In der folgenden Bußgeldtabelle finden Sie alle Verstöße und die zu zahlenden Bußgelder, die der Bußgeldkatalog Einbahnstraße 2024 definiert.
Bußgeldtabelle: Verstöße in der Einbahnstraße
Tatbestand | Bußgeld |
---|---|
Befahren der Einbahnstraße in falscher Richtung | 25 € |
Parken in der Einbahnstraße entgegen der vorgegeben Fahrtrichtung | 15 € |
Befahren der Einbahnstraße in falscher Richtung mit dem Rad | 20 € |
… andere dadurch behindert | 25 € |
… andere dadurch gefährdet | 30 € |
… mit daraus folgender Sachbeschädigung | 35 € |
Inhaltsverzeichnis
Weitere Informationen zu Verkehrsregeln in der Einbahnstraße
Die vorschriftsmäßige Benutzung einer Einbahnstraße
Einbahnstraßen gibt es überall in Deutschland und das aus gutem Grund. Sie schaffen zusätzliche Parkplätze, helfen Unfällen vorzubeugen und sorgen dafür, dass der Verkehr nicht ins Stocken gerät. Zu erkennen sind sie an einem blauen, rechteckigen Verkehrsschild mit einem weißen Pfeil, der die Fahrtrichtung angibt.
Die Einbahnstraße darf wie der Name es schon sagt nur in eine, vorgegebene Richtung befahren werden. Wer diese Regelung zur Straßenbenutzung missachtet, dem droht ein Bußgeld, das im Bußgeldkatalog Einbahnstraße festgelegt ist.
Welche Verkehrsregeln sind in einer Einbahnstraße zu beachten?
- Für Überholungen gilt folgendes: Andere Verkehrsteilnehmer dürfen grundsätzlich nur links, Schienenfahrzeuge allerdings auch rechts überholt werden
- Laut Bußgeldkatalog Einbahnstraße ist das Wenden und Rückwärtsfahren in Einbahnstraßen verboten
- Das Halten und Parken ist laut Bußgeldkatalog in der Einbahnstraße auf beiden Straßenseiten erlaubt
Im Video zusammengefasst: Regeln in einer Einbahnstraße
Falsches Befahren einer Einbahnstraße: Bußgeld unumgänglich
Das Einbahnstraßenschild übersehen oder die Einbahnstraße als Abkürzung benutzen, weil gerade sowieso niemand auf ihr fährt? Das kann teuer und zusätzlich auch gefährlich werden. Fahren Sie auf der Einbahnstraße in die falsche Richtung droht ein Bußgeld von 25 Euro. Für einen derartigen Verstoß auf der Einbahnstraße ist eine Strafe in Form von Punkten oder eines Fahrverbots aber nicht vorgesehen.
Verhalten bei unabsichtlichem Befahren einer Einbahnstraße in falscher Richtung
- Suchen Sie nach einer geeigneten Möglichkeit, um anzuhalten und zu wenden ohne andere Verkehrsteilnehmer dabei zu behindern oder zu gefährden. Achten Sie dabei insbesondere auf den entgegenkommenden Verkehr, da dieser nicht mit Ihnen rechnet
- Im Idealfall hilft Ihnen vielleicht Ihr Beifahrer oder ein Passant, der Sie per Handzeichen einweist und dabei den Verkehr im Auge behält
- Fahren Sie auf keinen Fall bis zum Ende der Einbahnstraße in falscher Richtung weiter, denn je länger Sie in entgegengesetzter Richtung auf der Einbahnstraße fahren, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit eines Unfalls
Aber Achtung: Sollte Sie die Polizei tatsächlich dabei beobachten, wie Sie auf der Einbahnstraße in die falsche Richtung fahren, wird ein Bußgeld verhängt – egal ob unabsichtlich oder nicht.
Parken in entgegengesetzter Richtung in der Einbahnstraße: Strafe droht auch Falschparkern
Das Halten und Parken ist laut Bußgeldkatalog Einbahnstraße auf beiden Straßenseiten erlaubt. Das Parken in entgegengesetzter Fahrtrichtung ist hingegen verboten und es wird ein Bußgeld von 15 Euro verhängt.
Mit dem Fahrrad durch die Einbahnstraße
Auch wenn Sie mit dem Fahrrad unterwegs sind, sollten Sie auf Einbahnstraßenschilder achten. Denn als Radfahrer sind Sie ebenso Verkehrsteilnehmer wie Autofahrer und es kann so ebenfalls ein Bußgeld verhängt werden.
Als Radfahrer erhalten Sie ein Bußgeld, wenn die Einbahnstraße in die falsche Richtung befahren wird. In diesem Fall zahlen Sie 20 Euro. Behindern oder gefährden Sie zusätzlich andere Verkehrsteilnehmer erhöht sich das Bußgeld.
Kommt es durch Ihr Fehlverhalten zu einem Unfall, zahlen Sie ein Bußgeld von 35 Euro.
Ausnahmen von der Regel
Ist unter dem Einbahnstraßenschild ein zusätzliches Schild angebracht, dürfen Fahrradfahrer die Einbahnstraße in beide Richtungen befahren. Zu Fuß dürfen Einbahnstraßen ebenfalls in beide Richtungen genutzt werden.
FAQ: Einbahnstraße
Nein. Weder das Wenden noch das Rückwärtsfahren ist in einer Einbahnstraße gestattet.
In einer Einbahnstraße dürfen Sie sowohl auf der rechten als auch auf der linken Straßenseite parken. Bedenken Sie jedoch, dass Sie Ihr Kfz ausschließlich in Fahrtrichtung abstellen dürfen.
Hier gelangen Sie zur Bußgeldtabelle, in der mögliche Verstöße in einer Einbahnstraße inklusive der drohenden Bußgelder festgehalten sind.