örtlichen Polizeidienststelle. Eine verspätete Meldung wird häufig nachgesehen.

Jedoch kann es auch passieren, dass bei einer Fahrerflucht die Frage, „Wann kommt die Polizei?“ nie geklärt werden kann. Manche Schäden werden nie bemerkt und daher auch nicht zur Anzeige gebracht. Dann gilt das alte Sprichwort: „Wo kein Kläger, da kein Richter.“ Andererseits kann es auch vorkommen, dass nach einer Fahrerflucht keine verwertbaren Spuren auf den Täter oder sein Fahrzeug auffindbar sind.

Wann verjährt eine Fahrerflucht?

Mit einer Höchststrafe von drei Jahren verjährt die Straftat nach 5 Jahren und kann danach nicht mehr verhandelt werden. Das setzt jedoch voraus, dass keine weitere Straftat wie unterlassene Hilfeleistung oder fahrlässige Tötung hinzukommen. Solche Tatbestände können bei einer Fahrerflucht zusätzlich auftreten, da Unwissenheit nicht vor Strafe schützt.

Richtiges Verhalten bei einem Unfall

Um sich die Problematik mit Fahrerflucht und „Wann kommt die Polizei?“ zu ersparen, sollten die folgenden Regeln auch beim kleinsten Verdacht auf einen Schaden befolgt werden:

  1. Unfallstelle sichern, um so Verkehrsbehinderung und Folgeunfälle auszuschließen
  2. Sicherheit und Unversehrtheit aller Beteiligten sicherstellen
  3. Gegebenenfalls Erste-Hilfe leisten
  4. Personalien austauschen und/oder Polizei verständigen

FAQ: Fahrerflucht und Polizei

Kommt die Polizei nach einer Fahrerflucht zum Haus des Schuldigen?

Nicht zwangsweise. Es besteht ebenso die Möglichkeit, dass die Polizei telefonisch mit Ihnen Kontakt aufnimmt oder Ihnen per Post eine Vorladung zustellt.

Kommt die Polizei zum Urlaubsort?

Ob die Polizei am Unfallort auftaucht, hängt von der konkreten Situation ab und davon, wann die Polizei von dem Unfall erfährt.

Wie lange dauert es, bis die Polizei am Unfallort auftaucht?

Dies lässt sich nicht pauschal sagen und hängt u. a. von der Schwere des Unfalls, der Auslastung der Beamten und der Erreichbarkeit des Unfallorts ab. Vor allem die Frage, ob bei der Fahrerflucht ein Personenschaden entstanden ist, entscheidet über die Priorisierung.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (72 Bewertungen, Durchschnitt: 4,03 von 5)
Loading ratings...Loading...

Über den Autor

Male Author Icon
Vitali U.

Vitali ist seit 2016 Redakteur auf bussgeld-info.de. Seine Karriere begann er nach dem Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an einer renommierten Universität in Deutschland. Seitdem hat er sich auf das Thema Verkehrsrecht spezialisiert und sein Wissen durch eine einschlägige Ausbildung vertieft.

Bildnachweise

Hinterlasse einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert