Prellungen bedeuten in der Regel Schmerzen und oft auch Einschränkungen. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn die Schulter betroffen ist. Ist diese verletzt, sind bestimmte Bewegungen, die im Alltag notwendig ist, meist nur unter Schmerzen oder gar nicht möglich. Die Ursachen für eine solche Verletzung können vielfältig sein.
So sind Verkehrsunfälle, Stürze oder auch ein Aufprall beim Sport oftmals der Grund für eine Schulterprellung. Ob ein Schmerzensgeld in diesem Fall möglich ist, hängt von den Umständen der Verletzung ab. Doch wann besteht ein Anspruch auf eine Entschädigung? Der folgende Ratgeber betrachtet, wann Betroffene Schmerzensgeld für eine Prellung der Schulter geltend machen können, wer in einem solchen Fall zahlen muss und wie hoch ein Schadensersatz ausfallen kann.
Inhaltsverzeichnis
Rechtliche Grundlagen für eine Schmerzensgeld bei einer Schulterprellung
Eine Prellung der Schulter zieht, wie erwähnt, meist Schmerzen sowie auch eine Behinderung in der Beweglichkeit nach sich. Dies ist in der Regel das Resultat der Schwellungen sowie Quetschungen der Muskeln und Sehnen, die durch die Verletzung ausgelöst wurden.
Um bei einer Schulterprellung ein Schmerzensgeld zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Diese sind in § 253 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) definiert und bilden die gesetzliche Grundlage für einen etwaigen Anspruch.
(1) Wegen eines Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, kann Entschädigung in Geld nur in den durch das Gesetz bestimmten Fällen gefordert werden.
(2) Ist wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung Schadensersatz zu leisten, kann auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld gefordert werden.
Zudem kann auch § 823 BGB als Grundlage dienen, um einen Anspruch zu begründen.
Schmerzensgeld für eine Schulterprellung geltend machen
Für eine Schulterprellung ist das Schmerzensgeld wie bei allen Ansprüchen dieser Art beim Verursacher des Schadens oder bei dessen Versicherung anzumelden. Dies kann mit oder auch ohne anwaltliche Unterstützung geschehen.
Empfehlenswert ist ein Anwalt dann, wenn sich Geschädigte nicht sicher sind, wie sie ihre Ansprüche richtig durchsetzen können oder wenn es außergerichtlich zu Problemen kommt. Vor Gericht ist eine anwaltliche Vertretung erst ab einem Streitwert von über 5.000 Euro notwendig, da dies in der Regel vor einem Landgericht verhandelt wird.
Wie viel Schmerzensgeld kann es geben?
Wie hoch bei einer Schulterprellung das Schmerzensgeld ausfällt, ist im Einzelfall unterschiedlich. Eine pauschale Aussage ist hier nie möglich. Wie schwer der Verletzung waren oder sind, die Dauer des Heilungsprozesses oder auch weitere Beeinträchtigungen in der Folge sind oftmals entscheidende Punkte, die die Höhe von einem Schmerzensgeld beeinflussen können.
Nachfolgend findet sich einen Auszug aus einer Schmerzensgeldtabelle:
Verletzung | Summe in € | Gericht, Jahr, Aktenzeichen |
---|---|---|
Schwere Schulterprellung, Hüftprellung | etwa 7.500 | OLG München/ 2015, (Az. 10 U 4543/13) |
Schulterprellung, HWS-Syndrom 2. Grades | etwa 5.000 | OLG Köln/ 2003, (Az. 12 U 267/00) |
Schwere Schulterprellung, weitere Prellungen, HWS-Distorsion | etwa 1.750 | OLG Düsseldorf/ 2002, (Az. 1 U 212/01) |
FAQ: Schmerzensgeld bei einer Schulterprellung
Hat eine andere Person Ihre Prellung an der Schulter verursacht, kann sich daraus in der Regel ein Anspruch auf Schmerzensgeld ergeben.
Wie viel Schmerzensgeld eine Schulterprellung in etwa nach sich ziehen kann, erfahren Sie in dieser Tabelle.
Um die Höhe des Schmerzensgeldes bei einer Prellung der Schulter festzusetzen, müssen unter anderem die Schwere der Verletzung, die Dauer der Arbeitsunfähigkeit sowie mögliche Folgeschäden berücksichtigt werden.