Eine Schulterprellung kann Schmerzensgeld begründen

Eine Schulterprellung kann Schmerzensgeld bedeuten.
Eine Schulterprellung kann Schmerzensgeld bedeuten.

Prellungen bedeuten in der Regel Schmerzen und oft auch Einschränkungen. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn die Schulter betroffen ist. Ist diese verletzt, sind bestimmte Bewegungen, die im Alltag notwendig ist, meist nur unter Schmerzen oder gar nicht möglich. Die Ursachen für eine solche Verletzung können vielfältig sein.

So sind Verkehrsunfälle, Stürze oder auch ein Aufprall beim Sport oftmals der Grund für eine Schulterprellung. Ob ein Schmerzensgeld in diesem Fall möglich ist, hängt von den Umständen der Verletzung ab. Doch wann besteht ein Anspruch auf eine Entschädigung? Der folgende Ratgeber betrachtet, wann Betroffene Schmerzensgeld für eine Prellung der Schulter geltend machen können, wer in einem solchen Fall zahlen muss und wie hoch ein Schadensersatz ausfallen kann.

Rechtliche Grundlagen für eine Schmerzensgeld bei einer Schulterprellung

Eine Prellung der Schulter zieht, wie erwähnt, meist Schmerzen sowie auch eine Behinderung in der Beweglichkeit nach sich. Dies ist in der Regel das Resultat der Schwellungen sowie Quetschungen der Muskeln und Sehnen, die durch die Verletzung ausgelöst wurden.

Um bei einer Schulterprellung ein Schmerzensgeld zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Diese sind in § 253 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) definiert und bilden die gesetzliche Grundlage für einen etwaigen Anspruch.

(1) Wegen eines Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, kann Entschädigung in Geld nur in den durch das Gesetz bestimmten Fällen gefordert werden.
(2) Ist wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung Schadensersatz zu leisten, kann auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld gefordert werden.

Zudem kann auch § 823 BGB als Grundlage dienen, um einen Anspruch zu begründen.

Sind Geschädigte unverschuldet in einen Unfall oder eine Situation geraten und wurde ihnen ein sogenannter immaterieller Schaden an Körper, Psyche oder persönlicher Freiheit zugefügt, kann dies einen Anspruch begründen. Auch bei einer Schulterprellung soll ein Schmerzensgeld einen Ausgleich für erlittene Schmerzen darstellen und gleichzeitig eine Genugtuungsfunktion erfüllen. Hierbei handelt es sich um einen zivilrechtlichen Anspruch, der von den Geschädigten selbst eingefordert werden muss.

Schmerzensgeld für eine Schulterprellung geltend machen

Wie hoch das Schmerzensgeld bei einer Prellung der Schulter ausfällt, ist pauschal nicht bestimmbar.
Wie hoch das Schmerzensgeld bei einer Prellung der Schulter ausfällt, ist pauschal nicht bestimmbar.

Für eine Schulterprellung ist das Schmerzensgeld wie bei allen Ansprüchen dieser Art beim Verursacher des Schadens oder bei dessen Versicherung anzumelden. Dies kann mit oder auch ohne anwaltliche Unterstützung geschehen.

Empfehlenswert ist ein Anwalt dann, wenn sich Geschädigte nicht sicher sind, wie sie ihre Ansprüche richtig durchsetzen können oder wenn es außergerichtlich zu Problemen kommt. Vor Gericht ist eine anwaltliche Vertretung erst ab einem Streitwert von über 5.000 Euro notwendig, da dies in der Regel vor einem Landgericht verhandelt wird.

Wie viel Schmerzensgeld kann es geben?

Wie hoch bei einer Schulterprellung das Schmerzensgeld ausfällt, ist im Einzelfall unterschiedlich. Eine pauschale Aussage ist hier nie möglich. Wie schwer der Verletzung waren oder sind, die Dauer des Heilungsprozesses oder auch weitere Beeinträchtigungen in der Folge sind oftmals entscheidende Punkte, die die Höhe von einem Schmerzensgeld beeinflussen können.

Einen Überblick zu möglichen Summen bieten Schmerzensgeldtabellen. Hier sind bestimmte Urteile enthalten, die zeigen, was bei einer Schulterprellung an Schmerzensgeld möglich ist. Wichtig ist hier, dass diese Informationen rechtlich nicht bindend sind.

Nachfolgend findet sich einen Auszug aus einer Schmerzensgeldtabelle:

VerletzungSum­me in €Ge­richt, Jahr, Ak­ten­zei­chen
Schwere Schulter­prellung, Hüft­prellunget­wa 7.500OLG Mün­chen/ 2015,
(Az. 10 U 4543/13)
Schulter­prellung, HWS-Syndrom 2. Gradeset­wa 5.000OLG Köln/ 2003, (Az. 12 U 267/00)
Schwere Schulter­prellung, weitere Prel­lungen, HWS-Distorsionet­wa 1.750OLG Düs­sel­dorf/ 2002,
(Az. 1 U 212/01)

FAQ: Schmerzensgeld bei einer Schulterprellung

Wird bei einer Schulterprellung Schmerzensgeld gezahlt?

Hat eine andere Person Ihre Prellung an der Schulter verursacht, kann sich daraus in der Regel ein Anspruch auf Schmerzensgeld ergeben.

Mit wie viel Schmerzensgeld können Geschädigte bei einer geprellten Schulter rechnen?

Wie viel Schmerzensgeld eine Schulterprellung in etwa nach sich ziehen kann, erfahren Sie in dieser Tabelle.

Welche Faktoren sind von Bedeutung, wenn es um die Festlegung der Höhe des Schmerzensgeldes bei einer Schulterprellung geht?

Um die Höhe des Schmerzensgeldes bei einer Prellung der Schulter festzusetzen, müssen unter anderem die Schwere der Verletzung, die Dauer der Arbeitsunfähigkeit sowie mögliche Folgeschäden berücksichtigt werden.

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Über den Autor

Dörte - Redakteurin
Dörte L.

Dörte studierte an der Uni Potsdam Anglistik und Germanistik. Seit 2016 ist sie Teil des Redaktionsteams von bussgeld-info.de. Ihre redaktionellen Schwerpunkte liegen in Themenbereichen wie ausländische Verkehrsregeln, Vorschriften für Lkw-Fahrer und Bußgelder im Bereich Freizeit und Umwelt.

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