Operationen sind für den Körper im Allgemeinen eine anstrengende Angelegenheit und bedürfen meist einer angemessenen Erholungszeit. Besonders trifft das jedoch zu, wenn es ein Eingriff am Herzen ist. Dennoch möchten Patienten nach einem solchen Eingriff im Alltag mobil sein. Die Frage, ab wann das Autofahren nach einer OP wieder erlaubt ist, kommt dabei nicht selten auf.
Ist das Autofahren nach einer Bypass-OP nach kurzer Zeit problematisch? Was raten Ärzte in diesem Zusammenhang? Patienten sollten sich am besten an dem orientieren, was medizinisch angeraten wird. Doch gibt es diesbezüglich eigentlich rechtliche Vorgaben, an die sich Betroffene halten müssen?
Welche Konsequenzen kann es haben, wenn das Autofahren nach einer Herzklappen-OP zu früh wieder aufgenommen wird? Diese Fragen, und auch wann genau nach einer Bypass-OP das Autofahren aufgenommen werden kann, betrachtet der nachfolgende Ratgeber näher.
Inhaltsverzeichnis
Autofahren nach einer Herz-OP: Was es zu beachten gilt
Eine Herzklappen- oder auch Bypass-Operation ist üblicherweise ein relativ großer Eingriff, der dementsprechend auch eine längere Zeit der Genesung nach sich zieht und oftmals auch eine Rehabilitation erfordert. Da ist es verständlich, dass sofort oder kurz nach der OP an ein selbstständiges Autofahren nicht zu denken ist. Das Nachhausefahren mit dem eigenen Auto steht hier außer Frage.
Üblicherweise folgt dem Eingriff ein Krankenhausaufenthalt, der mehrere Tage andauern kann. Doch selbst danach sollten Patienten darauf verzichten, sich hinters Steuer zu setzen. Verschiedene Faktoren können die Fähigkeit, ein Fahrzeug zu führen, stark beeinflussen.
Neben den eigentlichen körperlichen Beeinträchtigungen durch den Eingriff an sich, gilt es bei der Frage nach dem Autofahren auch zu beachten, ob und welche Medikamente eine Rolle spielen. Denn viele der bei der Operation verabreichten Narkosemittel und auch post-operativ verschriebene Schmerzmittel schränken die Fähigkeit, ein Fahrzeug zu führen, stark ein.
Was ist rechtlich festgelegt?
Grundsätzlich sind alle Verkehrsteilnehmer selbst dafür verantwortlich, dass sie gefahrlos am Verkehr teilnehmen. Dazu gehört es auch, sicherzustellen, dass sie körperlich und geistig in der Lage sind, ein Fahrzeug zu führen. Wichtig in diesem Zusammenhang ist § 315c Absatz 1 des Strafgesetzbuches (StGB):
“Wer im Straßenverkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er […] infolge geistiger oder körperlicher Mängel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen […] und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Was sagen Verkehrsmediziner zum Autofahren nach einer Bypass-Operation?
Verkehrsmediziner haben in den „Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrereignung“ unter Punkt 3.4.4.4 „Koronare Bypass-Operation“ beispielsweise festgelegt, dass Patienten für das Autofahren nach einer Bypass-OP in zwei Gruppen eingeteilt wird. So kann für die erste Gruppe, oftmals leichtere Eingriffe, die Fahreignung nach zwei bis vier Wochen wieder bestehen. Dies ist von der jeweiligen Genesung abhängig.
Für die zweite Gruppe ist die Fahreignung in der Regel erst nach vollständiger Sternumstabilität und Genesung wieder gegeben, was in der Regel etwa drei Monate in Anspruch nimmt. In Einzelfällen kann dieser Zeitraum auch länger ausfallen.
FAQ: Autofahren nach einer Bypass-OP
Nein. Nach einer OP benötigt Ihr Körper Zeit, um zu genesen. Darüber hinaus kann sich auch der Konsum von Schmerzmitteln auf Ihre Fähigkeit, ein Kraftfahrzeug sicher im Straßenverkehr zu führen, auswirken.
Zu beachtende Faktoren sind neben Ihrem generellen körperlichen Wohlbefinden auch Narkose- und Betäubungsmittel sowie verabreichte Medikamente. Jeder Körper heilt zudem unterschiedlich schnell.
Nein. Die Anschnallpflicht entfällt auch nach der Bypass-Operation nicht. Das gilt auch, wenn der Gurt Schmerzen verursacht, weil er auf eine OP-Wunde drückt.